Beiträge von TommyMaul

    ein Motor mit 120ccm erzeugt bei der selben Drehzahl einen höheren Volumenstrom als ein 85ccm Motor. Der Originale Luftfilterkasten "begrenzt" also die Leistung bereits (wir nehmen mal fiktive zahlen) mit dem 120er bei 5.000 und bei dem 85er erst bei 9.000 . Die Folge ist oftmals das sich der Vergaser dann kaum Abstimmen lässt und die Fahrbarkeit einfach nur extrem bescheiden ist. Die Leistung bricht hierdurch ein und man hat vielleichtnoch 11-12 PS. Im vergleich ist der 85er kaum eingeschnürt und fährt sauber und ordentlich mit 15PS durch die gegend.

    Baut man nun am Luftfilter rum sodass der Motor entsprechend luft bekommt, bist du zu 99% über den 84db(A) Fahrgeräusch.

    Hier spielen aber noch extrem viele andere Faktoren mit rein, die Auspuffcharakteristik ganz besonders.

    Beispiel aus der Praxis:

    Die Messung erfolgt (wenn ein 5 Gang Getriebe verbaut ist) im 3. Gang. Man rollt mit 50km/h an die Messstelle heran, öffnet den gasschieber an Markierung 1 zu 100% und schließt ihn ca. 15m weiter wieder schlagartig Volständig. Ein ZT90N mit AOA3 ist bei dieser Drehzahl voll da und beschleunigt kräftig los. Die Geräuschmessung ist hier oft Grenzwertig im Bereich von 84-86db(A). Das selbe Fahrzeug mit dem selben Zylinder, selber Übersetzung etc. aber mit einem Reso Spezial wird hier kaum bis garnicht beschleunigen da du hier einfach unterhalb des Reso bereichs bist. Die Lautstärke ist hier oftmals bei 81 - 82 db(A).

    (Serien Herzkasten (39mm f. Mikuni), ohne Löcher, Muffen, Winkel, Faltenbälge etc. mit ZT Luftfiltermatte)

    und genau da liegt das Problem, der Luftfilterumbau der wirklich TÜV / Lautstärke konform ist, begrenzt genau dann wenn der Reso kommt, ziemlich stark. Du hast also unterhalb des Resos keine Leistung und oberhalb auch nicht weils der Luffi einschnürt... Macht also keinen Sinn.

    Deswegen haben wir ja speziell dafür unseren 85/4 entwickelt. Der Maximale Kompromiss aus Fahrbarkeit und legalität, undzwar ohne beschiss...

    Das mit dem höher schneller weiter ist halt so ne Sache... Wir haben uns schon was gedacht die Abnahmen bei 15PS zu reglementieren.
    Nach über mehreren hundert Abnahmen bei uns im Haus war bis heute kein einziges Fahrzeug hier was mehr wie 15PS bei einem Fahrgeräusch von <= 84db(A) realisieren konnte. Jedenfalls nicht ohne irgendwelche Schmullei mit Übersetzung etc. Egal, wir stehen in Kontakt mit FSP und verweisen solche Anfragen mit knirchenden Zähnen dorthin.

    Alle die ich dieses Jahr von AKF hatte (diese hier 10/25 bestellt) tragen diesen Aufdruck. Ob das das Produktionsdatum oder was anderes bedeutet wäre mal eine Frage wert. Ansonsten kann ich äußerlich keinen Unterschied feststellen. Habe jetzt aber auch keine wesentlich ältere da. Evtl sonst jemand?

    Die Version vor '21 wird's ja hoffentlich in keinem seriösen Shop mehr geben.


    Das müsste ebenfalls eine "neue" sein.

    Wie soll da Otto normal nachkommen ob er es Fahren darf oder nicht wenn es nicht nach der Fahrzeugart "2Räd. KR <= 35 KW" drin steht

    Spezialfall weil Prüfer seine Job falsch gemacht hat…

    Generell:
    Indem er schaut was in der Führerscheinverordnung steht oder jemanden fragt der eine verlässliche Auskunft, mit entsprechend fundiertem fachlichen Background, geben kann.


    um deinen eigenen Vergleich zu nehme, hast du einen Pickup und der ist als LKW zugelassen schaust du doch auch nicht als was er geschlüsselt ist sondern nur ob die zlGM zu deinem Führerschein passt. (In meinem Fall 3,5t).
    Genauso beim Kraftrad, hier schaust du ob Leistung und Hubraum passt, für Fahrzeuge mit EZ nach 2013 noch das Leistungsgewicht und dann entscheidest du ja oder nein.

    Ckich du bringst etwas durcheinander. Die Fahrzeugschlüsselung

    L3e-A1 (2Räd. KR <= 11kw)

    L3e-A2 (2Räd. KR <= 35 KW)

    Hat erstmal nicht direkt etwas mit dem Führerschein zu tuen. Hier ist nur die Bezeichnung Irreführend ähnlich.

    Das Fahrzeug kann so wie es oben beschrieben ist mit dem Führerschein A1 bewegt werden, auch wenn es als L3e-A2 geschlüsselt ist.

    Du darfst ja auch einen Pickup mit der Führerscheinklasse B bewegen, wenn dieser als LKW zugelassen (geschlüsselt) ist wenn dieser < 3,5t zlGM hat. Obwohl du keine LKW Führerschein besitzt.

    Ihr geht immer von euch aus, ihr wisst das. Viele ander hier im Forum auch. Der TE aber nicht, der feuert da ein paar U-Scheiben rein und ist dann halt der Meinung ist repariert weil geht halt wieder... Es sei zu Diskutieren ob man jetzt die Kupplung vernünftig repariert wenns mit U-Scheiben auch geht, sehe ich ein, ist und bleibt aber Pfusch aus der Zeit "Wir hatten doch nix" . Wäre nicht mein Anspruch.

    Da das Ganze für ein TÜV-Projekt in weiter Zukunft geplant ist, darf er nicht schneller als 90 km/h fahren.


    Die Aussage zeigt das die Abnahme nur wieder so nen Halbgares Ding ohne alles ist... Vermutlich DEKRA - 7kw Quark.

    Bitte beachten Sie, dass alle Abnahmen die gemäß VdTÜV Merkblatt 751 mehr als 5,74kw beinhalten, keine rechtliche Grundlage haben. Bei einer Leistungssteigerung von mehr als 40% muss ein Dauerfestigkeitsnachweis erfolgen!

    Hast du die reschtlich notwendigen Unterlagen, kannst du 103km/h eintragen lassen.


    Lesestoff: https://www.motorenservicemaul.de/tuev