• Ich habe vor kurzen eine Simson s51 B gekauft mit orginal DDR-Papieren. Nun bin ich mir nicht sicher ob diese echt sind und brauche eure Hilfe. Mit zu den Bildern der Papiere hab ich noch zwei Bilder des Mopeds mitgeschickt, vielleicht bringt es was?

    Schonmal vielen Dank

    Louis

  • Fahren ohne betriebserlaubnis, fahren ohne versicherungsschutz da die BE eine Grundvoraussetzung für eine gültige Versicherung ist.


    Im Schadensfall kann es sein das die Versicherung sich die komplette schadenssumme zurück holt.

  • Im Schadensfall kann es sein das die Versicherung sich die komplette schadenssumme zurück holt.

    Mir ist aktuell keine KFZ-Versicherung bekannt welche auch bei grober Fahrlässigkeit mehr als 5000€ Regress einfordert/einfordern kann.
    Anders siehts bei bewusst verursachten Schäden (um z.B. die Versicherung zu behumpen) aus, aber das ist nicht Gegenstand der aktuellen Frage.

    Das hier vorliegende Beispiel zeigt mal wieder eindrucksvoll, dass man sich als Fälscher nichtmal im geringsten Ansatz die Mühe machen muss den Käufer zu täuschen.
    Nimms mir nicht krumm Louis, aber bist du wirklich davon ausgegangen, dass diese "Papiere" schon 40 Jahre aufm Buckel haben?

    Stell mal bitte bessere Fotos vom Fahrzeug ein, auch vom Typenschild und der Fahrgestellnummer (letzte Ziffer meinetwegen abgedeckt.
    Wurde im Kaufvertrag festgehalten, dass das Moped mit gültigen Papieren verkauft wurde?

  • Mir ist aktuell keine KFZ-Versicherung bekannt welche auch bei grober Fahrlässigkeit mehr als 5000€ Regress einfordert/einfordern kann.

    Naja 5000€ im Zweifel haben oder nicht haben.

    Für 5000€ muss manch einer schon paar tage/wochen/monate arbeiten gehen 😉

  • Personenschäden gehen im Zweifel in den 7 stelligen Bereich. Macht schon nen Unterschied ob man dann "nur" 5 Steine zusammenkratzen muss oder eben alles.
    Darauf fußte mein Einwand.

  • Bin erst Sonntag zuhause dann werde ich Bilder schicken. Im Kaufvertrag stand drin: "voll Verkehrstauglich". Der Vorgänger hatte das Moped schon mit den Fake Papieren erfolgreic angemelde und hatte die angeblichen Orginal Papiere von seinem Vorgänger mitbekommen.

  • Grundsätzlich kann man davon ausgehen , daß wenn eine gültige Rahmennummer vorliegt auch irgendwann eine dazu passen de BE existierte...

    Ob ich die bei der Hand habe ,oder nicht ist für die Frage ,ob das Fahrzeug eine solche erteilt bekam ,irrelevant.

    Ich gehe davon aus, daß das Fahrzeug eine DDR-Betriebserlaubnis hatte.


    Insoweit fällt Fahren ohne Betriebserlaubnis schon mal weg.

    Ist wie bei dem Führerschein.

    Habe ich eine gültige Fahrerlaubnis, aber meinen Führerschein nicht zur Hand ,ist das kein fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine OWi mit 10 Euro Verwarngeld für Nichtmitführen des Führerscheins.


    Mit der BE ist es ähnlich..

    Selbst , wenn ich den Führerschein nicht mehr finde , dauert meine Fahrerlaubnis fort...

    So auch bei nicht mitgeführter und später unauffindbaren BE... ;)


    Nix Straftat OWi.. außer dir kam mit den Papieren was verdächtig vor...aber das....muss man dir beweisen ;) :)

    und wenn du keine zum Vorzeigen hast........ ;)

    Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
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    Duo
    Habicht
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    2 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 (29. März 2025 um 17:15)

  • Ich gehe davon aus, daß das Fahrzeug eine DDR-Betriebserlaubnis hatte.

    Und den Nachweis darüber erbringst du genau wie?
    Vermutungen und Glauben bringen einem in solchen Angelegenheiten nichts.

    Wie hoch ist noch die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei dem Kba oder Dekra noch Papiere bekomme?

    Anhand der 2 Kartoffelfotos: sehr gering.
    Warum? Weil man nichts erkennt.

    Daher auch die Bitte nach besseren Fotos. Mit Pech ist das Moped als Reimport identifizierbar und/oder erfüllt die Bedingungen des KBA nicht und dann kannste dich von den 60 km/h verabschieden.

  • Und den Nachweis darüber erbringst du genau wie?
    Vermutungen und Glauben bringen einem in solchen Angelegenheiten nichts.

    Anhand der 2 Kartoffelfotos: sehr gering.
    Warum? Weil man nichts erkennt.

    Daher auch die Bitte nach besseren Fotos. Mit Pech ist das Moped als Reimport identifizierbar und/oder erfüllt die Bedingungen des KBA nicht und dann kannste dich von den 60 km/h verabschieden.

    Falls die Rahmennummer nicht auf Export wie zB Ungarn hinweist, ist von DDR-Krad auszugehen.

    Die hatten i.d.R. eine BE

    Im Zweifel muss für eine Straftat dem Täter das Gegenteil nachgewiesen werden...

    Ohne Papiere fast nicht möglich.

    In dubio pro reo...und Papiere verlieren ist nicht strafbar ;)


    Und die Rahmennummer ist entscheidend

    Gruß Guido
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  • Weiß jemand was meine Chancen sind, dass ich den Kaufvertrag rückgängig machen kann wenn die Bedingungen im Kaufvertra nicht stimmen? Da in "voll Verkehrsfähig" auch die Papiere enthalten sind.

  • Und den Nachweis darüber erbringst du genau wie?
    Vermutungen und Glauben bringen einem in solchen Angelegenheiten nichts.

    Anhand der 2 Kartoffelfotos: sehr gering.
    Warum? Weil man nichts erkennt.

    Daher auch die Bitte nach besseren Fotos. Mit Pech ist das Moped als Reimport identifizierbar und/oder erfüllt die Bedingungen des KBA nicht und dann kannste dich von den 60 km/h verabschieden.

    Das Moped hat auf dem Typenschild als Typ nur "S 51". Sonst sieht das Schild auch nicht manipuliert aus.

  • Falls die Rahmennummer nicht auf Export wie zB Ungarn hinweist, ist von DDR-Krad auszugehen.

    Die hatten i.d.R. eine BE

    Da es keine offiziellen Listen seitens Simson (mehr) gibt kann man nicht stichhaltig sagen "die und die Nummer(nreihe) ist in den Export gegangen"
    Was bleibt? DU musst nachweisen, dass es sich um eine Fahrzeug handelt welches in der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist.

    Alles andere hat wenig Aussicht auf Erfolg.

    Fakt ist auch, dass bei zulassungsfreien Fahrzeugen jederzeit der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis mitgeführt werden muss.
    Das verlieren derer ist nicht strafbar, korrekt. Wie siehts aus bei eingezogenen BEs im Rahmen von unzulässigen technischen Änderungen?
    Nach deiner Logik kein Problem, weil man ja davon ausgehen muss, dass auch bei nicht vorhandener BE eine solche - irgendwann mal - existiert haben muss.

    Wie sieht also die bittere Realität auf der Straße heutzutage aus? Wenn keine "Papiere" vorhanden sind wir die Weiterfahrt untersagt oder ein Mängelschein ausgestellt mit der Frist X zur Vorlage der BE.

  • Natürlich. Mit negativen Bescheid vom KBA , zur GTÜ,TÜV oder ähnliches gehen , eine Abnahme nach 21§ machen lassen, hier allerdings dann nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h bekommen.

    Und diese Gutachten dann von der Zulassungsstelle abstempeln lassen, erst dadurch wird es zur einer Betriebserlaubnis .

    Im besten Fall bekomm man vom KBA eine neue BE wenn alles passt. Aber so oder so muss du dort einen Antrag stellen.

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