• Zitat von xamiel


    warum dürfen simsons nicht auf den rollenprüfstand ?
    weil die dann total überdrehen, weil sie ja nicht abgeregelt sind und n viel zu hoher wert raus kommt ?


    Jo, Simson ist ja mechanisch gedrosselt und nicht elektronisch.

    MfG Grossi

    Fuhrpark:
    1x S50 Neuaufbau
    1x Kr51/2 stino
    2x MZ TS 150
    1x Yamaha XT 350
    1x BMW 318i E30

  • Zitat von GoaB

    ja, aber das is doch bei allen mopeds so. :strange:

    na ach :roll:

    grossi hatt alles geschrieben:

    Zitat von Grossi


    Jo, Simson ist ja mechanisch gedrosselt und nicht elektronisch.

    MfG Grossi


    ist doch ganz einfach :strange:

  • ich glaub ich steh auf der leitung. :lol:

    gehts darum dass die simson auf dem prüfstand komplett ausdrehn würde weil sie keinen drehzahlbegrenzer hat?

    es gehn nämlich auch neue plastikbomber auf dem prüfstand schneller als auf der strasse.

    SR50/1B Bj.91
    E-Zündung, 60ccm

  • Zitat von beaver

    kann mich da an irgendwas sinnloses ausm sinnvollen tv-programm erinnern:

    komiker: herr wachmeister, darf man zu einem wachmeister rindvieh sagen?
    polizist: NEIN!
    k: und darf man zu einem rind herr wachmeister sagen?
    p: das dürfen sie.
    k: na dann, machen sie`s gut, herr wachmeister

    Der is gut muss ich mir merken! :mrgreen:

    Zum Thema Rollenprüfstand nochmal zum mitmeiseln.
    Simsonmodelle sind mechanisch gedrosselt, heißt durch Luftwiederstand, Eigengewicht, usw.
    Die Plastikdinger haben einen Drehzahlbegrenzer damit die nicht über die 45 Km/h kommen.

    mfg sumo-driver

  • der (originale) plastikbomber von meinem bruder geht auf dem prüfstand 66 und auf der strasse knapp 50.
    eine aprilia die ich mal mit einem freund aufgebaut hab auf dem prüfstand 147, auf der strasse 123.

    da is der unterschied also auch nicht so klein.

    is eh egal. unsere rennleitung weiss gar nicht was eine simson is. bringt nichts wenn ich sag die "darf" nicht auf den prüfstand weil das ergebnis nicht realistisch. :roll:

    SR50/1B Bj.91
    E-Zündung, 60ccm

  • Zitat von AngryBeast

    Also würd ich schon aufpassen was ich zu den Herren in Grün sage, weil wenn man die Beleidigt, beleidigt man ja ihrgendwie auch den Staat (da ja Staatsdiener)!!!


    und ich bin ein staatsbürger, wo ist der unterschied? -.-
    und wie willst du den staat beleidigen? das ist keine instituion o.ä.


    mit dem prüfstand: ich würde trotzdem drauf beharren. denn wenn dein mop 20-30 km/h schneller läuft (obwohl es stino ist), hast du ja ein problem.
    lässte das ding aber auf der straße mal ausfahren, kommt plötzlich wieder der wert zustande, der in deiner betriebserlaubnis steht.

  • Zitat von GoaB

    der (originale) plastikbomber von meinem bruder geht auf dem prüfstand 66 und auf der strasse knapp 50.
    eine aprilia die ich mal mit einem freund aufgebaut hab auf dem prüfstand 147, auf der strasse 123.

    tja da sind doch bestimmt auch schon die drosseln drausen. Weil wie gesagt fahrt wind bremmst!

    Und wenn du das zu der bullerei sagst müßen se dir das glauben. Sowas müssten die eigentlcih wissen. An sonsten drüfen die sich nicht Verkehrskontrolle nennen. Gibt bestimmt noch mehr die mopeds die mechanisch gedrosselt sind. Oder die ham walzen die fahrtwind simulieren. aber obs sowas gibt kp..

  • die von meinem bruder is komplett original.

    in österreich, oder zumindest in meiner umgebung gibts nur mehr sehr wenige die mit mopeds älter als bj. 95 fahren.
    und die bullen kennen sich auch nicht wirklich aus. :roll:

    SR50/1B Bj.91
    E-Zündung, 60ccm

  • AngryBeast, ich weis ja nich wo du/ was du gesehen/gehört hast, nur treibts mir grad ein mächtig breites Grinzen in mein Gesicht :mrgreen:

    "Du bist Deutschland :wink: "

    nochmal Jungs, es gibt KEINE Beamtenbeleidigung, wie es auch keine VOLLCROSS gibt :wink:

    Ein Beamter ist im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß Â§ 185 StGB.

  • Sehr geehrter Herr *****,

    der hier verwendete Prüfstand ist für die Überprüfung aller Zweiräder geeignet, also nicht nur für die von Ihnen beschriebenen Fahrzeuge.
    Die Ergebnisse werden vor Gericht anerkannt.
    Eine Bedienungsanleitung kann nicht übersandt werden.

    Sollten Sie ergänzende Fragen haben, so rufen Sie bitte unter der Nummer 0671/ 8811201 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Peter Fehlinger
    Polizei Bad Kreuznach

    ->diesen brief habe ich von meiner polzei inspektion bekommen

    gruss TI

    "Understeer is when you hit the wall. Horsepower is how fast you hit the wall, torque is how far you take the wall with you."

  • Zitat von Hagbard Celine

    bei mopeds, ne bei rollern (plasteteile), die fangen da bei bestimmter drhzahl an zu stottern (drehzahlbegrenzer)

    Hi also muss euch mal aufklären es gibt auch roller die mechanisch gedrosselt sind dann dürften die auch nicht aufn prüfstand!!!!

  • Zitat von AngryBeast

    Nochmal zu der "Beamtenbeleitigung"...also beleidigen kann man die schon nur ist das Richtig wort wahrscheinlich Beleidigung.
    Da gab es einen Fall in Bayern wo die Polizei am frühen morgen einen Hausbesucht gemacht haben und da fragte die Tochter ihre mutter "Sei dus de Bulln" und die Mutter "ja dus sei de Bulln" --> Darauf hin wurde sie angeklagt wegen beamtenbeleidigung!!! --> Urteil: Keine Strafe aber nur als sonderausnahme da es noch früh am Morgen war und die Frau noch nicht richtig ausgeschlafen.
    Also würd ich schon aufpassen was ich zu den Herren in Grün sage, weil wenn man die Beleidigt, beleidigt man ja ihrgendwie auch den Staat (da ja Staatsdiener)!!!

    Auf jeden fall haben die trotzdem ne Macke von wegen Tuning usw. (als ob die damals net an Ihren Mzs, Jawas und Simsons rumgeschraubt hätten) :hammer:

    Ja gibts jetzt die Beamtembeleidigung, oder ist das die ganz normale Beleidigung gemäß Artikel 185 StGB?

    Nico

  • "BEAMTENBELEIDIGUNG"

    Also hier noch mal an die ganz schlauen!!
    es gibt beamtenbeleidigung!! aber wenn ihr wollt könnt ihr es ja mal testen!!
    geht einfach zum Volkspolizisten eurer Wahl und nennt ihn "ARSCHLOCH"
    !! wenn ihr dann ne anzeige wegen BEAMTENBELEIDIGUNG habt..so wie ich dann könnt ihr ja nochmal posten :rockz:

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