Fahrradfahrer umgefahren

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Nicht jede Simson fährt im Osten. Hier im Westen gibt es jetzt auch schon ein paar Simson, aber keine LPG.... :cheers:

    Also LPG weg ist demnach, ich kombiniere und übersetze ins Deutsche, ein Feldweg???

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ja genau ein feldweg :D ....oder halt ein weg zu einer LPG

    1xKR50 Bj1962
    1xKR51/1 K Bj1975
    1xKR51/2N Bj1982
    1xS51 B2-4 Bj 1984
    1xS51 E4 mit LT85 Bj1987
    1xMofa SL1S Bj1972
    1xMKH/M1 Bj1973
    1xMKH/M2 Bj1982
    1xMKH/M3 Bj1979
    1xTrabant 601S Bj 1988
    1xIFA W50 LA/A/C Bj1988
    1xHL50.02/1 DR Profil Bj1983

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Hm, da ist die Schuldfrage ein wenig Schwierig. Da wird es wohl so aussehen, dass der Stärkere einfach auf den Schwächeren achten muss. Also ist der Mopedfahrer am ehesten schuldig. Auf welcher Seite der Radfahrer gefahren ist, dürfte kaum eine Rolle spielen. Zweispurig ist ein Feldweg selten. Man teilt sich den Weg einfach.

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    also ich zähle das auch als feldweg...

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    1xHL50.02/1 DR Profil Bj1983

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ist doch schnurzpiepe, wenn's eine gemeinsam genutzte Verkehrsfläche ist, so hat der stärkere zwar grundsätzlich auf den schwächeren zu ACHTEN, aber dennoch darf er schwächere nicht einfach rumlaufen/fahren wie er gerade lustig ist. Zumal es ja so klingt, als wäre der Zusammenstoß nicht "sofort" erfolgt. Ich kann mir aber immer noch nicht genau vorstellen, wie der Ablauf gewesen sein soll 8-)

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ach so der kam dir entgegen... ja, hey, wenn der von Anfang an das Rechtsfahrgebot ignoriert hat, dann ist er natürlich auch Schuld am Unfall. Natürlich könnte man dir nen Strick drehen weil du dann auf seine Spur ausgewichen bist, aber was sollste denn machen... :strange:

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    ...um nochmal eins klar zu stellen .Ein LPG-Weg iss doch ein öffentlicher Verkehrsweg ,ganz im Gegensatz zu "unseren" Feldwegen ,die ja nur von Landmaschienen und durchgeknallten Opis auf Fahrrädern befahren werden dürfen ...ne? oder seh ichs nu komplett verkehrt?
    Aber selbst dem Opi könnte man ja die Erlaubnis zum führen eines Fahrrads entziehen ,wenn er öfter solche stunts bringt ..wer weiss ,vielleicht iss er auch ein bissel Lebensmüde oder nimmt starke Medis

    S51E

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    LPG straßen sind für alle Fahrzeuge gespeert in diesen Fall als Wander-Radweg gezeichnet, haben aber eine Ausnahmegenehmigung da wir dort einen Jugendclub haben.

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ahh, so ne Skizze ist guuut ...

    Dann mal zur Aufklärung:

    Der LPG-Weg ist öffentlicher Verkehrsraum, da im Grunde jeder auf diesen gelangen kann (Verbot interessiert dabei nicht)

    Der Fahrradfahrer hat möglichst weit rechts zu fahren
    -> §2 (2) StVO "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

    Der Moppedfahrer hätte seine Geschwindigkeit so wählen müssen, dass er rechtzeitig bremsen könnte (war ja nicht so)
    -> §3 (1) StVO "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann."
    => Ahndung mit TbNr 103602 ( 145,00€ und 3P ) + fahrlässige Körperverletzung, da der Opi gestürzt ist und das ganze höchstwahrscheinlich aua gemacht hat

    Im Ergebnis: Unfallverursacher ist der Moppedfahrer. (Die Schadensregulierung machen die Versicherungen untereinander)

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    ...wie schon erwähnt ..die Versicherungen machens unter sich aus.
    Im übrigen waren ja keine Zeugen dabei und wegen dem Zyli können se ja schlecht Wochen später feststellen ob der an dem Tag drauf war...aber umgebaut hätte ich den auch sofort , sicha iss sicha

    S51E

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