Hi,
Also, Fakt ist ja, rein rechtlich gesehen (auch wenn das manche Polizisten anders handeln) darf man nur die S50 N und die S51 N ohne Blinker betreiben.
Da gibts ja einmal den Paragraph 54 Absatz 5 Nummer 4 hier: http://%22http//www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php%22
Ich habe aber gehört, es gibt irgendwo noch einen Absatz in dem direkt besagt ist, dass nur Fahrzeuge, die von Werk aus keine Blinker hatten auch ohne Blinker betrieben werden dürfen. Kann mir den einer nennen bitte?
Ich bin mir nämlich sicher, ich werde irgendwann auch mal auf einen Polizisten stoßen, der der Meinung ist, dass die Blinker auch an N Modellen verbaut sein müssten und daher will ich mir lieber alle relevanten Gesetzestexte ausdrucken.
MfG,
Daniel