Beiträge von Bobbin

    Ich verfolge dein Projekt schon die ganze Zeit.

    Du hast hier zwar viel Gegenwind bekommen, teils auch echt niveaulos, jedoch begibst du dich mit deiner Schreibweise aktuell leider auf das gleiche, niedrige Level. Schade.

    Um meinen Beitrag noch mit Fachwissen zu füllen, die Schwalbe hatte anfangs keine Schlitze für die Bowdenzüge, die kamen erst später.

    Dein Einwand ist berechtigt - vielen Dank auch für Deinen Hinweis.

    Hier:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/d/df/Simson-schwalbe-1964.jpg

    sieht man auch, dass die alte Schwalbe keine Schlitze hatte. Das ist noch ein ganz altes Exemplar mit Handschaltung.

    Was bleibt, sind die unterschiedlichen Sicken unter der Hupe sowie der Lichtaustrittsöffnung - diese wirkt, als sei sie nach unten geneigt; der schwarze Einsatz steht dort unten etwas hervor, als würde er nicht passen.

    Gruß Bobbin

    blub

    Willkommen im Club - hätte ich als Nixblicker ja auch gedacht, ich bin ja nicht blind.

    Aber die Schwalbenmaske passt nicht ans KR50 Beinschild, die haben verschiedene Biegeradien. Die Schwalbenmaske hat auch ein Loch für die Leerlaufkontrolle und die Schlitze für die Durchführung der Bowdenzüge, das hat die hier alles nicht. Es ist aber trotzdem ein Blechprägeteil, also muss es aus einer entsprechenden Presse gekommen sein.

    Ich hatte eigentlich erwartet, dass sich jemand mit Fachkenntnis dazu meldet; aber gut, der Hinweis kam schon öfter, ich wäre hier im falschen Forum ...

    Gruß Bobbin

    Auweia, bei welchem Lackierer warst du denn? Ist wohl nichts ausgebeult und gespachtelt worden? :)

    Davon abgesehen, daß ein originaler Farbton schöner gewesen wäre, passt dieser Farbton leider so garnicht zum Rest. Aber alles Geschmackssache. Letztendlich sind wir alle froh das der arme KR50 seine Bleche wieder haben darf.

    Ausgebeult habe ich selbst, der Lackerier sollte nicht spachteln. Deshalb ja das matte Finish.

    Zu welchem Rest sollte denn der Lack nicht passen?! Den hab ich ja extra rausgesucht, dass er zum Sattel passt. Und den Tank sieht man ja nicht - aber das wissen 'wir alle' hoffentlich :strange:

    Rennopa: danke für das nette Bild mit dem seidenmatten blauen Lack. IMHO ist das nicht der Hammerschlag, sondern der uniblau Lack - aber ich kann mich täuschen. Da sieht man aber auch, dass der Sattel dunkler als der Lack ist.

    Gruß Bobbin

    Unabhängig davon , das ich eine eine Farbe gewählt hätte , die der damaligen Farbpalette entsprochen hätte , begrüße ich die Entscheidung , den KR50 wieder als KR50 weiterleben zu lassen und nicht als undefinierbares Fragment...

    Aha, Blau gabs also damals nicht :/ jeder ist so alt, wie er sich fühlt :sleeping:

    Ursprünglich wollte ich das Orange aus Beitrag 97 nehmen, da es eine gute Sichtbarkeit garantiert. Aber das wäre farbmäßig mit dem Sitz kollidiert; daher habe ich mich daran orientiert.

    Gruß Bobbin

    Naja, seidenglanz kann auch seinen Reiz haben...

    Matt, so war das Ziel, Die Originale haben ja auch nicht geglänzt; außerdem sind die Bleche teils durch Unfälle deformiert, was man mit einem hochglänzenden Lack besser sehen würde.

    Gruß Bobbin


    Wende dich an die tuner/Motorenbauer deines vertrauens. Oft ist da was machbar.

    Kann ich erstmal nur unterstützen, die kennen meistens die Fallstricke & Co.

    Falls das aber nicht klappt, wende Dich an Hr. Roscher der Dekra Chemnitz. Der ist für Abnahmen zuständig. Will meist das Mopped in life sehen. Und es kann Dir passieren, dass er mit Deinen Lösungen nicht einverstanden ist.

    Gruß Bobbin


    "tangiert meines Erachtens weder BE noch StVZO"
    Entspricht nun aber nicht der Realität


    Nun, sprich - welche Paragraphen, welche Nummer in der BE?! Fakten bitte, keine laschen Behauptungen!


    Wie schon geschrieben, Änderungsabnahmen nach §19 Abs.3 gehen nur vereinfacht gesagt, bei Ab/Abbau von Teilen die selber eine eigene Teilegenehmigung haben.


    Wo steht das im Gesetz?!


    Zitat aus der StVZO §19 Abs. 2
    ...
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Geräuschverhalten verändert sich aber auch noch durch weglassen der Vierkleidungsteile.......


    Richtig zitiert, falsch wiedergegeben: finde den Fehler.

    Im Übrigen - die BE hatte ich ja gepostet: wie groß müsste denn der Messwert sein, damit sich das Geräuschverhalten gegenüber der Original-BE verschlechtert?

    Irgendwie müssten wir uns schon intellektuell auf einer Ebene treffen, damit die Diskussion zielführend wird <_<

    Gruß Bobbin


    Das mit den Vierstelligen Beträgen denkst du dir doch aus.

    Nö, Zitat des Menschen der Prüforganisation. Dann hab ich mit seinem Chef telefoniert, dem Bilder geschickt. Dann wollte er das Möppel life sehen. Angesichts der Prüfdichte hier hätt ich hinfahren können, aber das hätte er wohl nicht lustig gefunden ... ich habs dabei belassen, zumal ich mir von Anfang an Plan B offengehalten habe. Wir haben hier ne gute Lackiererei, da macht mir auch das andere Freude - und für den Wiederverkauf ist es allemal besser.

    Gruß Bobbin


    Geht es dir nun um den Paragraf ...

    Nein, es geht um das rein praktische: das Weglassen der Wetterschutzbleche tangiert meines Erachtens weder BE noch StVZO; alle Werte in der BE bleiben unverändert und die Bleche benötigen keine Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigung nach §22 bzw. §22a. Durch das Weglassen der Bleche könnte eine Gefährdung entstehen, die man entsprechend entschärft und sich durch ein zusätzlich mitgeführtes Gutachten bescheinigen lässt. Also §19.2.2 - soweit zu meinen Vorstellungen.

    Der Mensch von der Prüforganisation meinte, dass die bestehende BE nicht für das Fahrzeug gilt - es muss also eine neue ausgestellt werden - also §21.1. Dafür wären z.B. Geräuschmessung, Leistungsmessung, Abgasmessung etc. notwendig. Alle Werte der neuen BE müssen praktisch durch Gutachten nachgewiesen werden. Daher auch die hohen Kosten.

    Das ganze dürfte wie das Hornberger Schießen ausgehen - wenn in der neuen BE die gleichen Werte wie in der alten drinstehen, dürfte sich die Zulassungstelle quer stellen - die BE gibts ja schon, da stellen wir keine neue aus.

    Und falls jetzt jemand behauptet, die Werte würden sich ändern - einfach mal prüfen: die reale Außenbreite stimmt bei keinem PKW mit den Werten aus der BE überein, die Leistung ist eine Mindestangabe, die bei leistungsstärkeren Fahrzeugen durchaus um knapp 60PS überschritten wird (

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    bei 24:55) - die Werte in der BE sind Werte eines Musters, das dem realen Fahrzeg mehr oder weniger gleicht - die Fahrzeuge im Straßenverkehr, die tatsächlich eine eigene Zulassung haben, kann man wohl an einer Hand abzählen, der Rest hat das alles 'geerbt'. Schon bei mir stehen am Fahrzeug 68kg, in der BE 70kg. Also alles nur orientierende Größen...

    Gruß Bobbin


    Nein in deinen Fall halt nicht nach § 19.


    Wenn Du erlöschen schreibst, ist es doch klar §19.


    Hä ?
    Es wurde doch ua. erwähnt, das sich das Abgasverhalten sowie Fahr- und Außengeräusche verändern, wodurch die BE erlischt.


    Du wiederholst den Fehler. Oben steht, was daran falsch ist. Verstehendes Lesen ist nicht so Deine Stärke?! :crazy:

    Zurück zum Blech: der Lack muss ab - und legt schönste Roststrukturen frei, die sich unter dem intakten Lack gebildet haben. Eine Fehlstelle reicht, dann wandert es wie Adern unterm Lack.

    Den Eindruck habe ich nicht: §19 bedeutet Änderungsabnahme mit relativ geringen Kosten, §21 ist Komplettabnahme im deutlich 4stelligen Bereich; dort wird das Fahrzeug behandelt, als hätte es sowas noch nie gegeben. Der alternativ angefragte Dienst hat das gleich abgelehnt wegen Mangel an Leuten und Gerät: da muss so ein Zylinder am Fahrzeug entlanggeschwenkt werden und alles, was er berührt, darf bestimmte Radien nicht unterschreiten usw.

    Was oben beide falsch geschrieben haben, ist die Änderung von Abgas oder Geräusch: dort ist eine Verschlechterung für den Verlust der BE gesetzlich festgeschrieben, nicht die bloße Änderung. Das bedeutet aber, dass es Referenzwerte geben muss, die vorher dokumentiert sind. In der aktuellen BE steht aber nichts drin.

    Für eine Änderungsabnahme ist daher keine Leistungsmessung notwendig, da man keine geeigneten Referenzwerte hat. Für die Vollabnahme muss aber die Leistungs- und Emmissionsmessung gemacht werden, damit man die Werte in die neue BE eintragen kann - und die Beschränkung auf 45km/h ist sehr wahrscheinlich.

    Das Ganze ist natürlich Hörensagen - wie man lernt, gibts viel Halbwissen in der Welt, und Meinungen ändern sich gelegentlich. Was der eine für normentreu hält, findet der nächste kriminell ... ich hab auf das Ganze keinen Bock - muss die Prozedur aber trotzdem durchmachen, nur mit einem anderen Fahrzeg. Aber da lohnt es sich eher ...

    Gruß Bobbin


    Darauf wurdest du allerdings schon von Anfang an hin hingewiesen.


    Ja nee, is klar. "Na weil der halt nicht entspricht so ganz ohne der Verkleidung." :wallknocking:

    Was ist denn nun: hat das Möppel keine BE (obwohl ich eine habe)? Welcher Teil der BE wird denn nun nicht mehr erfüllt? (§21)
    Exklusiv oder hat das Möppel eine BE, aber die wäre erloschen: weil wegen Gefährdung oder so? (§19)

    Das Geilste: die BE verliert ihr Erlöschen, wenn ich die Bleche ranschraube - sie "entlischt" :cheers:

    Und Leute, die ihr Geld damit verdienen, danach zu fragen, ist zwecklos - is wie wenn Du in der Werkstatt fragst, ob das Auto kaputt ist und die das reparieren können: immer :D 8) :hammer: