War neulich bei der Dekra um mir meinen gebogenen Obergurt eintragen zu lassen. Dachte der trägt meine Simme dann als Einsitzer ein. Als ich ihn deswegen gefragt habe schaute der mich mit großen Augen an und sagte dass er das nicht machen kann weil es für Simson keine Richtlinien(!?) gebe. Ich dachte immer man kann sich so was eintragen lassen.
Nach einer Weile kamen wir zu der „Einigung“ das Simson einen Grauzone ist bei der nichts erlaubt und nichts verboten sei. Wer hat denn jetzt Recht? Ich oder die Dekra….? ![]()
Probleme mit Dekra
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Eigentlich ist Obergurt biegen gar nich erlaubt oder
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@blue: hab schon öfters gelesen, dass leute ihre gebogenen obergurte eingetragen gekriegt haben, aber halt nur als einsitzer.
das liegt aber wohl im ermessen des tüv-dudez... -
Mein Kumpel war beim TÜV. Dort sagte man dass man wegen sowas zur Dekra müsste! Was denn nun? Kann man sich das jetzt eintragen lassen oder nicht?

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so ich schreibe mal gleich mein problem dazu.. habe mir einen LSL streetlenker gekauft dachte eigentlich mit tüv so da weile kam bloß das tüv gutachten dazu.. in dem gutachten sind verschiedene modelle - honda , suzuki usw. wo dieser lenker darf kann aber natürlich nicht simson.. kann ich trotzdem versuchen den eintragen zu lassen oder soll ich erst garnicht hin gehen

mfg
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Tolle Erklärung Xamiel
Poste doch bitte nur wenn du dich informiert hast, Beitragszahlen sind nicht alles was zählt...
Desweiteren hat der TÜV keine Berechtigung, Eintragung im Fahrzeugschein durchzuführen. Das darf nur die Dekra. TÜV darf nur mit gültigem Teilegutachten nach §19.3 eintragen.mfG Grossi
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SOOOO NEIN!!!!
Jetzt sind wir bei dem alten Thema
OST-Deutschland
und
WEST-Deutschland
wenn ihr euch an den Thread erinnert, wo ich fragte, wo er herkommt!!!
Im Westen hat der TÜV/GÜS mehr rechte und darf generell wie die Dekra eintragen
Im Osten, darf der TÜV NUR mit TG §19.3 eintragen!!
Obergurt zu beigen ist nicht legal weil die Werkstoffhärte geändert wird, das einzigste was du machen kannst, knickfrei biegen und sagen, dass es einer von der ETZ ist (die sind leicht gebogen) und das dann als ETZ Obergurt eintragen lassen...
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Wenn man das als ETZ-Obergurt einträgen lässt wärs doch dann sogar als 2Sitzer oder? Das wär ja ne geile Sache
MfG Bart -
Also soweit ich weiß ist Obergurt biegen bis 15% und mit abmontierten soziusrasten legal.
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nein, da du durch das erhitzen die werksoffhärte veränderst--->bruchgefahr...
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Das ist ein Gerücht, man darf das Ding normalerweise nicht biegen und wenn müssen die Soziusfußrasten ab und muss es wiegesagt als Einsitzer eingetragen werden.
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Man verändert damit ja den Rahmen... wäre wie Hauptrahmen biegen, das dürfen die garnicht eintragen. Das mit dem ETZ- Obergurt hab ich auch noch net gewusst...
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Also soll man bei der Dekra dann sagen dass man sich nen ETZ Obergurt eintragen lassen will?

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Das kann man nicht verallgeimeinern, ist bei jedem Prüfinstitut anders. Fahr hin, sag was du machen willst und der sagt ob ers dir einträgt oder nicht. Ist bei der Simme nunmal so, da sagt jeder was anderes.
Obergurt biegen ist (bei uns) kein Problem. Man darf halt nur den hinteren Bereich verändern, die Sitzbank darf nur für einen reichen und halt keine Soziusfußrasten. Dann ist es ein Einsitzer und erlaubt.
Lenker kannst an die Simme auch jeden dranhauen, solang er ein Teilegutachten hat und er in keinerweiße die Beweglichkeit/Sicherheit beeinträchtigt. Simson steht auf fast keinen Teilegutachten.Liegt immer im ermessen des Prüfers, sonst probiert man sein Glück woanders.
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viele lenker haben doch auch schon eine e-nummer, da ist ja eintragung zum glück unnötig. so wie bei meinen

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Und paar mal gegen die Wand laufen ist auch unnötig... :roll:
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wenn du dich zum thema äußern willst, dann mach es bitte richtig. sonst brings keinen weiter und es macht keinen sinn
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ich hab das mal von fighters.de kopiert. die seite hat in der tüv-ecke gute allgeime infos zu vorschriften und eintragungen etc.
ZitatTeile die mit einer ABE verkauft werden dürfen gemäß den in der ABE festgehaltenen Vorgaben angebaut werden ohne dass dabei die Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS vorgeführt werden sondern es genügt dass lediglich die dem Teil beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorgezeigt wird.
In dieser dem Teilehersteller oder Importeur erteilten ABE ist genau festgehalten für welches Modell eines Herstellers das teil genehmigt ist welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muss. Wird das teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
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