Ich entsinne mich dort vor kurzem einige negative Bewertungen gelesen zu haben, die selbiges berichten.
Beiträge von TommyMaul
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Ja ich kenne die Anweisung der ZLS, ich hab sie ja veröffentlicht
Aber hier gehts ja um die Zulassung als LKR und das geht selbst im IK und wir sind ja nun schon immer der Super Sonder Fall, ohne KBA Ablehnung. -
Allersings musst du auch da erst den weg übers kba gehen und auf das ablehnungsschreiben warten.
Das ist so nicht richtig. Das ist wieder so ein DEKRA quatsch... Angeblich gibts ne interne anweisung die wieder niemand gesehen haben will etc pp.
Fakt, TÜV Abnahme geht komplett ohne bestehende "Papiere" und auch ohne KBA Ablehnung. -
Ich würde versuchen mittels Schwimmernadelventil den durchlass zu verkleinern. Dann hast du nen Aprupten Schub, zwar negativ aber du kannst dich ja einfach andersrum draufsetzen dann ist der schub auch wieder in die richtige richtung...
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Also wir haben das ZT Getriebe mit mitlerem 1. noch nicht einmal gekillt, auch mit Radleistungen 20PS+ Ist und bleibt aktuell nen absoluter Dauerläufer und ne Kaufempfehlung.
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Bestell dir so nen Zylinder
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oder Schlaggenehmigung beantragen, Austauschrahmen montieren und beim Sachverständigen abnehmen lassen.
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Das ist nicht so ganz richtig... Durchaus hat die Dämpfung einen erheblichen einfluss auf das "Härteempfinden" ...
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Darum geht's mir gar nicht, sondern eher das wenn du damit mit ordentlich Geschwindigkeit ist die Kurve gehst es sich anfühlt als wäre die Schwinge aus Gummi.
Da hast du natürlich nicht ganz unrecht. Selbstverständlich ist die Kastenschwinge steifer als die Serien Rohrschwinge. Wenn sich deine Serien Schwinge hinten anfühlt wie Gummi, stimmt irgendwas nicht.
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Fahrversuche mit DMS an der Schwinge...
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Du Bist nicht wirklich mit 110ccm mit original Schwinge gefahren ?
Original Schwinge macht locker 20PS + mit. 18PS haben wir sogar begutachtet. Messwerte sind weit weg von Kritisch....
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Da hat es mit absoluter Sicherheit einen Fremdkörper angesaugt, wenn dieser mal nicht zum Vergaser gehörte.... Spitze der Standgasschraube, Nadelclip etc pp.
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Nachdem ich alles verifiziert habe und nun auch sicher behaupten kann: "es stimmt" hier mal die Kurven:
Verbaut ist ein ZT VM20, eine ZT Luffi matte und der große Herzkasten. RZT DailyRace SP. Messungen ohne Seitendeckel identisch.
DIe Kupplung trennt nicht sauber was den verlust von ~5PS erzeugt. Bitte als von der "Motorleistung" nicht täuschen lassen.
Ich habe vergangene Woche noch einen Kandidaten mit 90er Allday hier gehabt. Auch hier hat die Kupplung nicht so hundertprozentig getrennt...
PZ BVF mit 21mm (also der alte), ZT Luffi Matte, Herzkasten 100% Serie mit kleinem Anschluss, Auspuff ebenfalls DailyRace SP.
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würde nicht pauschal sagen, dass ein Membraner nicht eintragbar ist.
Habe im Juli meinen unbearbeiteten MTX 110 eintragen lassen. Ergebnis der Geräuschmessung: 84 dB, wobei die Lautstärke nicht von Luftfilter oder Auspuff kommen, sondern von Motorteilen wie Primär etc.Der Luftfilter hat auch keine Zusatzbohrungen, die nachträglich von mir hinzugefügt wurden.
Ja und das ist auch einer der Hauptgründe warum du die 84db(A) halten konntest...
Der MZ Auspuff ist ebenfalls extrem leise, so beinflussen sich die beiden Geräuschquellen gegenseitig nicht zu stark. Die Übersetzung macht hier auch extrem viel.Da eine Simson durch ihr geringes Gewicht maximal um die 12 PS haben kann, wenn es mit A1 Führerschein gefahren werden soll, wurde am Ende ein Motorrad daraus, was aber für mich kein Problem darstellt, da ich den großen Motorradführerschein habe.
Das ist grundlegend falsch, Zulassungsrechtlich (FZV) macht es keinerlei Unterschied welches Leistungsgewicht das Fahrzeug hat. Hier ist die Regelung <125ccm und <= 15PS. Wenn sie nach EU Recht geschlüsselt ist, ist es die Fahrzeugklasse L3e-A1 (bitte nicht von dem A1 Irritieren lassen, hat mit dem Führerschein A1 nichts zu tuen.) Es bleibt ein Leichtkraftrad auch mit 1,3 kw/kg.
Das Leistungsgewicht gibt es nur in der Führerscheinverordnung (FeV) und auch hier sind die Fahrzeuge der Marke Simson raus da:
Zitat von FeVFahrerlaubnis-Verordnung
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
...
Klasse A1:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,...
§ 76 Übergangsrecht
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen: 1. ...5.6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A 1
Als Krafträder der Klasse A 1 gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind und
b) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.Erläuterungen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Leichtkrafträder:
Vgl. § 3 Abs. Nr. 1c FZV; § 6 Abs. 1 i. V. m. § 76 Nr. 6 FeV; sie sind Fahrzeuge der Klasse A 1.
Bis 22.02.1996 waren Leichtkrafträder definiert als Krafträder über 50 cm3 bis 80 cm3 Hubraum und nicht mehr als 80 km/h bHG. Zur Umsetzung der Richtlinie 91/439 EWG des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (ABI. Nr. L 237 S. 1) ist die Definition durch die VO vom 14.02.1996 geändert worden. Nunmehr sind diese Krafträder über 50 cm3 bis 125 crn3 Hubraum und einer auf 11 KW (15 PS) begrenzten Nennleistung. Die bisherigen Begrenzungen der bbH sind weggefallen. Leichtkrafträder neuen Rechts sind daher wesentlich schneller geworden. Die Klasse A 1 steht Jugendlichen ab 16 Jahren offen. Die bisherige Begrenzung der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige auf 80 km/h entfällt.Kurz gesagt: Steht in der Zulassungbescheinigung unter B: ein Datum vor dem 18.01.2013 (i.d.R. sollte hier der 01.07. des BJ des Fahrzeuges stehen). Darf es von jedem Fahrzeugführer mit der Führerscheinklase A1 bewegt werden wenn der Hubraum < 125ccm ist und die Leistung <= 15PS / 11kw ist.
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Thomas hat schon recht, der rechte auf dem Foto ist der Tellerfedermitnehmer für den M53 Motor..
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wenn ich das auf dem Foto richtig sehe, geht der riss ja einmal rundherum...
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Es blieb nicht dabei:
Von „Tommymaul“ kam anschließend die Aussage –Der TüV Süd hat sich direkt bei dir gemeldet und es konnte keine Einigung gefunden werden da ihr die Unterlagen nicht rausgeben wolltet… nicht nur einmal.
Auch diese Darstellung ist falsch und dient dazu, uns öffentlich zu diskreditieren.
Auf die Nachfrage, warum er seine eigenen Unterlagen nicht herausgibt, folgte keine konkrete Antwort, sondern ausweichende Erklärungen – begleitet von persönlichen Bemerkungen zu unserer Herkunft und Sprachkenntnissen. Und warum wir nun ständig angreifen würden.Ich hab wirklich überlegt ob ich jetzt nochmal darauf eingehe aber diesen Schwachsinn kann ich so nicht stehen lassen. Lebst du eigentlich in einer Parallelwelt?
Wir wollten deine Räder über den TÜV eintragen lassen, dazu haben wir dem TÜV deine Herstellererklärung zugesendet. Dort haben wir die Auskunft bekommen es sei nicht ausreichend. Auf deinen eigenen wunsch hin hat sich der TÜV mit dir in Verbindung gesetzt. Es ist zu keiner Lösung gekommen (sonst könnten wir ja nun deine Räder eintragen). Wir haben die Auskunft erhalten "Die Firma Sachsenmoped möchte die notwendigen Unterlagen nicht zur verfügung stellen, daher können wir die Räder nicht eintragen".
Wo ist das diskreditierend? Das sind Fakten und genau so haben es auch andere Kunden erlebt.
Wo ist der zusammenhang mit den Unterlagen von mir? Warum soll ich dir diese geben? Was willst du damit?
...folgte keine konkrete Antwort, sondern ausweichende Erklärungen...
Ich werde dir meine vollständigen Unterlagen nicht aushändigen. Warum auch? Es gibt einen Prüfbericht der alle relevanten Daten zusammenfasst.
Wie konkret soll die antwort noch sein?
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sachsenmoped ich habe den Beitrag so angepasst dass es keinen Spielraum mehr für irgendwelche Interpretationen bietet, wie ihr sie unterstellt habt. Meine Meinung zu der Felgen Geschichte bleibt gleich und diese werde ich auch weiterhin vertreten und äußern, auch wenn dir das nicht passt.
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Ich glaube du bist der einzige der das Gefühl hat, man wolle die Firma Sachsenmoped GmbH in irgendein Licht rücken... Den Teil hier haste ja irgendwie gekonnt ausgelassen:
Ich stelle es gern nochmal richtig, auch wenn ich der Meinung bin man kann es eig nur falsch verstehen wenn man es will:
Die Aussage mit dem „Auf die Gusche fallen“ ist im übertragenen Sinne gemeint und bezieht sich nicht auf das physikalische Stürzen durch ein Speichenrad der Firma Sachsenmoped. Die Aussage mit dem Lehrgeld bezieht sich auf Geld was ich zahlen musste um dem Kunden die versprochene Leistung zu erbringen da ich durch eine Prüforganisation falsch beraten wurde was wiederrum zu einer Nichterfüllung meines Werbeversprechens sorgte.
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Teilgenommen