• Moin!

    Also mein Kumpel und ich streiten uns hier gerade über's E-Prüfzeichen! Weil ich ja die Lampen beim Devil (8)) umgebaut habe!

    Ich sage: Ich darf die Lampen dranhaben, da die ja ein E-Prüfzeichen dranhaben und somit vom TÜV geprüft worden sind und somit zulässig!

    Kumpel sagt: Sind nicht erlaubt an meinem Moped trotz E-Prüfzeichen, weil E-Prüfzeichen bedeutet dass das Gerät "nur" elektrisch überprüft wurde bzw. den europäischen Normen entspricht.

    Also was stimmt und wer hat somit Recht? Bin gespannt!

    FC Erzgebirge Aue - Die Macht aus dem Lößnitztal!

    Skoda Octavia Combi 1.9 TDI

  • du hast recht! musst aber gucken...es gibt verschiedene e prüfzeichen für z.b.europaweit und nur an bestimmten stellen am moped und so!(louis.de)! da müssten die aufgelistet sein!

  • mein kumpel ... is kfz meister .... und dervhat gesagt das man die teile die eeichen haben zwar einbauen kann und darf aber man musss sie eben doch eintragen lassen ... was der tüv jedoch ohne anstand macht wegen dem ezeichen ... aber kein bulle weiss das so recht und deshalb würden sie dich deswegen nicht belangen

    er ist nicht LANG aber dafür UNHEIMLICH dünn !

  • Hehe. Gut zu wissen :rockz:. Naja jeder ist da 'ner anderer Meinung. Ist ja auch gut so. Mal sehen was hier noch so gesagt wird :).

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  • das sagend ie schraubertips von louis dazu:

    Zitat

    Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen. Ältere, geprüfte Leuchten sind mit der "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen. Sie müssen nur in Ausnahmefällen in die Papiere eingetragen werden (z.B. Lenkerendenblinker von Hella)

    also bleib ich auch bei meiner aussage: die teile brauchen nich explizit eingetragen werden! prinzip is meines erachtens nach so:

    teilegutachten bei lenkern ect. erleichtern das eintragen natürlich enorm (prüfer sieht gutachten und erkennt: aha is geprüft..kann eingetragen werden)

    müsste man teile mit e-prüfzeichen nun auch eintragen, dann bräuchten die ja kein e-prüfzeichen, sondern eben nur das teilegutachten, wie üblich! denke ma schon von der logik her verständlich! also würd mich arg wundern wenns nich so wäre! und die mitarbeiter von louis werden sich ja nich irren! das wäre fatal....

  • ähh kurze frage: also es gibt eine normale Allgemeine BetriebsErlaubnis und es gibt sogenannte Teilegutachten (rote heftchen meist oder blätter)

    aber den namen teile-abe hab ich noch nie gehört..sorry...es nennt sich sonst noch TÜV-Gutachten ja....wenn du natürlich nur das gutachten hast bringt dir das garnichts...musst schon zum tüff rennen und dir dann den lenker eintragen lassen! das gutachten zeigt dem tüff-menschen ja nur, dass der lenker geprüft wurde und bei ordnungsgemäßem einbau einer eintragung nichts im wege steht..... :!:

  • e-prüfzeichen hin oder her...am einem simson mop egal ob schwalli,roller oder s50/51 oder sonstwas ist nichts erlaubt was nicht original dran ist...die können schon stress machen wenn man ein rollerrücklicht(die eckigen)an eine s51 machst...eigene erfahrung hats gezeigt
    ausnahme is dann natürlich wie es bei bestimmten verlängerten stoßis gibt...das tüv oder dekragutachten wo dann aber genau draufstehen muss...für diese und jene modelle...

  • ich fahr seit über einem jahr mit LED-Rücklicht rum und kumpels mit miniblinkern ect. ...du willst mir doch nich weiss machen dass ich das nich darf?
    denke ma nach 11 bullenkontrollen oder so häte wenigstens einer mal was sagen können *g* (ich wurde ja sogar angelappt...hab ich gesagt: e-prüfzeichen..sagt der bulle: "dann is ok")

    erst lesen...dann reden...sorry aber wir versuchen hier klarheit zu schaffen und du redest mit einmal völlig vom gegenteil ohne begründung! :?: :(

  • Nein, ich finde es ist gut dass er den Punkt mit reinbringt. Weil eigentlich ist es ja so. Jegliche Veränderung am Moped ist nicht erlaubt. Wenn's doch gemacht wird erlischt die Betriebserlaubnis.Stimmt schon.

    Aber die E-Prüfzeichen "gleichen" das wieder aus meiner Meinung nach. Weil sie sind ja geprüft und somit rechtens.

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  • das heißt nix...es gibt ja ipsen verschiedene e-prüfzeichen und für jedes land ebenfalls andere und ein e-prüfzeichen aus frankreich meinetwegen muss nicht un deutschland gültig sein...nur weiß das eigentlich keiner aber wenn doch ist halt scheiße...

  • also wegen meinen mini blinkern oder dem rücklicht vom louis hat noch kein bulle gefragt ob ich das dran haben darf ist auch mit prüfzeichen un wenn sie fragen sollten sage ich ist kein tragendes teil.

    ALLES FOTZEN AUSSER MUTTI!!!!:-)Hat dein Vater ein Bart? nein! Na dann wars deine Mutter.....

  • Sorry wenn ich das jetzt falsch verstehe aber dü würdest dir ZB. nen Halogenstrahler auf dein bike bauen die bul... halten dich an und sagen das darf da nich sein da sagst du wieso das is kein tragendes teil???

    E-Prüfzeichen sagt aus es ist nicht eintragepflichtig!!!

    Teilegutachen ist nur das es keine probl. beim TÜV gibt damit sie zb sehen das du es nich selbst gebaut hast!!!! (grobes beispiel)
    und natürlich richtig verbaut hast!!! :roll:

  • Muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben:
    E-geprüfte Teile sind nur an Fahrzeugen zugelassen die auch nach EG_Recht zugelassen sind. Also unsre Simmen nicht. Nur wissen das die Bullen auch nicht richtig. Hab so nen ähnlichen Scheinwerfer wie Hausi, werd bald mal damit zum Tüv fahren, mal sehen was der sagt.

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