Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

  • Hi,

    Also, Fakt ist ja, rein rechtlich gesehen (auch wenn das manche Polizisten anders handeln) darf man nur die S50 N und die S51 N ohne Blinker betreiben.
    Da gibts ja einmal den Paragraph 54 Absatz 5 Nummer 4 hier: http://%22http//www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php%22

    Ich habe aber gehört, es gibt irgendwo noch einen Absatz in dem direkt besagt ist, dass nur Fahrzeuge, die von Werk aus keine Blinker hatten auch ohne Blinker betrieben werden dürfen. Kann mir den einer nennen bitte?

    Ich bin mir nämlich sicher, ich werde irgendwann auch mal auf einen Polizisten stoßen, der der Meinung ist, dass die Blinker auch an N Modellen verbaut sein müssten und daher will ich mir lieber alle relevanten Gesetzestexte ausdrucken.

    MfG,
    Daniel

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von Luftpumpe

    Keiner weiß was?

    Für die in §54 aufgeführten Fahrzeuge holst Du Dir beim Prüfer Deines Vertrauens eine "Ausnahmegenehmigung" mit der Auflage "Änderungen der Fahrtrichtung sind durch Handzeichen anzuzeigen" o.ä.
    Alle Klein- und Leichtkrafträder kannst Du so von Blinkern befreien.

    Bei der Gelegenheit kannst Du Dir auch gleich das Bremslicht "austragen" lassen - das benötigst Du bei den alten 50ccm-Moppen auch nicht.

    Gruß

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von kaihh

    Bei der Gelegenheit kannst Du Dir auch gleich das Bremslicht "austragen" lassen - das benötigst Du bei den alten 50ccm-Moppen auch nicht.

    Das glaube ich jetzt aber nicht :strange:

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    ich bin auch an einen "netten polizisten" gestoßen der mir das bei der s83 (mopped zeichen) angekreidet hat. dann bin ich zum tüv, der hat mir besagten paragraphen ausgedruckt und die polizei hat es akzeptiert. steht ja drinne das kleinkrafträder von der fahrtrichtungsanzeige befreit sind.

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Also richtig helfen kann ich Dir leider auch nicht. Bis jetzt ist das nämlich noch nie auf einen Paragraphen oder auf eine Verordnung oder so runter gebrochen worden. Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass alle Einrichtungen, die bei einem Fahrzeug beim verlassen der Werkshalle vorhanden waren, immer vorhanden sein müssen und auch funktionieren müssen.
    Ich erkläre mir das mit der technischen Abnahme. Also bevor ein Fahrzeug (-typ) zugelassen wird, muss er ja einmal vorgeführt und abgenommen werden und dann sind alle Sachen, die bei diesem Typ Serie sind "eingetragen". Die kompletten unterlagen dazu sollen im KBA sein und dort müsste man dann mal gucken.
    Lange Rede kurzer Sinn: Ne richtige Rechtsgrundlage für diese Vermutung hab ich leider immeroch nicht gefunden. Darum wird es das einfachste sein, Du druckst Dir den §54 aus und nimmst ihn zukünftig einfach mit. Das sollte die meisten Pozilisten schon überzeugen. Falls Du aber wiedererwartend einen Pozilisten antreffen solltest, der Dir das Gegenteil beweisen kann, frag Ihn bitte umbedingt nach der Rechtsgrundlage. Du solltest aber mit Deiner N wahrscheinlich keine Schwierigkeiten bekommen, weil die ja tatsächlich ohne Blinker gebaut wurde.
    Gruss

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von Helden-Beule

    ich bin auch an einen "netten polizisten" gestoßen der mir das bei der s83 (mopped zeichen) angekreidet hat. dann bin ich zum tüv, der hat mir besagten paragraphen ausgedruckt und die polizei hat es akzeptiert. steht ja drinne das kleinkrafträder von der fahrtrichtungsanzeige befreit sind.

    kannste mal das schrift stück hier rein machen ich würde das auch gerne haben wollen.

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von Jena Freak


    ...
    kannste mal das schrift stück hier rein machen ich würde das auch gerne haben wollen.

    Äh Luftpumpe hat doch oben den Paragraphen verlinkt.

    Kannst Du Dir da das Zeug nicht selber rauskopieren und ausdrucken?

    Hier, Strg+C Strg+V in das Textverarbeitungsprogramm Deiner Wahl und Du hast den Wisch:

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §54 Fahrtrichtungsanzeiger

    [...]

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    1. einachsigen Zugmaschinen,
    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
    3. offenen Krankenfahrstühlen,
    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    5. folgenden Arten von Anhängern:

    1. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
    2. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
    3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
    4. Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

    (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von beaver

    Das glaube ich jetzt aber nicht :strange:

    §53 StvZO nachschlagen - wenn Dein Mopped vor dem 1.1.1988 erstmalig in den Verkehr gekommen ist ODER eine Vmax von 50 Km/h hat, benötigst Du nach geltendem Recht und Gesetz kein Bremslicht. Der 1.1.1988 als Stichtag sollte wohl für 98% der hier anwesenden Simmen zutreffen... also, gleich 'raus in die Garage und weg mit dem Bremslicht.
    Oder, auch §53, wenn vor dem 1.1.1983 ist auch gelbes Bremslicht möglich - das sieht man teilweise noch an ganz alten Star-Modellen.

    Die leidige Spiegelfrage regelt übrigens der §56: Vmax unter 100 Km/h oder vor 1.1.1990 reicht ein Spiegel - dieser muss links verbaut sein.

    Deine Tachobeleuchtung kannst Du auch gleich abbauen - §57 schreibt eine Tachobeleuchtung erst ab 1.1.1991 vor - die werden wohl die wenigsten ausbauen müssen, zumindest bei meinen Schwalben sind die sowieso immer defekt...

    Wer jetzt alles abmontiert hat, kann sich in §60a noch einiges zu den Auflagen zur Anbringung des Versicherungskennzeichens anlesen.

    Ich habe bei mir schon alles abgebaut, das Wetter im Norden ist heute toll - ich werde jetzt Mopped fahren - allen anderen viel Spaß beim Basteln und Gestzestextkaufen (es lohnt sich).

    Gruß

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    So ganz Unrecht hattest du ja garnicht, aber laut §53 gilt:
    "Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:
    Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h".
    Da steht aber nix von der Erstzulassung vom 01.01.1988.
    Wenn du mir da noch den passenden Paragraphen zeigst, glaub ich dir.

    Aber es sollte jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Bremslicht braucht oder nicht.
    Gerade im Stadtverkehr hat ein funktionierendes Bremslicht sicher seine Vorteile.

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von beaver

    So ganz Unrecht hattest du ja garnicht, aber laut §53 gilt:
    "Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:
    Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h".
    Da steht aber nix von der Erstzulassung vom 01.01.1988.
    Wenn du mir da noch den passenden Paragraphen zeigst, glaub ich dir.

    Aber es sollte jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Bremslicht braucht oder nicht.
    Gerade im Stadtverkehr hat ein funktionierendes Bremslicht sicher seine Vorteile.

    So ein Scheiß, warum ein Bremslicht austragen? :hammer: :motz:

    Ein Bremslicht hat schon seinen Sinn, somit find ich die Aussage : das benötigst Du bei den alten 50ccm-Moppen auch nicht. einfach nur DUMM und UNÜBERLEGT!!!

    Ich kannm ich schon öft an Situationen erinner, in denen ich froh war, dass ich das Bremslicht meines Vordermannes gesehen habe...

    Sowas dummes :motz:


    Nico

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von beaver

    So ganz Unrecht hattest du ja garnicht, aber laut §53 gilt:
    "Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:
    Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h".
    Da steht aber nix von der Erstzulassung vom 01.01.1988.
    Wenn du mir da noch den passenden Paragraphen zeigst, glaub ich dir.

    Aber es sollte jeder für sich selbst entscheiden, ob er das Bremslicht braucht oder nicht.
    Gerade im Stadtverkehr hat ein funktionierendes Bremslicht sicher seine Vorteile.

    Die "Übergangsvorschriften für Motorräder" regeln hier einige Ausnahmen - ein ganz übersichtlicher Link ist dieser hier:
    http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098

    Dort findet sich auch der 1.1.1988 als Stichtag.

    kleiner_feigling: Wir tragen hier ohne zu Bewerten geltendes Recht und Gesetz vor - was, aus welchen Gründen auch immer sinnvoll ist, bleibt einem jedem selber überlassen. Und jetzt sei bitte, bitte, bitte wieder mein Freund :P

    Gruß

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von kaihh

    Die "Übergangsvorschriften für Motorräder" regeln hier einige Ausnahmen - ein ganz übersichtlicher Link ist dieser hier:
    http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098

    Dort findet sich auch der 1.1.1988 als Stichtag.

    kleiner_feigling: Wir tragen hier ohne zu Bewerten geltendes Recht und Gesetz vor - was, aus welchen Gründen auch immer sinnvoll ist, bleibt einem jedem selber überlassen. Und jetzt sei bitte, bitte, bitte wieder mein Freund :P

    Gruß


    Du musst auch richtihg lesen. in deinem Linkt auf der ADAC seite steht Übergangsvorschriften. Übergangsvorschriften findest du dann im §72 und unter den §53 Für Bremslicht steht, das fahrzeuge mit mehr als 50 km/h 1988 ein Bremslicht benötigen. Ganu lesen heißt das Zauberwort

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Zitat von abbuzze

    Du musst auch richtihg lesen. in deinem Linkt auf der ADAC seite steht Übergangsvorschriften. Übergangsvorschriften findest du dann im §72 und unter den §53 Für Bremslicht steht, das fahrzeuge mit mehr als 50 km/h 1988 ein Bremslicht benötigen. Ganu lesen heißt das Zauberwort

    Dort steht:
    Für Fahrzeuge mit einer ERSTZULASSUNG nach dem 1.1.1988 - also können die meissten Simmen ohne fahren.
    Der Hinweis auf das genaue Lesen ist goldrichtig, aber nicht so, wie Du gedacht hast. Die Spaltenüberschrift EZ in der Tabelle steht natürlich für ERSTZULASSUNG; nicht jedoch bedeutet es, dass ab 1988 alles, was schneller als 50 Km/h kann, ein Bremslicht benötigt!

    Meine SR2 und SR2/E (Baujahr 59 und 63) haben beispielsweise auch kein Bremslicht und ab Werk auch noch nie eines gehabt - genau wie viele andere Mopeds aus der Zeit.

    Fazit: Weg mit dem Bremslicht und den Blinkern sowie 5 Kg Bauchfett abnehmen und ihr habt mehr und legaleres Tuning als mit dem bösen 60 ccm-Satz (Achtung: Satire)

    Gruß

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    ich lese das so das alle Fahrzeuge bis maximal 50 km/ bis 1988 keines brauchten es es gibt ja auch in den Übergangsvorschriften den Paragraphen § 22a StVZO ab 01.01.1954 Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler. Da ich gerade eine RT Restauriert habe mit BJ 56 habe ich auch auf solche Details geachtet und da gabe es halt frühe Modelle ohne Bremslicht und spätere mit Bremslicht. Bei AWo und BK gab es um dieses Jahr rum ähnliche Fotos was die Rücklichkappe anging.

    Ich galube das es noch genug ausnahmen und querverweise gibt für ein hin und her

  • Re: Paragraph fürs Fahren ohne Blinker

    Noch einmal in aller Deutlichkeit:
    unabhängig vom Hubraum ist ein Bremslicht erst ab einer Erstzulassung ab dem 1.1.1988 erforderlich - der ADAC-Link http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtim ... geID=61098
    spricht von keiner Hubraumbegrenzung, nur von einer Erstzulassung ab dem 1.1.1988. Fazit: unaghängig vom Hubraum verlagt der Gesetzgeber bei einer erstzulassung vor dem 1.1.1988 kein Bremslicht.

    Das die Hersteller schon vor 1988 Bremsleuchten verbaut haben, ist einzig und alleine der Kundennachfrage geschuldet - in gewisser Weise ist ein Bremslicht am Zweirad ja auch nicht ganz ohne Sinn; ebenso wie Blinker.

    Was ein jeder an seinem Fahrzeug verbaut oder auch nich, sei einem jeden selber überlassen. Wichtig war mir nur, darauf hinzuweisen, dass es in D, gerade für kleine/alte Moppeds eine Menge Ausnahmen bzw. nur wenige Anforderungen gibt, was wirklich laut Gesetz an einem Mopped verbaut sein muss.

    Gruß

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