Nebenjob kündigen

  • Also folgendes, ich will bzw. hab mehr oder weniger bei einem Pizzalieferanten Service kündigen/gekündigt.
    Gründe sind erstmal egal, aufjedenfall fühle ich mich ungerecht behandelt und es ist mir einfach unangenehm dort weiter zu arbeiten. Heute ist mir also mehr oder weniger der kragen geplatzt und ich hab gesagt ich möchte kündigen und bringe denen meine Arbeitsklamotten.
    Jetzt meint er aber, dass ich das nicht machen kann, da ich für diese Woche noch eingetragen bin und er übel rumgeschrieen, dass er wegen mir keine verluste macht. Jetzt meint er, er will mir mein Lohn halbieren, das gute daran ist, dass ich diesen Monat sozusagen noch gar nicht gearbeitet hab...

    wie sieht es mit meinen Rechten aus?
    Reicht eine mündliche Kündigung?

    Ich habe nämlich schon ein angebot von einem anderen pizzalieferanten bekommen, dass ich da anfangen könnte, aber ich will jetzt nicht irgendwelche rechte verletzen und mich evtl sogar strafbar machen,
    das ganze hielt sich immer im rahmen von max. 400 Euro im Monat auf

  • Re: Nebenjob kündigen

    ja vorallem hat er mir die ganze zeit gedroht, "was sollen wir nur mit dir machen" "so geht es nicht weiter" usw usw.
    und ich hab halt gesagt, ja was ist denn jetzt, bin ich gekündigt oder nicht?
    und er meint halt immer die ganze zeit so gehts nicht weiter blablabla.... hat einfach kein klartext geredet
    und dann hab ich halt irgendwann gesagt okay es reicht, weil ich mir auch total verarscht vorkam
    ich bring meine sachen vorbei und fertig

    da der joeys laden bei uns 2 chefs hat, kam dann gleich der andere und hat mich nochmehr zur sau gemacht, von wegen mahnung, ich muss zahlen usw usw usw

  • Re: Nebenjob kündigen

    Zitat von RoxX

    ja vorallem hat er mir die ganze zeit gedroht, "was sollen wir nur mit dir machen" "so geht es nicht weiter" usw usw.

    Hört sich schwer nach Drohung an. Sicher das die Dich nicht umbringen wollten?
    Auf mich wirkt das alles ein bisschen Muttistyle, ach die bösen Joeys, über
    die Gründe will ich nicht reden, die drohen mir.. mensch... get a life! :o

  • Re: Nebenjob kündigen

    Also normalerweise hat man erst eine Kündigungsfrist,, wenn man in dem Unternehmen länger als ein halbes Jahr gearbeitet hat. Ansonsten meistens Sofortige Kündigungsfrist. Steht aber wie oben schon geschrieben alles in deinem Vertrag. Und natürlich musst du ne schriftliche Kündigung schreiben, als "Beweis" quasi. Und Lohn kürzen deshalb geht mal gar nicht. Wo gibts denn sowas? :D
    Sollte er das nochmal sagen, einfach mal mit dem Anwalt drohen ;)

  • Re: Nebenjob kündigen

    Zitat von chechen


    Hört sich schwer nach Drohung an. Sicher das die Dich nicht umbringen wollten?
    Auf mich wirkt das alles ein bisschen Muttistyle, ach die bösen Joeys, über
    die Gründe will ich nicht reden, die drohen mir.. mensch... get a life! :o

    ....... ich würde dich ja jetzt gerne beleidigen, aber wenn man keine ahnung hat, dann sollte man doch mal die fresse halten,
    klar du kommst bestimmt aus dem rauen osten, bist froh dass du arbeit hast und lässt alles mit dir machen

    du tust mir leid

  • Re: Nebenjob kündigen

    Zitat von RoxX

    ....... ich würde dich ja jetzt gerne beleidigen, aber wenn man keine ahnung hat, dann sollte man doch mal die fresse halten,
    klar du kommst bestimmt aus dem rauen osten, bist froh dass du arbeit hast und lässt alles mit dir machen

    du tust mir leid

    Du musst hier niemanden beleidigen...

    Was möchtest du eigentlich von uns hören?
    Schick mir deine Arbeitsvertrag und ich lese ihn mir durch... aber evtl. schaffst du das auch allein.
    Im Notfall schreibe ich dir auch eine Kündigung.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: Nebenjob kündigen

    Hat dein Cheff dir nun gekündigt es gesagt oder nicht?

    Was steht im vertrag für eine Kündugungsfrist?

    Hast du alles abgegeben?

    Einfach schriftlich kündigen zur frist und fertig Ende aus ...
    (ggf Überstunden oder urlaub abbauen)

  • Re: Nebenjob kündigen

    Also nur einen mündlichen.

    Dann würde ich dem Herrn mal ganz einfach folgenden Satz sagen:

    "Ein mündlicher Vertrag ist das Papier wert, auf das er gedruckt ist."

    Und zwar nicht mehr und nicht weniger. Da es aussichtslos sein dürfte, dir eine Kündigungsfrist bei dieser Beschäftigung nachzuweisen, und es vermutlich noch viel aussichtsloser ist, dir einen eventuellen "finanziellen Verlust" nachzuweisen, nur weil du "schon eingetragen" warst - ich mein hey, Pizza ausfahren können die zwei Chefs zur Not selbst, und einen weiteren Ausfahrer wird's ja auch noch geben? - kannst du dich eigentlich in der starken Position sehen.

    Ich würde aber vermutlich auf "gute Mine zum bösen Spiel" machen. Sag einfach, hey, "OK, die Emotionen sind halt beiderseits hochgekocht, ich will und werde auch aufhören, aber die eine Woche, die mache ich jetzt eben noch. Aber dann ist absolut Schicht, und das ist schon ein entgegenkommen von mir".

    Dann kommst du ihnen entgegen, sie können dich "loslassen" und alle sind glücklich. Oder du kommst halt nicht mehr, und rechnest mit noch mehr Stress und Zinnober.

    "Können" dürften sie dir aber nix, denn kein Arbeitsvertrag => mündlicher Vertrag => es gilt "gängiges Recht" - und da hat der Arbeitnehmer eigentlich immer die besten Karten. Du darfst eben nur keinen Schaden verursachen, daher einfach als "Entgegenkommen" die eine Woche noch machen, und Ende.

    Wenn du jetzt weg bist, und sie müssen deswegen eine Woche die hälfte der Bestellungen absagen (und können das schlüssig beweisen!) - tja, dann kann es wieder für dich "teuer" werden. Wobei der Verdienstausfall da auch nicht die Welt sein dürfte - aber man bringt sich vor Gericht natürlich evtl. in eine schwache Position, mit so kompromisslosem Verhalten. "Ich hab' sogar eine Woche weitergearbeitet, um Schaden vom Betrieb abzuwenden" - da freut sich jeder Richter.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Nebenjob kündigen

    also jetzt mal ganz ehrlich

    LGW, dankeschön

    dieser einzelne beitrag umfasst alles was ich erwartet hatte.
    da brauch ich nicht irgendwelche sinnlosen kommentare a la chechen,
    danke nochmals, ich denke ich werde denen dann wohl wirklich entgegen kommen, obwohl die zeit dann wohl sehr sehr komisch wird...

    schaden kann gar nicht entstehen, denn falls mal jemand krank sein sollte, kann der ja auch nicht kommen, und wir sind immer gut ausgekommen mit einem fahrer weniger, das wollte ich nur nochmal so als randbemerkung sagen,
    er meinte ja selber, dass es ihm einfach zu stressig wird, dann jeden fahrer anzurufen und durchzutelefonieren dass ersatz dann für die zeit besteht...

  • Re: Nebenjob kündigen

    Zitat von LGW

    "Ein mündlicher Vertrag ist das Papier wert, auf das er gedruckt ist."


    Aber nicht im Arbeitsrecht. Denn dort gilt:

    Wurde regelmäßig gearbeitet und regelmäßig Lohn gezahlt so besteht auch ein Arbeitsvertrag. Schließlich hat dein Arbeitgeber auch Steuern und Abgaben für dich bezahlt. Falls nicht hast du übrigens "schwarz" gearbeitet.

    KR51/2 kein Funke
    S 51 kein Motor

    Welche Chance hatte Bill Gates eigentlich, der reichste Mann der Welt zu werden?

  • Re: Nebenjob kündigen

    Stichtwort Gewohnheitsrecht, würde ich mal blind tippen.
    Und natürlich kann man nachweisen, dass er dort gearbeitet hat, jeder Unternehmer muss seine BEschäftigten anmelden, egal ob Abgaben fällig werden, oder nicht.

    Viele Grüße

    huj

    SIMSON: Präzision in jedem Detail.

    S51/1B SB@50ccm
    AWO 250/0@WTF-Tuning
    Kr51/2 Stino
    Sr4-4@70/5 M in Kürze

  • Re: Nebenjob kündigen

    Wenn man regelmäßig arbeitet besteht natürlich auch Kündigungsschutz, auf beiden Seiten.
    Es gelten die gesetzlichen Fristen. Das hat nichts mit Gewohnheitsrecht zu tun.

    KR51/2 kein Funke
    S 51 kein Motor

    Welche Chance hatte Bill Gates eigentlich, der reichste Mann der Welt zu werden?

  • Re: Nebenjob kündigen

    § 622
    Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

    zwei Jahre bestanden hat - einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    5 Jahre bestanden hat - 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    8 Jahre bestanden hat - 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    10 Jahre bestanden hat - 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    12 Jahre bestanden hat - 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    15 Jahre bestanden hat - 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    20 Jahre bestanden hat - 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

    (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

    1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
    2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

    Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

    (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

    § 623
    Schriftform der Kündigung

    Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

  • Re: Nebenjob kündigen

    Zitat von Rasor89

    @ LGW: Wenn kein Schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, wodurch soll da geurteil werden, das durch ihn Schaden gekommen ist? Es kann doch überhaupt nicht bewießen werden, das er dort jemals gearbeitet hat! Also ...?!

    Naja, das dürfte gerade bei einem Pizza-Dienst aber leicht nachweisbar sein. Erstmal gehen wir mal davon aus, das es sich nicht um Schwarzarbeit handelt (dann ist sowieso ALLES hinfällig 8-)) - dann ist auch ein geringfügig Beschäftiger (400€-Basis) zu melden. Weiterhin kann man natürlich relativ problemlos glaubhafte Zeugen beibringen, die die Mitarbeit bestätigen werden. Ein Gericht wird bei Bewertung der Existenz eines mündlichen Vertrages hier immer danach gehen, was "glaubhaft" ist. Wir sind ja nicht bei Matlock, sondern in Deutschland. D.h. das Arbeitsverhältnis an sich steht nicht in Frage!

    Schwieriger wird es bei besonderen Bedingungen, die "angeblich" ausgehandelt wurden, also alles was über das geltende Recht - wie z.B. längeren Kündigungsfristen - hinausgeht; keine Seite könnte hier - bei Aussage vs. Aussage - wirklich stichhaltig nachweisen, das eine länger-als-üblich-Kündigungsfrist besteht. Nur als Beispiel.

    Nach ein bisschen Internet-Lektüre drängt sich mir auf, das auch ein Arbeitnehmer die Fristen einzuhalten hat, die aus dem § von scrap hervorgehen - ausser es gibt schwerwiegende Gründe, die eine fristlose Kündigung bedingen. Aber auch hier müsste man eine offizielle Abmahnung schreiben - auch als Arbeitnehmer. Oder auch nicht, da widersprechen sich die Internet-Anwälte schon wieder. Fristlos kündigen kann man wegen:

    "Als Beispiel seien hier die (grobe) Beleidigung und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber, das Nichtzahlen des Lohnes, die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers, das Mobbing durch den Arbeitgeber, das Beschäftigen des Arbeitnehmers unter groben Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit und die andauernde Diskriminierung genannt."

    Was davon wirklich vorliegt, müsste ein Gericht klären - absurd.

    Letztlich viel Paragraphenwust für wenig Inhalt, ich würde wirklich eine gütliche Einigung herbeiführen, eben wie vorgeschlagen die Woche noch zuende machen, entsprechend natürlich auf einen Teil des Gehaltes für den nicht mehr gearbeiteten Zeitraum verzichten (eh klar), und dann sollen die sich halt rasch jemand anderen suchen - das dürfte auch für einen Pizzabringdienst ja machbar sein, was soll man sich jetzt noch drei Wochen sinnlos auf den Senkel gehen, beiderseits. Wenn beide keine Lust mehr haben, bringt's doch alles nix, vor allem dem Arbeitgeber nicht.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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