keine blinker legal?

  • hi hab mir doch vor ein paar wochen eine s51 enduro geholt u. der jenige von dem ich die habe meinte das man keine blinker dran machen muss da es diese baugruppe auch ohne gab. :?:

    stimmt das? will mir nur sicher gehen das mir die bullen nich auf`m sack gehen!

    S51 Enduro
    KR51/1
    SR500
    HD Street Bob

  • Re: keine blinker legal?

    das ist rechtens du darfst halt nur wirklich keine dran haben, weil die meisten drehen die blinker nur runter und das ist verboten, was an der karre dran ist muss auch funktionieren :wink:

    S51@ LT85 :evil:
    S50B S50N SR50 Spatz 8xS51, 2xKr51/1, KR51/2
    Golf IV GTI (ABT)

    Verkaufe SR50 Sitzbänke und Fahrwerksteile, verschiedene Zustände!!!

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von Totengräber

    das ist rechtens du darfst halt nur wirklich keine dran haben, weil die meisten drehen die blinker nur runter und das ist verboten, was an der karre dran ist muss auch funktionieren :wink:


    ne ich hab wirklich keine dran. dann scheint das ja ok zu sein! danke

    S51 Enduro
    KR51/1
    SR500
    HD Street Bob

  • Re: keine blinker legal?

    Ja ich hatte noch nie blinker an meine mopeds und hatte noch nie ärger bekommen!!!

    Simsonfighters Zörbig

    Baue Auspuffanlagen auf Anfrage
    Bei interesse PN

  • Re: keine blinker legal?

    Gibt es eigendlich nen artikel im gesetz das man keine blinker braucht???

    S51 70\4, AOA4
    Opel Crosa A CC mit brachialen 45PS zieht zwar nich is Schnitzel vom Teller aber reicht
    Angehalten: 23 Verwarngeld: 3 (Affen)

    Stoppt Tierversuche nehmt Kinderschänder.

  • Re: keine blinker legal?

    1. Weils cooler aussieht :rockz:
    2. werden die Arme so richtig gut trainiert, wenn man bei 60 Sachen mit dem Arm den Abbiegevorgang ankündigt :mrgreen:

    mfG.: vogelfrei

    89'er Simson S51 B1-4
    91'er Kawasaki GPZ 500S (A)
    04'er Ford Fiasco TDCI 1.4 :thumbup:


    Simson ist kein Luxus. - Aber immerhin Vergnügen.

  • Re: keine blinker legal?

    hab zur zeit auch leider keine blinker dranne, aber dies wird sich noch ändern. Ich finde Blinker sind ein sicherheitsaspekt. und man muss ja ned die originalen nehmen es gibt genug blinker die gut aussehen.

    Greetz aus Kassel.

    S50 B2 Bj.77
    -S51 motor mit 60er Sz
    -AoA 1
    -Lt Luffi
    -Enduro umbau
    -Tommaselli lenker
    -EBC Bremsen

    Dienstfahrzeug
    Mercedes Benz Actros 2541 "Megaspace" Hänger Zug

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von StinoFuffi

    Gibt es eigendlich nen artikel im gesetz das man keine blinker braucht???


    stvzo §54 absatz 5

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    einachsigen Zugmaschinen,

    einachsigen Arbeitsmaschinen,

    offenen Krankenfahrstühlen,

    Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

    folgenden Arten von Anhängern:

    eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;

    angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;

    einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;

    Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

  • Re: keine blinker legal?

    Blinker sind zwar anner simme gesetzlich nich erforderlich,
    aber genaus so isses vorschrifft das das was an nem kfz verbeut ist, auch dran sein muss und funktionieren muss.
    d.h. jede simme die original blinker hat muss welche dran haben, nur die S50 N, S51 N und S51 E4 brauchen keine blinker, alle andern ja.

  • Re: keine blinker legal?

    Sr50 N auch nicht und sr2 usw... auch nicht

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von PsycoFun


    d.h. jede simme die original blinker hat muss welche dran haben, nur die S50 N, S51 N und S51 E4 brauchen keine blinker, alle andern ja.

    unsinn. kein leichtkraftrad bzw. kleinkraftrad muß blinker dran haben. steht in der stvzo und gilt für ALLE leicht - und kleinkrafträder. auch wenn original welche verbaut waren, müssen die nicht dran sein,sie können dran sein.
    oder denkst du nur weil ne s51b blinker hatte,wird die stvzo außer kraft gesetzt ? :roll:

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von Stevie

    unsinn. kein leichtkraftrad bzw. kleinkraftrad muß blinker dran haben. steht in der stvzo und gilt für ALLE leicht - und kleinkrafträder. auch wenn original welche verbaut waren, müssen die nicht dran sein,sie können dran sein.
    oder denkst du nur weil ne s51b blinker hatte,wird die stvzo außer kraft gesetzt ? :roll:

    so kann man das nicht sehen, dies gilt nur für Fahrzeuge die laut ABE so im neuzustand ausgeliefert werden. Wird ein fahrzeug mit blinkern ausgeliefert wird dies beim zuständigen Kraftfahrzeugsbundesamt auch so hinterlegt und dann müssen diese auch blinker dran haben egal was dieser gesetzestext aussagt. Das hat mir ein TÜV Prüfer so gesagt

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von abbuzze

    Das hat mir ein TÜV Prüfer so gesagt

    auch der tüv-prüfer steht nicht über dem gesetz. ;)

    wenn in der stvzo steht das KEIN leicht- bzw. kleinkraftrad blinker braucht,dann ist das auch so. wenn das bei bestimmten fahrzeugen anders ist, würde es auch in der stvzo stehen! auch der tüv steht nicht über der stvzo...

    auch ich kann an meinem pkw den rechten spiegel abmontieren,obwohl dieser mit rechten spiegel ausgeliefert wurde. warum? ganz einfach weil im gesetzestext steht das nur der linke spiegel pflicht ist. (anders bei getönten scheiben,da ist der rechte spiegel pflicht) :wink:

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von Stevie

    kein leichtkraftrad bzw. kleinkraftrad muß blinker dran haben

    dagegen sagt ja auch keiner was.
    Die S51 hätte keine Blinker benötigt, aber da die Suhler Ingenieur mitgedacht haben und Blinker am Fahrzeug verbaut haben müssen diese auch funktionieren.
    Sollten diese nicht funktionieren bzw. abgebaut werden; ist das Fahrzeug in keinem entsprechend verkehrssicheren Zustand bzw. die Betriebserlaubnis erlischt da bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

    Also ohne Blinker dürfer nur die "N-Modelle" und die "Alten" fahren.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von venturina

    dagegen sagt ja auch keiner was.

    doch du. :wink:

    Zitat von venturina


    Die S51 hätte keine Blinker benötigt, aber da die Suhler Ingenieur mitgedacht haben und Blinker am Fahrzeug verbaut haben müssen diese auch funktionieren.
    Sollten diese nicht funktionieren bzw. abgebaut werden; ist das Fahrzeug in keinem entsprechend verkehrssicheren Zustand bzw. die Betriebserlaubnis erlischt da bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

    Also ohne Blinker dürfer nur die "N-Modelle" und die "Alten" fahren.

    du widersprichst dir. erst stimmst du mir zu (

    Zitat von venturina

    dagegen sagt ja auch keiner was.

    ) und dann doch nicht. scheinbar ist bei einigen ne simson kein leicht- bzw. kleinkraftrad. ja was ist es dann dann ? :roll:


    ohne blinker dürfen alle leicht- und kleinkrafträder fahren,auch die die 2008 zugelassen wurden , die keine N sind usw...
    du kannst auch am neusten baumarktroller die blinker abbauen,ohne das du dafür abgestraft werden kannst.

    ist es echt so schwer den §54 absatz 5 durchzulesen ?
    was da immer noch reininterpretiert wird ist sagenhaft. dort steht klipp und klar das NICHT EIN EINZIGES klein- bzw. leichtkraftrad blinker braucht. das gilt dann selbstverständlich auch für die fahrzeuge simson.
    ob das gesetz nun sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt.

    edit: hab jetzt auch keine lust mehr zu diskutieren. das gesetz steht an oberster stelle und nicht irgendeine simson betriebserlaubnis oder ein suhler ingenieur... :wink:
    baut am besten alle blinker ran,ist sowieso sicherer ;)

  • Re: keine blinker legal?

    ich hatte es doch oben schon erklärt...

    1. An eine Leichtkraftrad müssen vom Hersteller keine Blinker angebracht werden.
    2. Werden welche vom Hersteller angebracht müssen diese auch funktionieren.
    2a. Diese werden auch in der Betriebserlaubnise eingetragen.
    2b. Werden die Blinker entfernt, erfolgt eine bauliche Veränderung und die entsprechende Betriebserlaubnis erlischt.
    2c. Falls du dein Fahrzeug nun weiter im Straßenverkehr bewegen willst musst du eine entprechende Betriebserlaubnis ohne Eintragung der Blinker erlangen.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von Stevie

    auch der tüv-prüfer steht nicht über dem gesetz. ;)

    wenn in der stvzo steht das KEIN leicht- bzw. kleinkraftrad blinker braucht,dann ist das auch so. wenn das bei bestimmten fahrzeugen anders ist, würde es auch in der stvzo stehen! auch der tüv steht nicht über der stvzo...

    auch ich kann an meinem pkw den rechten spiegel abmontieren,obwohl dieser mit rechten spiegel ausgeliefert wurde. warum? ganz einfach weil im gesetzestext steht das nur der linke spiegel pflicht ist. (anders bei getönten scheiben,da ist der rechte spiegel pflicht) :wink:

    nein aber in der Fahrzeugspezifischen Betriebserlaubnis ist hinterlegt das der PKW den 2 Spiegel hat und somit hat dieser auch dran zu sein hat. dies würde nur gelten wenn er ohne den 2 ausgeliefert wurde das du nicht zwingend einen zweiten anbringen musst

  • Re: keine blinker legal?

    die originale 6V Blinkanlage is doch sowieso der größte dreck, kenne kaum jemand, der die Blinker nach 2 Wochen nich nach unten gedreht hat...

    "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"

  • Re: keine blinker legal?

    Zitat von venturina

    dagegen sagt ja auch keiner was.
    Die S51 hätte keine Blinker benötigt, aber da die Suhler Ingenieur mitgedacht haben und Blinker am Fahrzeug verbaut haben müssen diese auch funktionieren.
    Sollten diese nicht funktionieren bzw. abgebaut werden; ist das Fahrzeug in keinem entsprechend verkehrssicheren Zustand bzw. die Betriebserlaubnis erlischt da bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

    Also ohne Blinker dürfer nur die "N-Modelle" und die "Alten" fahren.

    richtig...

    sollte man ohne blinker fahren wollen, wenn original welche dran waren, muss man sie austragen lassen...
    das sollte problemlos möglich sein, da an simmen blinker gesetzlich nich pflicht sind.

    kurz gesagt kann man den thread titel ganz einfach beantworten
    keine blinker sind legal, aber... nur wenn man eine die original ohne blinker is fährt, oder bei einer die original blinker hat diese beim TÜV austragen lässt

    wobei ich anmerken muss, ohne blinker fahren is dumm, gerade im stadtverkehr, weil mir kann keiner von den möp fahrern ohne blinker einreden, das er brav die hand raushält. und ausserdem sieht ne simme ohne blinker irgentwie naggsch aus :mrgreen:

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