Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
A.2.5.1
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlenwir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenenRestwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.6.1.
Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
A.2.5.2
Wir erstatten den Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs abzüglich eines evtl. vorhandenen Restwerts.
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und
Restwert?
A.2.5.3
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten derReparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
A.2.5.4
Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf einesgleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
A.2.5.5
Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand.