"beamtenbeleidigung"

  • also nem kumpel von mir is das vor längerer zeit mal passiert...
    fährt früh um drei mitn mop über ne landstrasse
    bullen von hinten - überholt und dann kam die kelle
    so er angehalten helm abgesetzt der bulle zu ihm hin un
    mit der taschenlampe in de augen rumgefuchtelt
    ->früh um drei keine reaktion der augen auf hell dunkel :shock:
    so der bulle: "drogen genommen?"
    er: "nö"
    bulle: "steigen sie doch bitte mal aus ihrem fahrzeug aus!"
    er: "reichts auch wenn ichs fenster runter lass?" (aufm mop :mrgreen: )
    bulle: "so das macht dann 15€ wegen beamtenbeleidigung und einen
    drogentest"

    fazit die bullen können dich sogar für ihre eigene blödheit belangen...

  • Tja, pech gehabt.
    Auch wenn es noch so lächerlich ist, was die grünen wollen, einfach immer nett und freundlich bleiben, dann spart man sich ne ganze Menge Probleme!

  • ich hätte da meinen helm wieder aufgesetzt und gesagt verarschen können sie sich selber.. cucu^^

    S51 60/2 kanal vmax 80!! really!!
    ZFB Rahmen mit Herzkasten!!

  • Zitat von schmoin

    ich hätte da meinen helm wieder aufgesetzt und gesagt verarschen können sie sich selber.. cucu^^

    = Missachten des Haltgebotes eines Polizeibeamten = 50€ Strafe und 3 Punkte

    (währe für das weiterfahren)

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • den spruch mit dem fenster runterleiern kennt schon jeder!der steht nich das erste mal im forum!
    und was hier auch nicht zum ersten mal diskutiert wird: so etwas wie beamtenbeleidigung gibt es nich!das sind genauso menschen wie du und ich die bullen!

    Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten.
    Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her.

    Lieber Leben riskier'n,als Drehzahl verlier'n!

  • Zitat von schwarz__fahrer

    der simsonfreak hat doch echt alle paragraphen im kopf

    ne is nur ein bissel interessiert, was die einem können, denn dann weis man was man nicht tun sollte, oder kann sich zumindest ausrechnen, was man bekommt...

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • ok ich hätte noch hinzufügen sollen: wenns vor gericht um beleidigungen geht... wenn einer arschloch zu dir sagt is des genauso als ob du zu nem bullen "bulle" sagst :wink: :D

    Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten.
    Wo Saatgut fehlt, muss Drehzahl her.

    Lieber Leben riskier'n,als Drehzahl verlier'n!

  • Kann mir nur mal einer erzählen was hier eine Beleidigung sein soll ???


    "man kann dich weder zum alko oder Drogentest zwingen"


    Falsch, der Alkotest ist freiwillig der Drugwioe auch, aber bei angehenden verdachtsmomenten der Erfüllung einer 316 StgB oder einer 24 STVG können sie eine Blutentnahme durchführen lassen.

    wer weiß

  • Wie "böhser_onkel1004" schon sagte, es gibt keine Beamtenbeleidigung...

    Genauso wie es keine "Vollcross" gibt :roll:

    Zitat von Wikipedia

    Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter selbstverständlich im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß Â§ 185 StGB.

  • Ist doch richtig, aber dieser Spruch ist keine Beleidigung so einfach ist es, kein Strafrichter würde hier mitgehen und ein Jahr wegen einem Stinkefinger ist ein Witz oder sende mir das Urteil des OLG.

    Ansosnten ist es mal wieder Hören/Sagen ohne Kenntnis !"

    wer weiß

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