• hi,

    bin heute mit meinem freund auf der simme gefahren und plötzlich waren die bullen auch schon hinter uns.
    dann haben sie uns rausgeholt und wollten uns nicht glauben das wir die simsons mit führerscheinklasse M auch mit 60 kmh fahren dürfen.

    da ich jetzt unsicher bin ob wir diese wirklich mit 60kmh fahren dürfen wollte ich mal hier im forum mich vergewissern.
    habe auch schon von meinem fahrschullehrer (welcher früher auch simson gefahren ist ) gehört das man diese nur mit 45 kmh fahren darf.

    Wo kann man nachlesen was jetzt richtig ist??

    mfg markus

    ;)

  • Re: 60 kmh??

    wenns vor 90 erstmals in betrieb genommen würde nach 90 is glaube 50 kmh angesagt hatte das auch ma schwarz auf weiß habs extra von meinem fahrlehrer bekomm

    mfg sepppi

    umbrella.. ella... ella, ich mag mortadella.. della.. della
    Mein Fuhrpark

    S51 E 2-4
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  • Re: 60 kmh??

    Die "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" (FeV) enthält u.a. einen Abschnitt "V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften" und darin einen § 76 "Übergangsrecht". Dort heißt es: "Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
    1.
    ...
    8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    ...
    c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
    So. >>>klickstumich<<<

    Schwieriger wird jetzt, nachzuweisen, welche Bestimmungen in der DDR galten. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen greift hier die 3.DB zur StVZO -Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen - vom 28.Mai 1982 in der Fassung der 5. DB vom 20. März 1987 (GBl. I Nr. 10 S.123), in deren Anlage 2 unter b) "Sonstige Begriffsbestimmungen" als erstes Kleinkrafträder wie folgt definiert werden:"Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und Fahrräder mit Hilfsmotoren."

    Das zu belegen, wirst Du Dich wohl in die Deutsche Bücherei nach Leipzig bemühen oder einen Anwalt Deines Vertrauens losschicken müssen, wobei der Anwalt nicht unbedingt billiger als eine Fahrt nach Leipzig sein dürfte.

    SCIO NE SCIO.

  • Re: 60 kmh??

    Wenn das Teil vor 28. Februar 1992 gebaut wurde und das in der Betriebserlaubnis steht darfst du das Teil mit Klasse M und 60km/h fahren BASTA

  • Re: 60 kmh??

    Zitat von dschuli

    Wenn das Teil vor 28. Februar 1992 gebaut wurde und das in der Betriebserlaubnis steht darfst du das Teil mit Klasse M und 60km/h fahren BASTA


    Falsch, weil unpräzise. Den exakten Text habe ich unmittelbar vor Dir gepostet. Es muß vor dem 29.02.92 verkauft worden sein! Interessant ist also bei den 92er Modellen das Datum in den Papieren!
    Lieber Dschuli,
    wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn
    [
    Du hast die Frage nicht richtig gelesen. Die richtige Antwort wäre ein Link in diverse Gesetze gewesen. Sendest Du mir einen Link, der nachweislich zu einer von Juristen betriebenen Seite führt, auf der ich den letztgültigen exakten Wortlaut der 3. DB zur StVO finde, entschuldige ich mich für meinen harschen Ton.
    Jetzt Du:

    SCIO NE SCIO.

  • Re: 60 kmh??

    Also bei uns stehen sie seit gut 2 wochen eigentlich jeden tag und ziehen raus.
    Aber ich hatte bis jetzt immer das glück egal ob mit 60 oder mehr vorbei sie hatten immer gerade jemanden :mrgreen:

    „Das Volk will das nicht, die Partei will das nicht, und ich will das auch nicht. Aber trotzdem müssen wir es machen.“

  • Re: 60 kmh??

    Was ist jetzt an meinem Text so falsch? Er sagt doch im Grundegenommen das selbe aus wie deiner.

    Ich achte sowieso immer nur darauf das das Datum in der Betriebserlaubnis eben vor dem 28.02.92 ist.

    Mehr nicht. Weil so genau kennen sich die Bullen mit Sicherheit nich aus, das sie ALLE Sonderregelungen kennen.

  • Re: 60 kmh??

    die simme is die einzige die 60 fahrn darf

    Schwalbe
    70/4
    Vape
    19,5 Gaser

    Bald(Sommer)

    77/4 von Che
    Vape
    20,5 BVf

    HCC-4-ever werdet noch viel von uns hören^^

  • Re: 60 kmh??

    Zitat von sgt. Tom

    die simme is die einzige die 60 fahrn darf

    Aber auch ni jede kommt auf das Baujahr drauf an^^ :wink:

    Simme:
    -> verkauft

    Neue Spaßmaschine:
    Yamaha XT 660 X
    Termignoni Sportauspuff > brutaler 1-Zylinder Sound 8-)

    Auto:
    Opel Corsa C GSi ;)

  • Re: 60 kmh??

    Ist doch ganz einfach:

    Wenn das Fahrzeug vor dem 29.02.92 an den Erstbesitzer übergegangen ist, Darf sie 60 fahren.
    Wenn nicht, dann nicht.

    Zitat von mottek

    Der B17 beinhaltet ja auch dem M, oder? Das heißt du musst auch immer deinen Vater oder Mutter auf deinem Modep mitnehmen!!

  • Re: 60 kmh??

    Habe auch mal beim verkehrsamt angerufen und die haben mir das genau erklärt. Das Baujahr ist uninterressant. Es kommt auf die erstzulassung an.
    Ist das fahrzeug das erste mal vor dem 28.2.92 zugelassen worden, so darf das fahrzeug 60 fahren. Allerdings auch nur wenn es ab werk so vorgesehen ist. Also hat man zb. eine Simson Spatz, darf diese auch nur 50 fahren da es ab werk so eingetragen ist. Nach 1992 dürfen die nur 50 fahren und seit 2002 nur noch 45.
    Demzufolge gibt es ein problem wenn ich eine Simson SR50 habe jedoch keine papiere dafür. Dann kann ich diese zwar problemlos beantragen jedoch fehlt mir der nachweiß das sie vor 1992 erstzugelassen wurde. Dann darf man damit nur 50 fahren und muß sie drosseln. Deshalb ist es so problematisch mit fehlenden papieren und nicht so einfach wie alle immer schreiben. Es muß nachgewiesen sein das die erstzulassung vor dem 28.2.92 statt gefunden hat.
    So wurde es mir genau erklärt. Da gibt es aber auch sicher wieder andere möglichkeiten das zuzulassen. Es ist unwarscheinlich das zb. meine Spatz bj. 1969 noch keine erstzulassung hatte. aber über diesen genauen sachverhalt hat er mich nicht aufgeklärt. ich denke aber das es dafür auch eine lösung gibt.
    Gruß Stöpsel

  • Re: 60 kmh??

    Stoepsel
    Naja es gab mal Zeiten wo nach diesen grünen DDR Wischen (Betriebserlaubnis) kein Hahn danach gegräht hat. Seit ein paar Jährchen ist die Betriebserlaubnis wieder Pflichtprogramm. D.h. altes DDR Blatt rauskramen u. immer mitführen oder neu beantragen. Und da du sagtest man brauch einen Beweis das es schonmal zugelassen wurde.

    1. Kann man doch anhand der Rahmennummer ermitteln wann das Ding (der Rahmen) tatsächlich fabriziert wurde.

    2. Kann man doch auch alte Versicherungsblätter (der Nummernschilder) der letzten Saisons vorzeigen, in den kann man beweisen, hier das Moped war da und da angemeldet.

    Die Anzugträger übertreibens mal wieder maßlos mit ihrer Kurindenkackerei :motz:

    Ich hatte für meine S51 (S70 :)) auch keine Papiere mehr gehabt. Hatte mir neue beantragt. Hatte mich glaub ich 13 € per Post-Nachnahme gekostet.

    Einfach alles hier,

    http://www.kba.de/cln_005/nn_125874/Sit ... rator.html
    eintragen, online abschicken, und nach ca. ner Woche kam per Nachnahme mein Beglaubigter Wisch.
    Keine Probleme mit 60 km/h
    Man sollte sich nur über eines vorher im klaren sein. Die prüfen die Rahmennummer obs bei den Cops irgendwo mal ne gestohlen Meldung gab. Deshalb vorher selbst mal bei den grünen/ blauen nachfragen.

    Denn sonst schicken sie euch entweder den Postboten mit dem Wisch oder die Cops zur Beschlagnahme. Also lieber vorher in Erfahrung bringen ob der Rahmen sauber ist.

    MfG Slayer38

  • Re: 60 kmh??

    Zitat von Stoepsel

    habe jedoch keine papiere dafür. Dann kann ich diese zwar problemlos beantragen jedoch fehlt mir der nachweiß das sie vor 1992 erstzugelassen wurde. Dann darf man damit nur 50 fahren und muß sie drosseln. Deshalb ist es so problematisch mit fehlenden papieren und nicht so einfach wie alle immer schreiben. Es muß nachgewiesen sein das die erstzulassung vor dem 28.2.92 statt gefunden hat.

    Gruß Stöpsel

    in der betriebserlaubis vom kba steht Zitat"Das ehemalige Kraftfahhrzeugtechnische AMt (KTA) der DDR hat für des kleinkraftrad vom typ S51.. die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Nr. ... erteilt Fahrzeuge dieses typen entsprechen den umseitig aufgeführten technischen Daten."

    also die wissen vom kta dass schon vorher angemeldet war und man darf 60kmh fahrn.

  • Re: 60 kmh??

    also ich hab schon seit jahren keine betriebserlaubnis... ich schlepp immer nur mein versicherungsschein mit! ich hab nen kaufvertrag hierliegen un den schlepp ich nie mit also scheiß erma auf betriebserlaubnis dein nummernschild bekommst och mit kaufvertrag das is bei uns hier zumindest so! un zu den 60km/h hat mein fahrlehrer gesagt wenn de ossi kind bist darfste mit m bis 60km/h also simson fahrn och wenn de im westen wohnst... hauptsache im osten bzw ehemaligem osten gebohrn... als wessi darfst mit m halt maximal 50 fahrn un wenn deine bude 60 macht is doch och egal mensch es war halt rückenwind..... ich würd mir wegen sowas echt nich n kopp zerbrechen

    deine mutter machts für mopped-sprit

    MRS 60/6 Lugau-Schwalbe
    LT85 Alltagsschwalbe
    ZMT100/4M Mitnhundspaziernfahrschwalbe
    ZMT BB100 Sonntags S51

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