Re: am arsch
Der 70er ist anders, beim 60er alles exakt wie beim fuffi, außer die Bohrung und evtl. SZ.
Re: am arsch
Der 70er ist anders, beim 60er alles exakt wie beim fuffi, außer die Bohrung und evtl. SZ.
Re: am arsch
ja ich muss ja jetz eh erstmal dahin und ne aussage machen, bzw verweigern
Re: am arsch
Also erstmal vorab:
wie kann man so be******** sein... ![]()
Führerscheinneuling, gleich mal Alk drauf kippen und fahren (0.0 Promille heisst GAR KEIN ALKOHOL). Dann Führerschein NICHT ABGEHOLT. Ich mein das man den mitführen muss sagen die einem doch in JEDER Theoriestunde.
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Dazu noch das Möp schön tunen, was ich nach wie vor für doof halte, und sich prompt erwischen lassen. Man man.
Davon was los ist, wenn du so einen Unfall baust, hast du offensichtlich überhaupt keine Ahnung.
Die Polizei hat mit der Anfangsbehauptung natürlich unrecht, da du die S51 mit Klasse M sehr wohl fahren darfst, aber alles andere, oh man, da rollt sich einem ja alles hoch.
So genug der Moralpredigt.
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Fahren darfst du das Möp wie gesagt, aber nicht mit 60ccm. Du kannst Glück haben und der TÜV sagt nix, du kannst Pech haben und die Polizei erzählt dem TÜV "den haben wir betrunken erwischt, schaut mal ganz genau hin, der braucht nen Denkzettel". Den 60er finden sie dann auf jeden Fall, dann kommt zur Trunkenheit (die bestehen bleiben wird als OWi) noch fahren ohne Fahrerlaubnis (weil dafür eben Klasse M *NICHT* mehr reicht!) hinzu sowie Versicherungsbetrug. Ob sie wegen Anbauteile/Gabel was sagen, liegt am TÜVer - das kann so "durchgehen", weil im Prinzip baugleiche Fahrzeuge. Könnte nur sein das es nen Mängelschein gibt bzw. Verpflichtung zum Rückbau oder zur Eintragung der Teile. Verkleidung sollte egal sein solange sich die Fahrzeuggeometrie nicht wesentlich verändert, Änderungen am Motor und am Fahrwerk (Gabel) sind eintragungspflichtig sofern keine ABE vorliegt für die Teile... aber das ist eher kleinkram verglichen mit der Trunkenheit.
Falls sie den 60er nicht finden, wird aus fahren ohne Fahrerlaubnis ein Fahren ohne Führerschein (also ohne die Papiere mitzuführen!), das kostet max. 10-15€ und wird dann wegen der Trunkenheit nicht verfolgt werden (von wegen in Kombination begangen etc.).
Kurz gefasst: Trunkenheit wird wohl bestehen bleiben (vielleicht eingestellt, oder OWi-Verfahren/Bußgeld). Falls der 60er entdeckt wird, kommt der Versicherungskram und fahren ohne Fahrerlaubnis drauf - dann wird vermutlich nur das "teuerste" bestraft.
Oh man wie viel Ärger man sich ersparen kann ![]()
In wie weit sich das auf den Führerschein auswirkt, ist so die Frage - ich hab' keine Ahnung, aber ich glaube irgendwie kann eine Sperrzeit für Klasse A/B verhängt werden?
Re: am arsch
Zitat von LGW
In wie weit sich das auf den Führerschein auswirkt, ist so die Frage - ich hab' keine Ahnung, aber ich glaube irgendwie kann eine Sperrzeit für Klasse A/B verhängt werden?
Könnte sein. Kenn mich da jetzt auch nicht soo aus. könnte aber auch sein, dass die punkte und die probezeitverlängerung die ihm jetzt vermutlich bevorstehen dann beim B oder A fleppen draufgerechtent werden. Heißt also wenn er mit 18 seinen autoführerschein bekommt, hat er automatisch 4 jahre probezeit und ein paar punkte.
was ihm nun alles vorgwurfen werden kann, wurde ja schon mehrfach gesagt. ich finde das auch extrem hohl mit dem alk. etweder saufen ODER fahren, beides geht nunmal nicht! wer das nicht gebacken bekommt, muss mit den konsequenzen leben!
Re: am arsch
Sperre gibts nur wenn ne Straftat vorliegt.
Probezeitverlängerung gibts auch nicht, da er ja noch keine hat. (Oder welchen Fleppen hat er denn nun?)
Macht er mit 18 oder 17 den B, hat er ganz normal 2 Jahre Probezeit. (Wenn er momentan nur M hat)
Re: am arsch
also lgw des gleiche ham die bulln auch gesagt
was heisst getunt, des ding geht auch nich schneler als ne stino s51 mit ddr zyli
die vom kumpel geht genauso schnell und is ori
also ich hab ja jetz ne anzueige wegen dfahren ohne fahrerlaubnis in tateinheit mit trunkenheit oder so ähnlich
ja ok is scheisse, nur ich musste ncoh einen nach hause fahren der ishc den arm gebrochen hatte und deswegen nicht fahrrad fahren konnte
da ich der einzige war der noch nciht voll war hab ichs halt dann gemacht
also der kumpel hat nen gips und kann deswegen net fahren
vll hilft des wenn cih des bei den bulln sag
Re: am arsch
Weisste was die dann sagen:
"Ich-kann-nicht wohnt in der ich-will-nicht-Straße". (Lieblingssatz eines meiner Auftraggeber)
Hätte sich doch ein Taxi nehmen können. Oder laufen. Oder ERST denken, DANN zur Party gehen.
Nene, Ausreden verschlimmern deine Situation höchstens noch. Im übrigen warst du offenbar "voll genug".
Naja, und 60ccm sind mehr als 50ccm. Wenn die Kiste trotz Tuning nicht schneller geht, ist das quasi doppelt daneben - hättste man besser nen 50er draufgemacht ![]()
Re: am arsch
Genau , und wenn was passiert mit dem betrunkenen den du mitnimmst geht das auf deine Kappe. Viel Spaß
Re: am arsch
ja dann sag ich gr nix dazu
ich weiß ja noch gar nicht ob da noch was kommt wel die mich ja schon agezeigt haben
der mza 50er is so scheisse gegangen dass ich mri nen 60er mit einringkolben geholt hab
wieso voll genug
ich hatte 0,3 promille, des spürt man nichtmal
Re: am arsch
Voll genug weil's für ne Anzeige gereicht hat
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Re: am arsch
ja der eine hat gemeint ja owi
am nächsten morgen hab ich dann erfahren dass ich angezeigt wurde
dei bulln ham ja nichtmal gesagt was sie machen, oder so
des mit der anzeige ham die mir dann bei der führerscheinstelle gesagt, weil sie mir kein fs ausgehändigt haben
Re: am arsch
also ich würde sagen dass der herr kein aufbau seminar bekommt. ich würde sagen so um die 400 E und einen Punkt.
Re: am arsch
da darf ich ja ordentlich zahlen
nie wieder mit alkohol fahr ich
reudige scheisse
mein streetfighter aufbau kann jetz echt warten, wenn ich soviel zahlen muss
Re: am arsch
Zitat von FBI
nie wieder mit alkohol fahr ich
Da kannste jetzt aber wirklich nicht behaupten das hätte dir vorher keiner gesagt... ![]()
Warte mal erstmal ab - was wirklich kommt kann man vorher schlecht abschätzen.
Aber in Zukunft ohne Alk fahren ist ne sehr gute Idee. Denn auch wenn du selbst denkst, das du die "0,3Promille nicht merkst" - Auswirkungen hat bereits eine geringe Menge Alkohol, vor allem auf die Reaktionszeit. Und da der Bremsweg beim Moped eigentlich das Hauptproblem ist, ist Reaktionszeit schon wichtig.
Re: am arsch
ja ham alle gesagt
ich fahr auch ungern so, aber jetz nie wieder
da penn ich lieber iwo
ja abwarten muss ich erstmal, das stimmt
wie lang dauert sowas in der regel
am dienstag muss ich zur wache und ne aussage machen, wegen fahren ohne fs
was soll ich da sagen
dass ich gedacht hab dass des so auch gilt und ich mir meiner eigenen dummheit jetzt bewusst bin?
was is wenn die mich nach tuning fragen?
und kommt da überhaupt noch was
weil die anzeige war ja nur wegen fahren ohne fs
Re: am arsch
Wenn du willst, kannst du ja mal den Brief, den du bekommen hast einscannen und hier einstellen (Namen und Aktenzeichen unkenntlich machen!!). Da kann ich dir dann genau sagen, was denn nun alles auf dich zukommen wird.
Das ist hier nämlich ein ziemliches Durcheinander in dem Thread geworden. Also ich kann hier nicht mehr genau rauslesen, was dir vorgeworfen wird ![]()
edit: alles mal zusammengefasst http://www.bads.de/Recht/rechtsnormen.htm
Re: am arsch
Also wegen der Sache mit "ohne Führerschein" - da gibt es zwei UNTERSCHIEDLICHE Tatbestände.
1. Fahren ohne Fahrerlaubnis - du hast nicht die nötige Ausbildung erfolgreich absolviert, bspw. fährst du Auto ohne Führerschein Klasse B, oder deine Fahrerlaubnis wurde eingezogen und du fährst trotzdem, etc. - ob dazu auch gehört, dass du deine Fahrerlaubnis nicht abgeholt hast (was ja fast noch doofer ist als alkoholisiert fahren
), kann ich dir nicht sagen.
2. Fahren ohne Führerschein - du hast das Papier nicht dabei, obwohl du es mitführen musst. Kostet 10-15€ und ist kein Thema.
Vermutlich geht es bei dir um Punkt 1, weil sie wegen Punkt 2 keinen zu einer "Aussage" bestellen würden.
Wenn die davon ausgehen, dass du die 60km/h-Simme mit dem Führerschein Klasse M nicht fahren darfst, und dir DESWEGEN ans Bein pinkeln wollen, haben sie leider verkackt (bitte beachten: 60km/h-Simme, nicht 60ccm-Simme!!).
Leider wissen viele Pollis nicht, das man sehr wohl die Simme mit Klasse M fahren darf. Es bietet sich sicherlich an, die korrekten Paragraphen zu kennen, um im Zweifel gleich sagen zu können "ich darf das wohl fahren" - und das dann auch begründen zu können.
Die relevanten Paragraphen findest du hier (eher zum Ende des Threads):
polizei-hat-keine-ahnung-oder-was-t58703.html
Wenn es darum geht dass du deinen Lappen nicht abgeholt hast, ja, nun... da würd' ich glaub' ich an deiner Stelle aufstehen und den Kopf ein paar mal vor den Türrahmen knallen, um deine Reue zu demonstrieren. ![]()
Letztes Problem ist das Tuning. Also nicht die An- und Umbauten die vermutlich "OK" sind, weil von der S53, sondern vor allem die rechtlich SEEEEHR relevanten 60ccm - die können nämlich im Gegensatz zum Rest teuer werden, wegen Versicherungsbetrug etc. - da würde ich erstmal die Klappe halten. Sobald die Frage kommt "das man nicht tunen darf, wissen sie aber schon" hast du mehrere Möglichkeiten, von "alles leugnen" bis "schnell zugeben und Reue zeigen". Das musst du dir selber überlegen. Ich habe im Laufe meines Lebens (sind ja schon ein paar Jahre mehr als bei dir ;)) die Erfahrung gemacht, dass das Zugeben von Fehlern vieles leichter macht - aber alles andere wird ne echte Rechtsberatung, das ist nicht erlaubt - und ich kann dir da auch nicht raten, weil kein Anwalt.
Im Zweifel würde ich sogar empfehlen, du nimmst 50-100€ in die Hand, gehst zu einem Anwalt und lässt dich kurz beraten. Das Honorar für so eine Beratung kannst du mit dem Anwalt frei verhandeln - lass dich nicht übern Tisch ziehen. Es muss aber einer sein, der Verkehrsrecht macht!
Vielleicht kennen deine Eltern ja auch einen Anwalt, der deine Familie ab und an betreut, und der ein paar Fragen "so" beantwortet. Die Situation ist insgesamt ja sowieso total vertrackt, da kann das schon Sinn machen.
Re: am arsch
... oder du gehst gar nicht erst zur Vorladung ![]()
edit: ich bin gerade am Suchen, ab wann denn die FE wirksam ist. Nicht das dass erst mit der Unterschrift und Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde geschiet (was ich zwar nicht glaube) ...
-> geprüft und nichts gefunden
also gültig wird seine Klasse M zu 99,9% sein ![]()
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