Und draufachten das Kleinkraftrad drauf steht, nicht Leichtkraftrad. Soll es wohl auch schon ab und zu gegeben haben.
Beiträge von derfremde
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Dekra ist ja nicht schlimm. Solang die Papier von der Zulassungsstelle abgestempelt sind und auch Kleinkraftrad(Nicht Leichtkraftrad) drin steht.
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Zu ZTH: Kenne den Händler nicht, wäre aber mir viel zu teuer für ne S51. Von der Optik abgesehen(das ist Geschmackssache) ausgenommen der Auspuff, das sieht es hässlich aus wenn er so schräg nach hinten oben geht. Sieht wie gewollt aber nicht gekonnt aus.
Frag da mal nach ob das Dekra Gutachten auch von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.
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Mal von der Rechtschreibung abgesehen: das größte Manko für mich wäre das es nur ein 3 Gang Getriebe verbaut ist. Ja das kann man Umbauen, dafür braucht man aber Spezialwerkzeuge und muss auch wissen wie das geht..
Der Gepäckträger fehlt komplett. Ein Bild vom Typenschild sowie von den Papieren würde ich auch noch anfragen. Wie man hier im Forum ließt haben Reimporte bis ca 2015 auch ohne Probleme Papiere bekommen. Erst danach wurde strenger nachgeschaut.
Eine S51N ist das wie auf den Aufkleber steht auch nicht. Diese hat nämlich keine Blinker und kein Zündschloss. Da wurde also was zusammengewürfelt.
Noch eine Kleinigkeit: Beim Kupplungszug fehlt der Abstandshalter , der verhindert das der Bowdenzug direkt an den Kühlrippen anliegt8wie auf den Fotos zu sehen
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Natürlich. Mit negativen Bescheid vom KBA , zur GTÜ,TÜV oder ähnliches gehen , eine Abnahme nach 21§ machen lassen, hier allerdings dann nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h bekommen.
Und diese Gutachten dann von der Zulassungsstelle abstempeln lassen, erst dadurch wird es zur einer Betriebserlaubnis .
Im besten Fall bekomm man vom KBA eine neue BE wenn alles passt. Aber so oder so muss du dort einen Antrag stellen.
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Und wenn du dir richtigen Luxus gönne willst nimmst du die Powerdynamo. Diese liefert im Gegensatz zur normalen Vape nur Gleichstrom. Allerdings muss man die Verkabelung vom Zündschloss etwas ändern.