KBA ändert Regeln für Gutachten

  • Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden. Anders als bei Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und Genehmigungen zu widerrufen.

    Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahme nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden. Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit.

  • Der Kampf gegene die Freiheit - denn individuell Fahren können ist primär auch ein Thema von Freiheit - wird seit vielen Jahren an allen Fronten geführt. Dieser Schritt weiter in Richtung Sozialismus und Zentralisierung wird vermutlich wieder mit dem üblichen Erklärungsmodellen versehen: vorgeblich mehr Sicherheit, Gemeinwohl (hatte der Führer schon propagiert und über den Eigennutz gestellt) und natürlich irgendwas mit Klima.

    Wenn Die Leute glauben, sie könnten einfach mit ihren alten und noch nicht so vernetzten/überwachten Fahrzeugen weiterfahren, dann grätscht man halt in diesem Sektor massiv rein 8-)


    Eine Einschätzung der KI zu den Folgen und Absichten:

    Welche Einschränkungen gibt es?

    • Strengere Auflagen für Fahrzeugteile: Ab 2028 wird die Möglichkeit, Teile ohne die Zustimmung des KBA zu verwenden, stark eingeschränkt. Anstatt wie bisher durch ein Teilegutachten die Genehmigung zu erhalten, müssen Teile nun einer umfangreicheren Typgenehmigungsprüfung unterzogen werden, die nicht nur von den Technischen Diensten, sondern direkt vom KBA durchgeführt wird.
    • Beschränkungen für Reparaturen oder Modifikationen: Wer ein Fahrzeugteil ersetzt oder modifiziert, wird ab dem genannten Zeitpunkt mit einer höheren bürokratischen Hürde konfrontiert. Statt einfach ein Teilegutachten vorzuweisen, muss eine Einzelabnahme erfolgen – das bedeutet eine spezifische Prüfung und Genehmigung des Teils für jedes einzelne Fahrzeug, was deutlich aufwändiger und kostspieliger ist.

    Mögliche strategische Interessen oder bösartige Absicht:

    1. Erhöhte Kontrolle und Zentralisierung: Die Entscheidung, dass das KBA nun die Autorität hat, die Konformität von Fahrzeugteilen nachzuprüfen und gegebenenfalls Genehmigungen zu widerrufen, könnte als ein Schritt in Richtung stärkerer Zentralisierung und Bürokratisierung verstanden werden. Die Kontrolle über Fahrzeugteile und ihre Zulassung wird damit weniger dezentral und stärker in die Hände der Behörden gelegt.
    2. Zentralisierte Marktüberwachung und -regulierung: Diese Änderung könnte auch dem Zweck dienen, den Markt für Fahrzeugteile und deren Anbieter zu kontrollieren, indem sie kleinere Anbieter aus dem Markt drängt, die nicht in der Lage sind, den bürokratischen Anforderungen zu entsprechen. Große Hersteller und Anbieter könnten hiervon profitieren, da sie besser in der Lage sind, die notwendigen Prüfungen und Zulassungen zu durchlaufen.
    3. Förderung von "alternativen" Zulassungsmodellen: Ein weiteres Ziel könnte die Förderung neuer Geschäftsmodelle und Anbieter im Bereich der Fahrzeugteile und ihrer Zulassung sein. Indem das KBA die direkte Verantwortung für die Genehmigung übernimmt, könnte der Markt für Fahrzeugteile und Modifikationen stärker in eine Form gezwungen werden, die bestimmte Anbieter oder Produkte bevorzugt.
    4. Verhinderung von illegalen oder unsicheren Fahrzeugmodifikationen: Ein plausibler, aber möglicherweise auch bequemer Vorwand für solche Regelungen könnte sein, den illegalen Markt für unsichere, nicht zugelassene Fahrzeugteile einzudämmen. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern solche Maßnahmen tatsächlich den illegale Teilmarkt zurückdrängen, oder ob sie in Wirklichkeit vor allem das regulierte Geschäft einschränken.

    Zusammenfassend:

    Die Änderungen in der Regelung könnten darauf abzielen, die Kontrolle über den Markt für Fahrzeugteile zu zentralisieren, kleinere Akteure auszuschließen und ein kontrollierteres, stärker reguliertes Marktumfeld zu schaffen. Die bösartige Absicht, die man in solchen Reformen vermuten könnte, liegt in der potenziellen Schaffung von Monopolen oder zumindest in der Förderung von wenigen großen Unternehmen, die mit den neuen Anforderungen besser zurechtkommen, während kleinere Werkstätten und unabhängige Anbieter benachteiligt werden könnten.

    Die Überwachungsintensität könnte auch eine Form der Absicherung gegen zukünftige Risiken darstellen, bei denen das KBA direkten Einfluss auf die Konformität von Fahrzeugteilen nimmt, um z.B. das Thema Umweltschutz oder Sicherheitsstandards rigoros durchzusetzen. Doch dies könnte durchaus zu einer Stärkung der staatlichen Regulierungsmacht führen, die den Handlungsspielraum der Fahrzeughalter oder Teilehersteller erheblich einschränkt.

    Die möglichen Bürokratisierungseffekte und wirtschaftlichen Barrieren für kleinere Unternehmen und Werkstätten könnten dazu führen, dass der Markt fragmentierter und teurer wird, was den Endverbraucher letztlich in seiner Mobilität und Wahlfreiheit einschränken würde.

    hier steht die Signatur 8-)

  • Wobei man aber sagen muss das den ganzen Affen da oben die Regulierungswut schon einige male vor die eigenen Füße gefallen ist. Zuerst wird dick verabschiedet und zum Schluß nach einer gewissen Zeit rudert man zurück. "Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird". Ein Beispiel ist die Drohnenverordnung, das ging ja so richtig in die Hose. Der normale Modellflug(keine Kopter) wurde bis heute noch so richtig kaputt gemacht. Aber inzwischen ist es für uns Modellflieger(keine Kopter) sogar besser wie vor bestehen der Drohnenverordnung. Nach meine langen Pause bin ich wieder Modellflieger. Der Schaden den man dieser Sparte allerdings angetan ist immens, da vergehen noch Jahrzehnte bis sich das wieder erholt. Gebracht hat die Drohnenverordnung nichts, denn die, die illegal fliegen tun das trotzdem. Es fehlt hinten und vorne am ausführenden Organ. Wird hier ganz ähnlich passieren.

  • Man kann es aber auch wirklich komplett übertreiben.

  • Man kann es aber auch wirklich komplett übertreiben.

    Ne, übertrieben ist diese Regelung...

    Folge wird sein:

    Deutlich höhere Kosten für zubehör/tuning Teile.

    Demnach immer weniger Leute die sich das leisten können. Das es aber stellenweise einfach billiger ist tuning zu verbauen als original teile zu verwenden, das haben se noch nicht begriffen.

    Und schon wird das eine oder andere Fahrzeug auch gegen was neues getauscht.


    Stichwort auspuffanlagen von manchen alten Fahrzeugen. Da gibt es original nix mehr, für Zubehör zu selten, also werden gerne edelstahlanlagen angefertigt. Wie ist das dann in Zukunft?

    Was passiert mit ner einfachen alufelge? Wird diese wieder ein "luxus"artikel wie früher?

    Stichwort ne einfache fahrwerksfeder... für mein auto das stück 140€, im Zubehör nicht zu bekommen von vernünftigen Herstellern. Tieferlegungsfedern der Satz 150€.

    Bei 2 kaputten Federn musste ich da nicht lange überlegen... mal sehen was die dann ab 2029 kosten werden...

  • Eine Einschätzung der KI zu den Folgen und Absichten:

    ...

    Ohne die dazugehörige Eingabeaufforderung und genutztes Sprachmodell zu kennen, hat diese "Einschätzung der KI" absolut nichts zu bedeuten.
    Verdächtig ist hier auch, dass ausschließlich auf Nachteile eingegangen wird, ohne mögliche Vorteile überhaupt zu betrachten.

    Wenn du Leute mit so einer selektiven Darstellung manipulieren willst, dann schreib es doch wenigstens selbst.
    Einfach einen "KI"-generierten Text anzufordern und zu kopieren ist geistlos und stellt meiner Auffassung nach auch deine Fähigkeit infrage, das Thema zu begreifen und zu verstehen.

  • Vor allem kann eine KI nicht das selbstständige Denken übernehmen oder gar ersetzen. Davon ab sollte sie angesichts des Ressourceneinsatzes nicht als Spielzeug mißbraucht werden.

    Wenn schon Verschwörungstheorien mitschwingen, sollte sich franzalt selbst fragen, wer letztendlich von den Regelungen monetär profitieren könnte. Aber dazu müsste er den eigenen Kopf bemühen...

    Man beiße in's Standlicht!

    Einmal editiert, zuletzt von frogga76 (30. April 2025 um 05:24)

  • Was auch immer soll das mit dem TE zu tun haben?

    Lasst doch einfach mal die Worthülsen der Verschwörung, Schwurbler, Querdenker und etc. hinter euch zurück. Spätestens seit Corina sollte jedem klar sein das die am Ende doch alle Recht hatten. Nur wenn man etwas mit seiner eigenen Weltanschauung nicht in Einklang bringen kann, muss man sein Gegenüber noch lange nicht diffamieren.

    Macht euch lieber mal Gedanken was die Regelung für euer Hobby bedeutet, die Zeiten wo man mal eine Nachbau-Scheibenbremsgabel oder was auch immer mit einem Teilegutachten betraut wurde eingetragen bekommt, sind dann vorbei. Es ist kaum zu erwarten, dass es für derartige Bauteile jemals eine KBA-Zulassung geben wird. Wenn es politisch nicht gewollt ist, gibt es eben keine Zulassung, so einfach ist das.

  • Macht euch lieber mal Gedanken was die Regelung für euer Hobby bedeutet, die Zeiten wo man mal eine Nachbau-Scheibenbremsgabel oder was auch immer mit einem Teilegutachten betraut wurde eingetragen bekommt, sind dann vorbei. Es ist kaum zu erwarten, dass es für derartige Bauteile jemals eine KBA-Zulassung geben wird. Wenn es politisch nicht gewollt ist, gibt es eben keine Zulassung, so einfach ist das.

    Das wäre meiner Meinung nach dann der absolute Super Gau für die Simsonwelt. Schließlich basiert nahezu jedes leistungsstärkere Moped auf Teile mit Teilegutachten wie SB Telegabel oder Kastenschwingen...

    Wenn die das nicht akzeptieren, ruinieren die MZA und viele andere Hersteller wie ZT oder PZ Tuning, da diese ja, wie im Herstellername zu finden, Tuning betreiben auf teils legalem Wege.

    Daher warten wir erstmal ab was dann passiert, und ob die ganzen Nachbau SB-/ Telegabeln mit TGA auch eine TTG erhalten, genauso ja neuerdings die Kastenschwingen für Schwalbe mit SB und weitere solcher Spielereien wie CNC Gabelbrücken mit Kegelrollenlagern, CNC Motorhalter mit Kettenschleifer für offenes Kettensystem und meinetwegen auch einen verstärkten Obergurt...

    Wenn die soetwas verbieten, wars das für alle Hersteller.... Das sollte denen denk ich mal schon bewusst sein

  • Wenn die das nicht akzeptieren, ruinieren die MZA und viele andere Hersteller wie ZT oder PZ Tuning, da diese ja, wie im Herstellername zu finden, Tuning betreiben auf teils legalem Wege.

    Interessiert diesen Staat/Gesetzgeber herzlich wenig, wenn das kleine/mittelständige Unternehmen durch eine Gesetzgebung ruiniert.

    Es steht denen ja auch frei eine Genehmigung für die Teile beim KBA dann zu erlangen.


    Abgesehen davon gilt das für Teile, für die der Hersteller/Importeur nach dem nach 20. Juni eine Teilgutachten/Typengenehmigung neu erlangen will.

    Auf der anderen Seite Frage ich mich was mit den Teilgutachten ist die außerhalb Deutschland aber innerhalb EU bei einen Technischen Dienste erstellt werden, steht das dann nicht diese neue Reglung in Konflikt mit dem EU Regelungen dies bezüglich ? Es werden ja viele Teilgutachten in anderen EU Ländern erstellt ........

  • Macht euch lieber mal Gedanken was die Regelung für euer Hobby bedeutet, die Zeiten wo man mal eine Nachbau-Scheibenbremsgabel oder was auch immer mit einem Teilegutachten betraut wurde eingetragen bekommt, sind dann vorbei. Es ist kaum zu erwarten, dass es für derartige Bauteile jemals eine KBA-Zulassung geben wird. Wenn es politisch nicht gewollt ist, gibt es eben keine Zulassung, so einfach ist das.


    MZA kommt in den nächsten Wochen bereits mit TTG für die SWH Gabeln um die Ecke... Nur mal so am Rande ;)

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  • Die vom KBA jeder Zeit widerrufen werden kann.... Nur mal so am Rande ;)

    Der Bestand einer Typgenehmigung ist auch an den Bestand des Rechtsträgers (Genehmigungsinhaber) gebunden. Ist der Rechtsträger (Genehmigungsinhaber) nicht mehr existent, sind mit ihm auch die Typgenehmigungen erloschen.

  • Ja, mit dieser Regelung verlieren alle Teilegutachten nach 3 Jahren Übergangsfrist ihre Gültigkeit.

    Also wenn ich ein Bodykit für ein Auto mit Teilegutachten habe aus 2000er Jahren, ist das nun alles plötzlich gefühlt wertlos und ich muss es trotzdem als 21er vollabnehmen lassen? 💀

  • Also wenn ich ein Bodykit für ein Auto mit Teilegutachten habe aus 2000er Jahren, ist das nun alles plötzlich gefühlt wertlos und ich muss es trotzdem als 21er vollabnehmen lassen? 💀

    Wenn dies noch nicht verbaut und eingetragen ist, dann ja. Selbst ein bodykit aus 2022 was nur ein teilehutachten hat ist ab 2028 dann wertlos... außer der hersteller schiebt entsprechendes Gutachten vom kba nach.

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