Beiträge von 180x180

    Hallo,
    ich fahre eine Simson s51 mit 50ccm mza nachbauzylinder.
    also soweit alles original,Vergaser ist ein Bvf 16n1-11
    Mein problem ist,dass die Simme im Sommer schon recht schlecht ansprang,aber gut lief.
    Jetzt,wo es so kalt wird, will sie aber so gut wie garnicht mehr.Unter 10 man ankicken geht garnichts.
    Nachdem dann heut noch sich ein spaßvogel erlaubt hat meinen vergaser zu verstellen und den Kickstarter abzureisen,bin ich total am ende!
    könnt ihr mir helfen?
    Gruß
    Freddy

    Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

    eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

    vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

    vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

    das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

    als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

    in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

    Hallo,
    ich habe eine Bitte an euch :thumbup:
    ich brauche ein Bild der Endurostrebenaufnahme auf der man die Größe des Teils und die Position sehr gut sieht,da ich im Netz leider keines finden kann! Das Bild ist für den Mann vom Tüv,der würde so eins gern mal sehn,bevor ich die Aufnahme dranschweißen lass.
    Könnte vll jemand von euch eins machen/Hochladen?;)
    ich habe außerdem das Problem das die Haltung(die aus einem anderen Rahmen herausgeflext wurde etwas zu kurz ist,das heißt wenn ich unten die streben auf die Position bringe(an der Schwinge) wie sie hingehören,fehlt mir oben ein Zentimeter bis zum Steuerrohr,weiß jemand eine Lösung?
    Gruß
    Freddy ;)

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.habe mir vor 3 Monaten nen neuen 50ccm(stino) Satz von Akf gekauft und montiert, habe ihn 400 km eingefahren bei max 45 kmh! nun rasselt er aber trotzdem, und zwar besonders wenn ich auf ca 60 kmh gas wegnehme und bremse, dann kommt auch ein komisches sausen aus dem Auspuff.
    Woran kann das liegen?
    abhilfe?
    Gruß
    Freddy

    Re: S51 BRAUN

    ich will allerdings legal unterwegs bleiben,was bedeutet, neues Rahmenschild,neue Papiere... von dem Geld kann ich mir auch gleich paar schöne Mini-blinker holen:P
    Wenn jemand paar 6V blinker mit E-Prüfzeichen abzugeben hat bitte melden!! :thumbup:

    Re: S51 BRAUN

    Also die Schutzbleche waren schon so beim Kauf und die Tachohüllen genauso.Das Tankset war auch verbaut und das schon sehr lange da es in den alten DDR Papieren aufgeführt ist!
    Der Nummernschild-Halter wird natürlich noch geändert,muss mir nurnoch überlegen wie!
    Aber danke für deine Kritik!

    Re: S51 BRAUN

    Ja,live sieht es um Welten geiler aus,da bekommt es einen Gold-Metallic effekt in der Sonne :D
    Ja,gibt es allerdings nur bestimmte Birnenfassungen!
    Also fals jemand welche abzugeben hat,einfach melden! :thumbup:

    Re: S51 BRAUN

    Freut mich das es euch gefällt!
    Also das Schutzblech war leider schon so.. :?
    Die Blinker will ich ja wie oben erwähnt tauschen,gegen Mini-blinker.
    Ist halt bloß sehr schwierig schöne für ne 6Voltanlage zu finden,die nicht alzu teuer sind aber e-Prüfzeichen haben..xD
    Das Rücklicht wird auch noch geändert;)
    Bin ja noch nicht ganz fertig.
    @Snower:Die Farbe ist von Audi.

    Ich möchte euch hier meine S51 B1 Baujahr 1981,6V Unterbrecher vorstellen!

    Neu sind:
    Lackierung von Tank, Seitendeckel und Schutzblechen
    Zylinder + Kolben + Kopf 50cm³
    Vergaser BVF 16n1-11
    Benzinhahn
    Bremsbeläge
    Radlager
    Gabel regeneriert
    Reifen v+h (ich weiß,Vee Rubber sind nicht grad die besten..)
    Radnabenset
    Verschlussschraube orange
    und verdammt viele Kleinteile...
    Alle Aluteile poliert
    Leerlaufanzeige gebastelt(Lämpchen fehlt noch)

    Was noch kommt:
    Schwingenlager-Set (liegt zuhaus)
    Motorlager-Set (liegt zuhaus)
    Kettenkasten+ Kugellager für Hinterradantrieb(liegt zuhaus)
    Set: 2x Druckfeder für Telegabel Ø 3,4mm verstärkt (liegt zuhaus)
    Neu Blinkerhalter für die 6-Eck Blinker( keine Ahnung welche ich da brauch-.-) oder mini-Blinker( bloß welche, bei 6V...) mit E-Prüfzeichen
    Bin offen für Kritik und Lob!
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    Grüße
    Freddy