Probleme mit Dekra

  • War neulich bei der Dekra um mir meinen gebogenen Obergurt eintragen zu lassen. Dachte der trägt meine Simme dann als Einsitzer ein. Als ich ihn deswegen gefragt habe schaute der mich mit großen Augen an und sagte dass er das nicht machen kann weil es für Simson keine Richtlinien(!?) gebe. Ich dachte immer man kann sich so was eintragen lassen. :strange: Nach einer Weile kamen wir zu der „Einigung“ das Simson einen Grauzone ist bei der nichts erlaubt und nichts verboten sei. Wer hat denn jetzt Recht? Ich oder die Dekra….? :crazy:

    Simson: gebremst wird später..

  • Zitat von yakuraz

    Eigentlich ist Obergurt biegen gar nich erlaubt oder

    du wiedersprichst dir selber :mrgreen:

    seit wann ist obergut biegen erlaubt :strange:

    eine CHANCE hat man, wenn es vom fachmann geschweißt und verstärkt ist...

  • @blue: hab schon öfters gelesen, dass leute ihre gebogenen obergurte eingetragen gekriegt haben, aber halt nur als einsitzer.
    das liegt aber wohl im ermessen des tüv-dudez...

    Deine Signatur ist zu lang.

  • Mein Kumpel war beim TÜV. Dort sagte man dass man wegen sowas zur Dekra müsste! Was denn nun? Kann man sich das jetzt eintragen lassen oder nicht? :wallknocking:

    Simson: gebremst wird später..

  • so ich schreibe mal gleich mein problem dazu.. habe mir einen LSL streetlenker gekauft dachte eigentlich mit tüv so da weile kam bloß das tüv gutachten dazu.. in dem gutachten sind verschiedene modelle - honda , suzuki usw. wo dieser lenker darf kann aber natürlich nicht simson.. kann ich trotzdem versuchen den eintragen zu lassen oder soll ich erst garnicht hin gehen :D

    mfg

    Gesendet mittels Akustikkoppler aus einer Telefonzelle.

  • Lotus: is eigentlich wurst wo de hingehst.keine ahnung was der tüv-kerl da erzählt... dein zeuch kannste dir bei beiden abnehmen lassen. is halt meistens so, in der einen stadt gibts n tüv, in der anderen ne dekra...
    Smash: doch, kannste probieren.

    Deine Signatur ist zu lang.

  • Tolle Erklärung Xamiel :strange: Poste doch bitte nur wenn du dich informiert hast, Beitragszahlen sind nicht alles was zählt...
    Desweiteren hat der TÜV keine Berechtigung, Eintragung im Fahrzeugschein durchzuführen. Das darf nur die Dekra. TÜV darf nur mit gültigem Teilegutachten nach §19.3 eintragen.

    mfG Grossi

    Fuhrpark:
    1x S50 Neuaufbau
    1x Kr51/2 stino
    2x MZ TS 150
    1x Yamaha XT 350
    1x BMW 318i E30

  • SOOOO NEIN!!!!

    Jetzt sind wir bei dem alten Thema

    OST-Deutschland

    und

    WEST-Deutschland

    wenn ihr euch an den Thread erinnert, wo ich fragte, wo er herkommt!!!

    Im Westen hat der TÜV/GÜS mehr rechte und darf generell wie die Dekra eintragen

    Im Osten, darf der TÜV NUR mit TG §19.3 eintragen!!

    Obergurt zu beigen ist nicht legal weil die Werkstoffhärte geändert wird, das einzigste was du machen kannst, knickfrei biegen und sagen, dass es einer von der ETZ ist (die sind leicht gebogen) und das dann als ETZ Obergurt eintragen lassen...

  • Man verändert damit ja den Rahmen... wäre wie Hauptrahmen biegen, das dürfen die garnicht eintragen. Das mit dem ETZ- Obergurt hab ich auch noch net gewusst...

    Fuhrpark: - S51 Enduro
    - S51
    - S51 Neuaufbau (in Arbeit)
    - Benelli Mini- Moped

  • Das kann man nicht verallgeimeinern, ist bei jedem Prüfinstitut anders. Fahr hin, sag was du machen willst und der sagt ob ers dir einträgt oder nicht. Ist bei der Simme nunmal so, da sagt jeder was anderes.

    Obergurt biegen ist (bei uns) kein Problem. Man darf halt nur den hinteren Bereich verändern, die Sitzbank darf nur für einen reichen und halt keine Soziusfußrasten. Dann ist es ein Einsitzer und erlaubt.
    Lenker kannst an die Simme auch jeden dranhauen, solang er ein Teilegutachten hat und er in keinerweiße die Beweglichkeit/Sicherheit beeinträchtigt. Simson steht auf fast keinen Teilegutachten.

    Liegt immer im ermessen des Prüfers, sonst probiert man sein Glück woanders.

  • viele lenker haben doch auch schon eine e-nummer, da ist ja eintragung zum glück unnötig. so wie bei meinen :D

    Verheize deine Reifen, aber nicht deine Seele !

    3x Polizeikontrolle, 1x Verwarngeld (Spiegel)

  • wenn du dich zum thema äußern willst, dann mach es bitte richtig. sonst brings keinen weiter und es macht keinen sinn

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  • ich hab das mal von fighters.de kopiert. die seite hat in der tüv-ecke gute allgeime infos zu vorschriften und eintragungen etc.

    Zitat

    Teile die mit einer ABE verkauft werden dürfen gemäß den in der ABE festgehaltenen Vorgaben angebaut werden ohne dass dabei die Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS vorgeführt werden sondern es genügt dass lediglich die dem Teil beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorgezeigt wird.

    In dieser dem Teilehersteller oder Importeur erteilten ABE ist genau festgehalten für welches Modell eines Herstellers das teil genehmigt ist welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muss. Wird das teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs

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