hi, dass man simsons mit klasse M fahren darf ist ja klar, aber darf man dann auch 60 fahren oder muss man immer unter 45 bleiben?
mfg Timo
hi, dass man simsons mit klasse M fahren darf ist ja klar, aber darf man dann auch 60 fahren oder muss man immer unter 45 bleiben?
mfg Timo
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Klasse M dürfen Fahrzeuge mit maximal 50ccm und Maximal 45 km/h gefahren werden...
AUSSER:
Das Fahrzeug wurde vor 2002 gebaut, dann darf man mit klasse M auch fahrzeuge mit 50 km/h fahren...
wurde das fahrzeug VOR februar 1992 in der ddr gefährtigt, dan darfst du mit klasse M auch 60 km/h fahren...
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
60km/h bis einschließlich BJ1991, soweit ich weiß.
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
mein moped ist bj 84 also darf ich definitiv 60 damit fahren (hab klasse m führerschein)???
wäre auch sehr hilfreich das iwo in nem paragraphen zu sehen bzw den wisch bei sich zu haben wurd nämlich heute mit nem freund angehalten und der typ wollt net glauben das die 60 fahren dürfen jz will er sich erkundigen und bei mir anrufen ![]()
also irgendein paragraph oder sowas wär echt toll
wo find ich sowas?
mfg Timo
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Du kannst dein Moped bei der HUK auch bis 60Kmh versichern, das ganze nennt sich Bestandschutz... Ich denke mal dass 90% aus dem Forum nur m haben (ich auch mitm B) und glaub uns, es ist völlig legal !
Ausserdem gabs die Diskussion hier schon sehr oft, SuFu benutzen ![]()
mfg
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Was Du mit Klasse M fahren darfst, steht in:
FeV II. §6 (1) Klasse M
Für Simson entscheidend ist aber der Zusatz zu §6:
FeV V. §76 Satz 8
Gruss
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
steht in der Betriebserlaubnis der simson und nochmal im versicherungsschein^^
Mfg
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
was steht in der abe?
mfg Timo
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Zitat von olmoneWas Du mit Klasse M fahren darfst, steht in:
FeV II. §6 (1) Klasse MFür Simson entscheidend ist aber der Zusatz zu §6:
FeV V. §76 Satz 8
Gruss
Google mal FeV §76
und dann lies den Teil der nach der 8 kommt...
Das kannst Du dem Herren dann unter die Nase halten und gut ist.
Man, man.
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Das steht sogar in meiner Mopedversicherung drinne.
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Wenn das Moped in der DDR zugelassen wurde, darf es auch 60 fahren. Wenn M in DDR gemacht wurde darf man auch 60 fahrn.
Hat man aber jetzt erst M gemacht darf man nur 45 fahrn. Führ 60 brauch man dann A1.
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Zitat von S60RiderABE ist bei Simson nur wenn du Umbauten machst, da bekommst du eine ABE^^
Wo die km/h drin steht ist die BE (Betriebserlaubnis) und der Versicherungsschein
:wink:
Grüße
in meiner betriebserlaubniss steht nix davon das die 60 fährt...
mfg Timo
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
da stimmt doch gar nicht... das liegt nicht am Führerschein sondern am Moped
ich hab mein B auch erst vor einem Jahr gemacht und darf trotzdem mit M Simson fahren
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
also hat munz nicht recht?!?!?!?
mfg Timo
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Nein hat er nicht
es ist so wenn der Roller vor 1992 erstmal zugelassen wurde kannst du mit dem alten Roller führerschein oder neuem oder egal von wann, den roller mit max kmh 60 fahren
und es sind extra 60 auch eingetragen weil man ab 61 kmh autobahn fahren dürfte ![]()
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Langsam drehe ich durch! Leßt Ihr eigentlich Sachen die hier gepostet werden?
munz hat nicht Recht! Also nochmal:
ZitatAlles anzeigenFahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
II. Führen von Kraftfahrzeugen1. Allgemeine Regelungen
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
[...]
Klasse M:Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
[...]
ABER
ZitatAlles anzeigenV. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 76 Übergangsrecht
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
[...]
8.§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
1.Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
2.dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
3.Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
1.Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
2.Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
So und damit es vollständig ist: Abschrift KBA-Begleitschreiben
Das gibts dazu, wenn Du Dir beim KBA ne neue BE holst. Ich hab mir die Paragraphen plus die Abschrift auf ein Din A4 Blatt gedruckt und führe die immer mit. So hat man immer was in der Hand.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, bestellst Du Dir beim KBA ne neue BE und da steht dann explizit drin, dass dein Bock 60km/h also Höchstgeschindigkeit hat.
Kostet 21,80 und kannst Du ganz einfach >HIER< beantragen...
Gruss
Re: darf man mit simsons 60 fahren oder nur 45?
Zitat von olmoneAlles anzeigenABER
Zitat:
V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 76 Übergangsrecht
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
[...]
8.§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
1.Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
2.dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
3.Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
1.Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
2.Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.
Mein Kumpel hat nur M und für alle Fälle hat er den wisch hier immer dabei, falls mal ein unwissender grüner kommt.
MfG Basti
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!