60 km/h wann darf ich so schnell fahren??

  • hallo

    ich möchte mir eine SR50 kaufen und möchte gerne wissen wie schnell ich damit fahren kann. Ich habe meinen M-Führerschein vor einer Woche bestanden. Manche sagen mir das ich 60 fahren darf ich hab aber auch schon gelesen das man nur 45 fahren darf was stimmt nun??

    THX :rockz: :rockz:

  • Wenn es noch einer aus DDR Produktion , also Baujahr bis 1991 ist, kannst du damit 60 fahren, ansonsten nur 50. Die 45 gelten erst seit glaube 2002 erstzulassung.

  • Zitat von Eschi

    Wenn es noch einer aus DDR Produktion , also Baujahr bis 1991 ist, kannst du damit 60 fahren, ansonsten nur 50. Die 45 gelten erst seit glaube 2002 erstzulassung.

    war esnicht 2001 oder nicht schon noch früher? auf jedenfall wenn du ne simmmi hast bis BJ 89 darfste damit mit deiner M-Klasse 60km/h mit cruisen!


    mgh

    du bist schnell? mag sein aber es geht schneller

  • Ja genau Modelle ab 2001 dürfen nur 45Km/h fahren. Aber das trifft ja für Simson eh ne zu!
    Und der Rest der gesagt wurde, stimmt!
    Bis Bj. 1991 60Km/h
    Bis Bj. Ende 2000 50Km/h
    Ab Bj. 2001 45Km/h

    Aber ich hab irgenwo mal gehört dass das nur für Simson zutrifft, kann das sein? :strange:
    Oder trifft das nur bei denn Simson-Modellen bis Bj. 91 zu das sie 60 fahren dürfen? Und die 50Km/h dürfen auch die anderen Marken bis Ende 2000 fahren, oder?

    mfg sumo-driver

  • die 50 km/h gilt für alles. die 60 km/h regel nur für fahrzeuge aus der DDR (simson). allse andere wurde korrekt dargelegt.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Die neue Fahrerlaubnis der Klasse B ('...PKW bis 3,5t...') schließt u.a. die Klasse M ein. Mit dieser Klasse M dürfen Kleinkrafträder bis max. 50ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h geführt werden. Einige in der DDR hergestellte Kleinkrafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h (z.B. 'Simson') fallen nach Übergangsrecht (FeV: §76 Nr.8) ausnahmsweise ebenfalls unter die Klasse M, dies jedoch nur, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 (!) in den Verkehr gekommen sind. Inhaber der Klasse B sind damit im Ausnahmefall berechtigt, ein solches Kleinkraftrad bis 60 km/h zu führen.
    § 76 Nr. 8c FeV bezieht sich allerdings nur auf in der DDR hergestellte Kleinkrafträder bis 60 km/h ("Simson"). Dies ist noch eine "Errungenschaft" aus dem Einigungsvertrag.

    Warum darf die Simson 60 fahren?
    Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß Â§ 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Daher darf man auch nicht mit der Schwalbe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da hier eine bbH von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.
    Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren.

    § 76 Nr. 8c FeV

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

  • Ich weiß es

    Ich war jetzt zu faul mir den langen vortrag von meinem Vorgänger durchzulesen, (sind doch ferien)

    Ich hab auch schonmal nachgefragt:
    Also..
    Mit nem Führerschein der Klasse M darfst du nur 45km/h fahren, das gild immer!

    Mit einem Führerschein der Klasse A oder A1 darfst du deine Simme auch auf 60 km/h "ausfahren"

  • Re: Ich weiß es

    Zitat von dj-flubber

    Ich war jetzt zu faul mir den langen vortrag von meinem Vorgänger durchzulesen, (sind doch ferien)

    Ich hab auch schonmal nachgefragt:
    Also..
    Mit nem Führerschein der Klasse M darfst du nur 45km/h fahren, das gild immer!

    Mit einem Führerschein der Klasse A oder A1 darfst du deine Simme auch auf 60 km/h "ausfahren"

    Unfug les mal lieber das dadrüber...
    Auch wnen irh ferien habt nen bissel anstrengen kann man sich schon... grade weil man ferien hat.

  • Re: Ich weiß es

    Zitat von dj-flubber

    Ich war jetzt zu faul mir den langen vortrag von meinem Vorgänger durchzulesen, (sind doch ferien)

    Ich hab auch schonmal nachgefragt:
    Also..
    Mit nem Führerschein der Klasse M darfst du nur 45km/h fahren, das gild immer!

    Mit einem Führerschein der Klasse A oder A1 darfst du deine Simme auch auf 60 km/h "ausfahren"

    Depp.

  • Zitat von dj-flubber

    genau so hat mir mein Fahrlehrer das erklärt als ich nachgefragt habe.

    dann reich das "Depp" bitte an deinen Fahrlehrer weiter. MysteriousLinks langer Beitrag enthällt ALLE Fakten. Und nur die zählen.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Hat nichts damit zu tun, mein Fahrlehrer hats mir auch falsch erklärt!

    Das Depp geht dann an ihn, das hab ich wortwörtlich auch zu meinem Ex-Lehrer gesagt... sowas ist einfach nur Geldmacherei!
    Und ich hab nur Gesetzesauszüge und Zusammenfassungen gepostet...

  • ahoi,
    ich denk ma einigen hängt hier das thema schon zum halse raus, aber wäre nett, wenn mir jemand trotzdem meine frage beantworten könnte :?

    also, ich hab nen SR50, als erstzulassung auf der plakette steht 1993. das heisst ja im prinzip nix anderes, als dass mein roller nicht mehr unter dieses sonderecht für DDR-Mopeds fällt. so weit so gut.

    ich mach im moment mein führerschein klasse B, hab dann also auch den M. fahren dürfte ich dann meinen roller aber nicht mehr (?), weil er ja nicht mit mehr in die folgende Gruppe gehört:

    "Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind"

    Quelle

    ich hab ne ABE für den roller geholt, wo als höchstgeschwindigkiet 60 km/h angegeben sind. geht es in dieser frage [fahren des rollers mit B (also M)] nur um die bauartbedingte höchstgeschwingkeit?

    will nämlich nich den jetzt erst versichern lassen und dann feststellen, dass ich den dann doch nicht fahren darf. also um es nochma klar zu machen, mir geht es um den widerspruch mit der ABE, dem zitat oben und den hier getätigten aussagen.

  • also eigentlich darf der in der ABE schon nurnoch mit 50 km/h angegeben sein! deshalb würde er nichtmehr in die Klasse M fallen..., ABER was hindert dich die Plakette vom Rahmen zu entfernen (man trifft ab und an mal Rahmen ohne Plakette an) und dir eine ABE mit nem Baujahr vor 1992 zu holen? (bzw. wers genau machen will auch ne neue Plakette zu basteln).

    dann wirds legal mit den 60 km/h... naja nicht ganz, aber das kann man dann kaum noch nach voll ziehen. bzw. eigentlich gar nicht mehr.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Zitat von sumo-driver

    Wo kommsten her?
    So wie es sich anhört kommt zu mindest dein Fahrlehrer aus denn "alten Bundesländern".
    Sowas muss man doch als Fahrlehrer wissen! :roll:

    mfg sumo-driver


    Ich komm aus Düsseldorf und mein Fahrlehrer.. mhh.. weiß ich nit
    aber er bleibt bei seiner Aussage, kann ihn keines besseren belehren

  • Dann kündige besser - wer weiß was der dir noch alles erzählt... :strange:
    Was fährt der Typ denn? So ein Wägelchen wie Fred Feuerstein, wo man selber strampeln muss? :mrgreen:

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