BING Vergaser für eine Stino Schwalbe (KR51/2)

  • Hi,

    ich hab gelesen, dass ein BING vergaser nicht nur was für getunete Motoren ist sondern auch für Stino Motoren (weniger Verbrauch, Motor läuft runder).

    In wie fern stimmt das?
    Welchen Bing würdet ihr mir empfehlen?
    Außerdem hab ich gehört, dass BING als "offizielles" Ersatzteil gilt, da BVF vergaser nicht mehr hergestellt werden. Kann ich also mit einem BING Ärger kriegen mit den Grünen oder nicht?

    Und nun noch: Welchen BING empfiehlt ihr für ne S51 mit 60 kubik 2 kanal?

    Grüße,

    Toni

  • Bing ist für getunten Motor eher schlecht, da nur 15mm
    Durchlass da sind.
    An Schwalbe macht der sich gut, Typ kannst Du sicher
    beim Onlineversender rausfinden.
    60/2 braucht 70er Hauptdüse, serienmäßig gibts den
    Bing nur mit 68er.

    Edith:
    Ärger mit Bullerei nein

    - inaktiv -

  • Bei neuen Bing ist häufig auch ne schriftliche "Erlaubnis" dabei.

    Verwenden kannst den Bing bis zum 70er 2 Kanal, halt mit angepasster Bedüsung. Fürn 70er 2 Kanal brauchst ne 72er.


    Der Bing hat deshalb original ne kleinere Düse da er ein mm weniger durchmesser hat und mit ner 16mm ori Düse (72) völlig überfetten würde am stino Fuffi.
    Den mm weniger merkst aber nicht keine Sorge, was du aber merken wirst das der Bing im Stand sauberer läuft, nicht überläuft und sich gescheit abstimmen lässt.

    Umbauen ist cool, original zeitlos


    Stolzer Wessi, wir haben Bananen und ihr nicht :)

  • Am 50'er verwendet man ne 68'er HD (für Schwalbe entsprechend der Bing 17/15/1103, der gleiche wie S51), am 70'er eine 70'er HD. Beim 60'er muss man ausprobieren, welche von beiden geeigneter ist.

    Zum Bing bekommst du eine ABE dazu, d.h. er müsste normalerweise vom Tüv eingetragen werden, das wäre soweit kein Problem.

  • Ob du gehst oder nicht bleibt dir überlassen, ist nur relevant wenn dich die Polizei anhält. Generell tolerieren sie es auch so, da in der Bing ABE ausdrücklich drinsteht, dass dieser als Ersatz für die BVF Vergaser dient, aber nach deutscher Formalität muss der in die Papiere eingetragen werden. Wenn du das nich machst, solltest du wenigstens die ABE immer mitführen.

  • alles klar

    wie teuer käme der tüv?

    und was ist wenn die bullen mir an den karren fallen lassen wollen, dann können sie sich darauf berufen, dass es nicht in meiner abe steht?

    grüße

  • Mach Dir keinen Kopf, hier in Police-city haben die
    nicht einmal was wegen Vergaser gesagt. Ich zeig
    halt immer den Bing-Wisch vor, dann sind die
    schon zufrieden. Hab nie was gehört das da jemand
    Probleme mit hatte.

    - inaktiv -

  • Re: BING Vergaser für eine Stino Schwalbe (KR51/2)

    Hallo,

    ich hab mir vor ca 2 Monaten eine S51 Bj 84 gekauft, bei der auch ein Bing-Vergaser verbaut ist. Da ich mich dann im Internet halb totgesucht und dabei bemerkt habe, dass viel gefährliches Halbwissen in den Foren kursiert (ich möchte da keinem ans Bein pinkeln, aber Sätze wie "Ich glaube dass, ..." helfen nicht rechtssicher weiter), habe ich mich entschlossen, es einfach mal beim TÜV drauf ankommen zu lassen.

    Also habe ich beim TÜV Süd (München) angerufen und gefragt, wer sich mit Ost-Mopeds auskennt. Dort wurde mir ein Herr Krause genannt. Mit dem habe ich dann telefoniert, und der sagte mir, dass der Vergaser tatsächlich in die Papiere eingetragen werden muss, und dass das nur geht, wenn der Vergaser "passt". Ich soll einfach vorbeikommen, und er sieht sich das dann an. Geschätzte Kosten seinerseits: 30€ für ein Gutachten nach §19 (2) / 21 StVO.

    Da war ich dann heute - und der Herr kannte sich tatsächlich mit meiner Simme aus. Ich habe ihm das Schreiben von Bing gezeigt, das beim Kauf des Bing-Vergasers beiliegt. Entgegen landläufiger Meinung ist dieses Schreiben *KEINE* ABE - wer genau liest, erfährt auch, dass in dem Schreiben steht, dass man beim TÜV die Änderung eintragen lassen muss. Allerdings hats dem TÜV-Gutachter die Arbeit erleichtert. Er hat dann mit der S51 ein paar Runden gedreht, und per GPS die Höchstgeschwindigkeit gemessen. Die war innerhalb der Toleranzgrenze von 10% um die Soll-Höchstgeschwindigkeit und Abgasvorschriften sind bei dem Baujahr nicht zu beachten gewesen (hat ein Kollege von ihm gesagt). Also ist der Vergaser in Ordnung und das hat er mir mit einem Gutachten bestätigt. Er hat mir dann eine "Begutachtung" ausgestellt, die aussagt, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht, sowie ein TÜV-Gutachten, das so ähnlich aussieht, wie die Fahrzeugpapiere vom Auto. Darin waren alle möglichen Werte nochmal eingetragen.

    So, dann meinte er, dass ich jetzt "nur noch" zur Zulassungsstelle müsse um mir auf das TÜV-Gutachten einen Stempel machen zu lassen. Und genau dieses "nur noch" stellte sich als Problem heraus.

    Bin also zur Zulassungsstelle gefahren, die Frau am Empfang hat gleich mal die Hände über'm Kopf zusammengeschlagen und mir prophezeit, dass mein Anliegen Ärger geben würde. Der zuständige Mitarbeiter meinte zunächst mal, dass ich mit der Original-Fahrerlaubnis des KTA eh nicht mehr fahren dürfte. Ich hab ihm dann gesagt, dass das nicht stimmt. Naja, egal. Er hat dann weiter rumgesucht, und immer behauptet, dass das Moped von der Firma "Suhl" hergestellt worden wäre :) - und ich hab ihm immer gesagt, dass die Firma Simson heisst und Suhl der Ort der Fabrik war. Nungut, letztlich wollte er mir noch verkaufen, dass meine Simme leider Zulassungspflichtig war, worauf ich dann gemeint habe, dass ich ihm das nicht glaube. Er hat mir das mit irgendwelchen Zulassungsjahren begründet und ich hab ihm mal wieder gesagt, dass das nicht stimmt. Dann hat er genervt bei der Abteilung für Ausnahmegenehmigungen angerufen und der hat schließlich auch gebockt und gemeint, dass ich mit dem Teil gar nicht mehr fahren dürfte.

    Ich hab dann mit dem Herrn von der Abteilung für Ausnahmegenehmigungen gesprochen, der hat erwartungsgemäß auch erstmal gebockt, aber hat dann selbstständig beim TÜV-Prüfer angerufen, der mir das Gutachten ausgestellt hat. Der hat ihm dann einen Auszug aus dem Einigungsvertrag zugefaxt - und schwupp, war die Sache erledigt. Hab mir dann den Stempel auf das Gutachten geholt (10,50€) und jetzt ist das Gutachten vom TÜV nach §21 StVZO i.V.m. §4 FZV und dem rückseitigen Stempel eine gültige Einzelgenehmigung mit Betriebserlaubnis.

    Resumée:

    - beim TÜV einen Experten für Simson finden
    - TÜV-Gutachten erstellen lassen (30€)
    - Mit TÜV-Gutachten zur Zulassungsstelle gehen. Dort Eintragung fordern und bei der Betriebserlaubnis auf den Einigungsvertrag, Kapitel?XI, Sgb.?B, Abschnitt?III, Ziffer?2, Maßgabe?21 (Bundesgesetzblatt?1990?II, S.?1101) hinweisen.
    - Rechnung v. 10,50€ zahlen und Einzelgenehmigung erhalten.

    Weitere Erkenntnisse vom TÜV:

    - Scheibenbremsen mit Einzelzulassung nicht empfehlenswert, da ein sehr aufwändiges, und damit sehr teures Materialgutachten erstellt werden muss.
    - Toleranzbereich für Höchstgeschwindigkeit liegt bei 10%, sollte aber nicht ausgereizt werden
    - Umrüstung von 6V auf 12V Lichtanlage ist ohne weitere Eintragung rechtlich zulässig, soweit die komplette Lichtanlage (inkl. Gehäuse) auf 12V umgerüstet wird. Also einfach nur statt 6V eine 12V-Birne einbauen inkl. 12V-Lichtanlage ist unzulässig, da das Gehäuse der Birne nicht für die erhöhte Licht- und Wärmeleistung ausgelegt ist. War erstaunt, dass das ohne Eintragung geht, aber auch nach nochmaligem Fragen war der Prüfer nicht bereit, seine Meinung zu ändern.

    So, habe fertig :) Ich hoffe, es dient dem ein oder anderen.

  • Re: BING Vergaser für eine Stino Schwalbe (KR51/2)

    Könnte man alternativ dazu auch einfach neue Papiere beim KBA beantragen und dort den Bing angeben so da er gleich in der BE angegeben ist ?
    Dann würde man sich doch einiges an Lauferei ersparen können...

    Gruß

    S51E

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