Re: Führerschein vergessen -> Strafe ??
Wird ja ein Haufen Quatsch erzählt hier.
Mir fehlt der Prinz...
.
Erstens:
Zitat von blueberlin
korigiert 
Fahren ohne Führerschein ist wenn du Garkein Führerschein Besitzt
Fahren ohne Fahrerlaubis ist wenn du ein Führerschein hast aber nicht die Fahrerlaubnis für die benötischte Klasse
Korrigiert:
Ja, ein Vergessen des Führerscheines ist Fahren ohne Führerschein. 
Nicht verwechseln mit Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG.
Führerschein = Dokument
Fahrerlaubnis = Verwaltungsakt
Ein Führen eines erlaubnispflichtigen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne Mitführen eines gültigen Führerscheines ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß
§ 4 Abs. 2 i.v.m. § 75 Nr. 4 FeV und Nr. 168 BKat (Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt)
mit bis zu 10 Euro bestraft.
Gemäß des durch den § 47 OWiG festgelegten Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip) kann der Polizeivollzugsbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen bis zu der im Bußgeldkatalog für diesen Tatbestand festgelegten Maximalhöhe frei entscheiden, welche Strafe der Täter zu erwarten hat.
Zweitens:
Zitat von teknight
zu mir meinte mal ein polizist wenn in dem fall (verbandskasten) mal einer geld will, dann sollst du dir namen und dienstnummer geben lassen...weil das in seine eigne tasche wandert
Auch Quark.
Nr. 191 BKat
Überprüfung mitzuführender Gegenstände
Mitzuführende Gegenstände auf Verlangen nicht vorgezeigt oder zur Prüfung nicht ausgehändigt
§ 31b i.v.m. § 69a Abs. 5 Nr. 4b StVZO
5 EUR
Über die Höhe der durch den PVB festgelegten Geldbuße bekommt ihr eine Quittung.
Der PVB hat dafür einen Quittungsblock und reißt entsprechend der Höhe der verhängten Strafe die Quittung ab.
Was am Ende vom Quittungsblock übrig bleibt hat der PVB dann als Geld beim Hundertschaftsführer oder DGF oder wie auch immer der dienstl. Vorgesetzte heißt abzurechnen.
Nix mit eigene Tasche. Wir leben nicht in der Ukraine.
Gruß
...ihr wisst schon wer