Die größten Eintragungen!

  • 80db Fahrgeräusch… Im leben nicht.


    * Nachtrag:

    Falsch geschaut. 84db Fahrgeräusch bei Bj. 1985 -> Eintragung hinfällig.

    Als L3e-A2 geschlüsselt, auch falsch… da hat jemand ne Top Job gemacht…

    Firma: Motoren Service Maul

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  • Hm, dachte ich mir auch... Sehr fragwürdig.

    Ich will ja niemandem den Spaß verderben aber ich kenne privat einen Polizisten sehr gut. Der würde dich damit garantiert nicht weiterfahren lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von oel666 (28. November 2025 um 10:40)

  • Ja aber es ist falsch geschlüsselt weil L3e-A1 ist <= 11kw (<=125ccm) und L3e-A2 >11kw <= 35kw (>125ccm)

    Mit Führerschein hat das nichts zu tuen

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  • Ja, das hat Tommy auch geschrieben.

    Offenbar versteht ihr nicht worauf ich hinaus will.

    Ich frag mal anders , unabhängig davon das es falsch geschlüsselt ist,

    ist nun für "2Räd. KR <= 35 KW", "L3e-A2" nötig - Ja oder Nein ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (28. November 2025 um 12:15)

  • Die Frage sollte mit ja oder nein beantwortet werden und was kommt.... :?

    Und was steht da, das fürn Motorrad bis 35 KW (48PS) der A2 Schein nötig ist oder nicht ?

    Daher wird bei eine Kontrolle, die Rennleitung von KriZ einen A2 Schein sehen wollen, hat er den nicht, steht dann Fahren ohne gültigen Führerschein im Raum.

    Wenn der Herr oder Dame von der Rennleitung entsprechen weitreichende Ahnung hat, fällt denen dann auch auf, das da was nicht passt und dann wars das mit der Abnahme.

  • Ckich du bringst etwas durcheinander. Die Fahrzeugschlüsselung

    L3e-A1 (2Räd. KR <= 11kw)

    L3e-A2 (2Räd. KR <= 35 KW)

    Hat erstmal nicht direkt etwas mit dem Führerschein zu tuen. Hier ist nur die Bezeichnung Irreführend ähnlich.

    Das Fahrzeug kann so wie es oben beschrieben ist mit dem Führerschein A1 bewegt werden, auch wenn es als L3e-A2 geschlüsselt ist.

    Du darfst ja auch einen Pickup mit der Führerscheinklasse B bewegen, wenn dieser als LKW zugelassen (geschlüsselt) ist wenn dieser < 3,5t zlGM hat. Obwohl du keine LKW Führerschein besitzt.

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  • Ckich du bringst etwas durcheinander. Die Fahrzeugschlüsselung

    L3e-A1 (2Räd. KR <= 11kw)

    L3e-A2 (2Räd. KR <= 35 KW)

    Hat erstmal nicht direkt etwas mit dem Führerschein zu tuen. Hier ist nur die Bezeichnung Irreführend ähnlich.

    Das Fahrzeug kann so wie es oben beschrieben ist mit dem Führerschein A1 bewegt werden, auch wenn es als L3e-A2 geschlüsselt ist.

    Sicher ? Weil unter 5 Fahrzeugart steht schließlich "2Räd. KR <= 35 KW" .

  • Ja sicher.

    2Räd. KR <= 35 KW ist die „Defintion“ der Fahrzeugklasse L3e-A2.

    das hat aber direkt erstmal garnichts mit dem Führerschein zu tuen.

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  • Puh wenn das als Fahrzeugart 2Räd. KR <= 35 KW drin steht, bin ich bis jetzt davon aus gegangen das nicht mit A1 Schein damit fahren darf s.

    Wie soll da Otto normal nachkommen ob er es Fahren darf oder nicht wenn es nicht nach der Fahrzeugart "2Räd. KR <= 35 KW" drin steht

    Du darfst ja auch einen Pickup mit der Führerscheinklasse B bewegen, wenn dieser als LKW zugelassen (geschlüsselt) ist wenn dieser < 3,5t zlGM hat. Obwohl du keine LKW Führerschein besitzt.

    Führerscheinklasse B, je nach dem wann man den Schein gemacht wurde, alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder usw.) bis zulässigen Gesamtmasse 7,5T oder 3,5T fahren, das ist da des entscheidende.

    Heißt, auch PKW, oder PKW-Gespann was eine zulässigen Gesamtmasse über 7,5T oder 3,5T hat darfst auch damit nicht bewegen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (28. November 2025 um 15:49)

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