kreisverkehr und polizei

  • ja ich und n paar kumpels sind halt mit den mopedern rumgefahren, in nen kreisverkehr mit ziemlich großem durchmesser rein und n paar runden gedreht, die polizei hinter mir, was ich aber nicht bemerkt habe. also irgendwann wieder raus und zum 200 meter entfernten McDonalds rein, wo sie uns dann auch eifrig kontrolliert haben. 2 an der zahl, ein älterer schleimiger und n jüngerer der ganz ok war. der ältere fing erst mal an alle sachen einzusammeln, (führerschein fahrzeugschein verischerungsbescheinigung) welche ich nicht dabei hatte, dann hat er bisschen telefoniert. als er wieder rauskam wollte er meine handynr. (hab sie ihm dummerweise gegeben) und meine personalien. anschliesend meinte er es gäbe für simson ne altersgrenze (ich wäre mit 18 also zu jung für das teil O.o ) hat er noch bissi rumfaselt das er nichts sagt wenn man einmal oder 2mal im kreisverkehr fährt, aber bei ca. 10 mal wird er stinkig und pipapo. weiter gings, er meinte meine orginale simme läuft 75 was ich abgestritten habe. danach meinte er nochmal er wird sich erkundigen und bei mir melden.


    was meint ihr, kann er mir n strick draus drehen das ich zu oft im kreisverkehr war ?

    suche: alu/eisen handbremshebel/kupplungshebel und fusbremshebel, wenn möglich alles von einem

  • Re: kreisverkehr und polizei

    hab bissi gegoogelt 40€ will der zirkusverein dafür...

    naja ma guggn vll kommt ja auch gar nichts mehr

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  • Re: kreisverkehr und polizei

    Also das stimmt nicht, dass man nur eine Runde im Kreisverkehr fahren darf, was sollen denn dann nicht ortskundige machen?
    Solange du keinen gefährdest beim Ein oder Ausfahren und nicht drinne anhältst kannste schon 2, 3 Runden fahren.
    Der kann dir höchstens ein Verwangeld dranhängen wegen sinnlosen Umherfahrens.
    Kostet glaube 20 €, müsste ich aber nochmal schauen.

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    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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  • Re: kreisverkehr und polizei

    das klingt super, danke dir :)
    punkte hab ich ja schon 4 will da jetzt nichts riskieren xD

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  • Re: kreisverkehr und polizei

    Zitat von arno_nym


    Der kann dir höchstens ein Verwangeld dranhängen wegen sinnlosen Umherfahrens.
    Kostet glaube 20 €, müsste ich aber nochmal schauen.


    Genau das mein ich ja. 20 oder eben 40 Euronen

    Zitat von arno_nym


    Also das stimmt nicht, dass man nur eine Runde im Kreisverkehr fahren darf, was sollen denn dann nicht ortskundige machen?


    Deshalb stehen die Ortstafeln ja auch immer vor Kreuzungen und Kreisverkehren ;) .

  • Re: kreisverkehr und polizei

    ne du kannst auch 1 million runden im kreis fahren wenn es dir spass macht :thumbup: steht nirgendwo geschrieben wieviele man darf, ist ja dafür da der kreisverkehr das man da durch das runden drehen den verkehr nicht aufhält und die schilder lesen kann. aber es kann sein wie oben schon gesagt das du wegen sinnlosen rumfahren und sinnlosen co2 ausstoss einen dran bekommst :rolleyes:

    mfg

  • Re: kreisverkehr und polizei

    arno_nym, such mal bitte die Tatbestandsnummer raus. Im § vom Kreisverkehr steht nichts. Ich würde jetzt übermäßige Straßenbenutzung nehmen. 10 Euro. Mit Vorsatz 20 Euro.

  • Re: kreisverkehr und polizei

    in nem richtig geilen kreisverkehr dreht jeder 2 radfahrer sicherlich gern die eine oder andre runde mehr. und solang man keinen gefährdet seh ich darin weder ne straftat noch ne ordnungswidrigkeit oder sonst was.

    vielleicht sollte man noch dazu sagen das man in dem kreisverkehr zwei-spurig einfahren kann, und unsre "bande" in der inneren spur gefahren is. folglich haben wir im grunde niemanden behindern oder gefährden können, denn die andren fahren ja meist eh außen. (so stark befahren ist der nicht)

    seltsam nur das sie k.fee näher rangenommen haben. wir waren 5 leute, von denen einer und ich rechtzeitig weggekommen sind und die andren 3 (inkl. k.fee) aufgehalten wurden. zu den andren zweien haben sie nichts gesagt, nur papiere angesehen.

  • Re: kreisverkehr und polizei

    Zitat

    arno_nym, such mal bitte die Tatbestandsnummer raus. Im § vom Kreisverkehr steht nichts. Ich würde jetzt übermäßige Straßenbenutzung nehmen. 10 Euro. Mit Vorsatz 20 Euro.

    dann müsste die partytruppe ja dauernd geld bezahlen xD
    ne quatsch manchmal sind sie ja sinnvoll^^
    schaun wer mal ob überhaupt was kommt :cheers:

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  • Re: kreisverkehr und polizei

    ach ihr seid die Partytruppe oder was ? :D Und da kommt auch nichts mehr. Nur wenn ihr mehrmals erwischt werdet kanns dann schonmal was kosten.

  • Re: kreisverkehr und polizei

    während wir kontrolliert werden, weil wir n paar runden im kreisvekehr gedreht haben und dabei einige große motorräder innerorts mit deutlich mehr als 50 vorbeizischen fehlt mir da irgendwo das verständniss :strange:
    wir haben ja keine behindert oder gestört, sollen die sich lieber mal um die lkw kümmern die auf der autobahn fahren wie die letzten ärsche...

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  • Re: kreisverkehr und polizei

    Zitat von s51rider

    ne du kannst auch 1 million runden im kreis fahren wenn es dir spass macht :thumbup: steht nirgendwo geschrieben wieviele man darf, ist ja dafür da der kreisverkehr das man da durch das runden drehen den verkehr nicht aufhält und die schilder lesen kann. aber es kann sein wie oben schon gesagt das du wegen sinnlosen rumfahren und sinnlosen co2 ausstoss einen dran bekommst :rolleyes:

    mfg


    *hust nich ganz richtig, da im katalog steht, ohne ersichtlichen grund rumfahren 20 euro ^^

  • Re: kreisverkehr und polizei

    Muss man nicht !

    Es ist so wenn du nur zum Spaß rumgurkst zahlst du.
    Was anders ist es wenn du ein Ziel hast und dafür Umwege fährst. Nur jedes Cruisen ohne Sinn kostet (und das ist gut so.)

    Fragen tun die auch: Wo solls den hingehen? Naja die haben ja auch besseres vor aber wenn man jemanden 5 mal innherhalb von 1 Stunde kontrolliert ... :hammer: dann kostet es zurecht.

  • Re: kreisverkehr und polizei

    also auf http://%22http//www.bussgeldkataloge.de/%22 steht:
    "Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR"
    Dass heist außerorts wäre es egal und man dürfte 1000mal rumfahren.
    Persönlicher rekord: 17

    edit: hab noch was interessantes gefunden:
    "Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR"
    das wärs wert einmal ohne auspuff dur die stadt zu heizen :rockz:

  • Re: kreisverkehr und polizei

    Zitat von Maddin--S53-E

    also auf http://%22http//www.bussgeldkataloge.de/%22 steht:
    "Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR"
    Dass heist außerorts wäre es egal und man dürfte 1000mal rumfahren.
    Persönlicher rekord: 17

    edit: hab noch was interessantes gefunden:
    "Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR"
    das wärs wert einmal ohne auspuff dur die stadt zu heizen :rockz:


    so, was is nun wenn keiner sich innerorts beschwert? wenn ein jugendlicher an der straße steht und du 20x dran vorbei fährst glaubst dann das der die bullen holt?

    naja wie auch immer. glaub die melden sich nichtmehr.

    (ps: meienr liegt mei 46 :rockz: )

  • Re: kreisverkehr und polizei

    wenn dann müssen die dir vor ort sagen das eine anzeige auf dich zu kommt, manchmal haben die weniger ahnung vom gesetz wie man selbst :rolleyes:

  • Re: kreisverkehr und polizei

    Zitat von Maddin--S53-E


    edit: hab noch was interessantes gefunden:
    "Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR"
    das wärs wert einmal ohne auspuff dur die stadt zu heizen :rockz:

    Du bist ja ein ganz schlauer Fuchs :crazy:
    Jetzt erzähl ich dir mal was:
    Da steht "defekt", und defekt bedeutet ohne deinen Vorsatz beschädigt worden zu sein.
    D.h. du bist irgendwo drüber gefahren, hast dir den Auspuff kaputt gemacht und fährst weiter damit umher.
    Baust du deinen Auspuff mit wissen und wollen ab, erlischt deine Betriebserlaubnis. Ein ganz anderes Kaliber, was nicht mit 20 € getan ist, sondern mit einem Erlöschen des Versicherungsschutzes... und was das heißt wissen die meisten hier... ;)

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