Betriebserlaubnis und Tüv

  • ja, was willst du sonst machen? Lenker in der Hand halten und sagen dass du den eingetragen hamm möchtest :mrgreen:

    Die müssen das "testen" deswegen wirds auch Änderungsabnahme genannt, kostet je nach Dekra o. Tüv unterschiedlich, macht 2-4E aus...

    Abnahme ist nur mit ABE/Teile oder Materialgutachten möglich, alles andere wäre nicht legal!!! Gibt aber auch welche die das machen...

    Mit ABE/Teilegutachten nach §19.3 = Änderungsabnahme (beim Tüv ca. 34E bei der Dekra ca. 36E+)

    Mit Materialgutachten = Einzelabnahme (je nach Zeit und Aufwand, kann kosten)

  • Zitat von oldi

    ..., gäbe es diese S51N nicht, müssten an jeder Simson Blinker sein!!!
    ...

    Definitiv NEIN. Ein Kleinkraftrad (und ein solches ist die Simson) braucht keine Blinker. Nachzulesen in der StVZO und hier im forum. Ich glaube Simsonfreak hat die passenden Paragraphen hier mal gepostet.

    Gruß Franz

    hier steht die Signatur 8-)

  • StVZO §54 stimmt schon, dass an der 51N keine benötigt werden, NUR wenn es Bauartbedingt vorhgesehen ist und man baut sie ab, ist das eine technische Änderung, denn es ist ja immer noch die S51 B(linker) nur dass diese dann einfach entfernt wurden, könnts stress geben!!!

    Aber Recht habt ihr Mofas, Klein und Leichtkrafträder benötigen keine Fahrtrichtungsanzeiger!!

  • das mit den Leichtkrafträdern hat mich damals überrascht. Darunter würden doch auf 80 km/h gedrosselte 125er zählen, wenn ich mich nicht irre. das währ schu a weng krass, wenn die keine benötigen würden.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

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