• Re: 60 kmh??

    Also mit Ossi und Wessi kind hat das nix am Hut.

    Du mußt deinen Führerschein der Klasse M vor 2002 gemacht haben dann ist das vollkommen egal ob du eventuell auch Wossi bist (Mischung Ost / West; in deinem Beispiel darf der 55 fahrn :wink: )

    Ab 2002 wird wässrig, weil da wurde irgendwas geändert, und sit nunmehr immer Auslegungssache.

    Im neuen SR2 Ratgeber stehts auch drinne so.

    Der Einigungsvertrag sieht vor dass Simmis, die in der DDR als Kleinkraftrad liefen, ihren Status übernommen beibehalten.

  • Re: 60 kmh??

    Enrico
    also wenn ich mir ne s51 baujahr 82 kaufe die schon 82 in betrieb kam und meinen führerschein erst jetzt mache darf ich damit nur 50 fahren?
    wenn ja is dies schwachsinn!

    in meinen versicherungsunterlagen der letzten saison seht:
    "Krafträder und Fahrräder mit Hilfmotor der Deutschen Demokratischen Republik die vor dem 28.Feb 92 erstmals in Betrieb genommen wurden dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 kmh fahren bzw. zugelassen werden Paragraph blablabla"

    So ist es und nicht anders.
    Hab meinen M lappen jetztes jahr gemacht bullen waren skeptisch haben bei der zentrale angerufen und ja 60 kmh ist erlaubt.
    natürlich hab ich mitlerweile den a1 gemacht

    I went to sleep and I woke up dead but I change my mind and i want to LIFE!

  • Re: 60 kmh??

    Du hast mich falsch verstanden,
    wenn du eine BJ 82 kauft und den Lappen nach 2002 gemacht hast darfst du die nach dem Ratgeber und begrünten Quellen nimmer fahren. Das steht aber nirgendwo anders und somit finde ich das du alles fahren kannst was in der DDR als Kleinkraftrad gilt.

    Ich weiß selber dass jederw as anderes sagt, ist mir auch wurscht mich betrifftb das eh net.
    Zudem glaube ich eh an die variante die du als letzes sagts :wink:

    UND: nach meinem Vorredner darft du nur 45 km/h fahren also nicht so sehr gas geben (würde jetzt hier ein smilie einfügen der das als Spaß kennzeichnet, aber der sieht mistig aus.)

  • Re: 60 kmh??

    jetzt weeß ich wieder wies war.... ich hab ja a1 gemacht.... un da darf ich ja logischer weise och m fahren... un nen simson is ja mit m fahrbar... un in den papieren steht ja eig bis 50km/h da ich aber ossi bin darf ich 60 fahrn.... tut ja nu eig nix zur sache... ich fahr ja eh über 100

    deine mutter machts für mopped-sprit

    MRS 60/6 Lugau-Schwalbe
    LT85 Alltagsschwalbe
    ZMT100/4M Mitnhundspaziernfahrschwalbe
    ZMT BB100 Sonntags S51

  • Re: 60 kmh??

    viewtopic.php?f=4&t=48064

    Zitat von PsycoFun

    d.h. mit klasse B bzw M darfst du alles was 50ccm hat, DDR produktion ist und BJ vor 28. Februar 1992 fahren mit 60km/h

    was wiederum heist, du darf jede simme (SR1 SR2 KR50 SR4-1 SR4-2 SR4-4 KR51 S50 S51 SR50) fahren die 50ccm hat, ausser den Simson Sperber (SR4-3) weil er schon zu DDR zeiten eine 75km/h zulassung hatte (A1 mindestens nötig)

    gut das mit dem SR1 SR2 SR4-1 und KR50 nehm ich zurück.. die waren noch nich auf 60 zugelassen... allerding wenn man mit so nen guten stück 60 fahrt is man schnell :D

  • Re: 60 kmh??

    simsontuning ist illegal, 60km /h sind erlaubt :) natürlich ist auch nicht mehr drin... A.C.A.B.

    Wenn"s beim schrauben plötzlich leicht zu dreh"n geht, hast"se überdreht !:D

  • Re: 60 kmh??

    Was tuen manche nicht um ihre Posts zu pushen.
    :strange:
    :crazy:
    :wallknocking:
    :hammer:

    Dieser Post ist 100% biologisch abbaubar!
    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
    Für Leute,die unnötig Fragen stellen:hier klicken!

  • Re: 60 kmh??

    das MOPED darf 60 km/h fahren.aber wenn du m hast darfst du 50 bzw nur 45 km/h fahren.wenn du mit deiner bude zb geblitzt wirst mit 60 haste arschlecken weil du nur 45 fahren darfst laut fahrerlaubnis. die bullen kommen dann mit diesem spurch(ohne scheiß,das hat schon mal einer zum kumpel gesagt):"du weißt dass das ding 60 läuft,weißt aber auch dass DU nur 45 fahren darfst.du hast einen tacho wo du kontrolieren musst" also so wurde es ihm nit gesagt er hatte ne mofa die original 40 lief un damit angehalten wurde

    s53 beta 60/2k Altagsmöp im Aufbau

    Honda cbr 125 r

  • Re: 60 kmh??

    Also 1. Mofa läuft keine 40.

    2. Wenn er nur 45 fahren dürfte, dürfte er keine Simmi fahrn.
    Ich kann auch nickt mit der Ninja fahren uns sagen die 375ccm nutze ich nicht aus und fahre nur 100 ....

    Überlegen und dann schreiben :D

  • Re: 60 kmh??

    1. mofaroller ab werk läuft 40.hab meine s51 auf mofa drosseln lassen läuft 50 mit 14er ritzel un der eine zahn mehr macht auch nicht viel aus

    2. darfste simson fahren mit m wegen 50ccm un ddr regel aba wenn du laut führerschein nur 45 fahren darfst gibts da auch keine sonderregelung nur weil du simson fährst.ist zwar eher unwarscheinlich dass die polizei was sagt aba manche machen das.musst nur richtigen treffen

    s53 beta 60/2k Altagsmöp im Aufbau

    Honda cbr 125 r

  • Re: 60 kmh??

    Wenn es ein Mofa ist läuft das Teil von Werk mit gültiger BE 25 km/h maximal.

    M beinhaltet die Simson nur wegen der Ausnahmereglung, somit darfst du legal 60 fahren.
    im Gegenteil, durch deinen Umbau hast du streng genommen die BE zum erlischen gebracht und fährst ohne Versicherungsschutz.
    (aber deswegen streiten wir nicht, ok)
    siehe weiter oben.

    Ich nehme mal an du meinst die normalen 50 ccm Roller das sind keine Mofas (Motorbetrieben Fahrräder).
    Fürs Mofa benötigst du auch nur ne Prüfbescheinigung und keinen Führerschein-

  • Re: 60 kmh??

    ja man kann aber ab werk sich roller mit mofapapieren bestellen die dann so um die 40 laufen für die man auch nur ne prüfbescheinigung brach

    aber das versteh ich nicht was du meinst wegen versicherungsschutz erloschen bei mir weil ich hab ne alphatech drossel mit einzelgutachten und die DEKRA hats so eingetragen

    s53 beta 60/2k Altagsmöp im Aufbau

    Honda cbr 125 r

  • Re: 60 kmh??

    simmifan92

    Muss enrico recht geben. M heisst seit kurzem 50 ccm 45 km/h (Anhang Spezialerlaubnis Simson Erstzulassung vor 1992 = 60 km/h)

    Das wärs ja noch, wenn heutige M Führerscheine (fürs gleiche oder sogar mehr Geld) weniger wert währen als frühere. Wie Enrico schon sagte. Wenn deine Aussage war wäre (was sie nicht ist) dann dürften 2000-er M-Führerscheinanwerter keine Simmis mehr fahren.

    PS. Ich kann mir sowieso nicht erklären, wer heutzutage noch den M-Führerschein anstrebt, keine Probezeit in kauf nimmt, ohne dabei die feste Absicht zu haben, eine Simson (<1992) zu fahren.

    45 km/h? Da kann mans auch gleich sein lassen. Bei dieser Geschwindigkeit ist man (wie schon so oft von mir gesagt) nur eine Lachnummer, ein Hinderniss, und eine Gefahr für sich selbst und andere im heutigen sehr stark befahrenen Straßenverkehr.

    Kurz gesagt die neue Regel für 50ccm ist der größte Stuss der jemals eingeführt wurde. Es bringt nur Nachteile, der einzigste Vorteil, die Vor-Wende-Simmis bleiben nach wie vor interessant und auch begehrt.

    MfG Slayer38

  • Re: 60 kmh??

    Zitat von simmifan92

    ja man kann aber ab werk sich roller mit mofapapieren bestellen die dann so um die 40 laufen für die man auch nur ne prüfbescheinigung brach

    aber das versteh ich nicht was du meinst wegen versicherungsschutz erloschen bei mir weil ich hab ne alphatech drossel mit einzelgutachten und die DEKRA hats so eingetragen

    Ok, wenns eingetragen ist gilt die BE noch :D
    ZUm Mofa verweise ich dich auf slayer, der erklärt das ganz gut.

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