2 Mal Nachschulung?

  • Ich habe mal eine Frage... Wenn man in der Probezeit 2 Verstöße die zu einer Nachschulung und Probezeitverlängerung führen begeht hat man dann 4 Jahre mehr Probezeit und muss die Schulung 2mal machen?

    Es handelt sich einmal um 33kmh zu schnell (außerorts) und einmal bei Rot über die Ampel (Wahrscheinlich unter 1Sek weiß ich aber noch nicht noch keine Post bekommen..)

  • Re: 2 Mal Nachschulung?

    wie kommst du auf ne 2te Nachschulung ?!
    Dein Führerschein ist weg wenn du danach mist baust, und dann kannste schon mpu machen..

    Gesendet mittels Akustikkoppler aus einer Telefonzelle.

  • Re: 2 Mal Nachschulung?

    soweit ich weiß wenn du schon ne nachschulung gemacht hast dann bekommst du nur noch punkte (bzw. ab 3 nen monat fahrverbot) und ne verwarnung d.h. wenn du ne nachschulung gemacht hast weil du in der probezeit min. ein punkt bekommen hast dann bekommst du keine weitere aufgedrückt

    edit:

    Zitat

    Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einer dieser Verkehrsverstöße begeht, muss er damit rechnen, dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wird.
    Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird in der Regel etwas später eintreffen.


    Führerscheinentzug nach der dritten Auffälligkeit
    Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird dann der Führerschein entzogen. Dann heißt es für ein halbes Jahr zu Fuß gehen.

    mfg

    Zitat von Boogie Woogie

    Brauch nicht lange halten soll nur spass machen! :rockz:

  • Re: 2 Mal Nachschulung?

    genau so ist es ...
    bei dem ersten punkteverstoß in der probezeit wird ein aubauseminar angeordnet und eine probezeitverlängerung um 2 jahre.
    wärend der zeit des aufbauseminars zählt man als normalfahrer ohne probezeit hat uns der gute fahrlehrer damals gesagt, d.h. wenn du wärend dieser zeit eine punkteverstoß hast wird nur das bußgeld und die punkte fällig.

    wenn das aufbauseminar vorbei ist hast du wieder normal probezeit.
    bei einem weiteren punkteverstoß wärend der probezeit hast du die MÖGLICHKEIT an einem freiwilligen 2. aufbauseminar teilzunehmen (nochmals 250 euro ;) ) was es dir effektiv bringt hab ich vergessen (außer das du halt nochmal zahlen musst, zeit verschwendest und probezeitfrei bist)

    und nach dem 3. punktedelikt kannst du deinen schein abgeben (für wie lange weis ich nicht aber ich denke das halbe jahr von meinem vorredner wird schon passen).


    schön wenn man sich mit der thematik schonmal näher befassen musst :)
    (eben auch wegen der gefahr ein 2. und 3. mal punkte zu bekommen)

    mfg

    [edit] wie lange liegen deine verstöße auseinander aber ich könnte mir vorstellen das es für dich da eher shclecht aussieht.... also 1 mal aufbauseminar (das 2. freiwillige würde ich mir sparen) und dann solltest du dir nichts mehr zu schulden kommen lassen...
    wäre sowieso immer besser :heuldoch: ;)
    wünsch dir glück das du unter 1er sekunde bist.

    -Habicht Bj.73 78/3M-läuft, 63/5M [9,8PS@9370U/min], 50/5M-in planung
    -Rennmopet Suzuki RG80 im Aufbau

    Code
    Alle vernünftigen Rollermotoren haben original eine Drehschiebersteuerung und eine Schaltung...
  • Re: 2 Mal Nachschulung?

    Ist jetzt zwar ein bißchen OT, aber ich hätte im November 2 Jahre Probezeit um, bin dann aber noch nicht 21 Jahre alt. Ein Freund meint, dass man dann noch bis man 21 ist, auf Probe fährt. Stimmt das? Ich habe im Inet nur gelesen, dass bis 21 diese 0,00 Promille-Regel gilt.

  • Re: 2 Mal Nachschulung?

    die 0,0 promillegrenze gillt für alle in der probezeit oder alle unter 21. also musst du noch länger warten als deine probezeit beendet ist.

    -Habicht Bj.73 78/3M-läuft, 63/5M [9,8PS@9370U/min], 50/5M-in planung
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  • Re: 2 Mal Nachschulung?

    Das mit den Promille und der Probezeit ist wohl so:

    1. 0.00 Promille gilt für die gesamte Probezeit unabhängig vom Alter
    2. 0.00 Promille gilt für alle unter 21 Jahre

    Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Absolvierung der praktischen Prüfung/Erteilung des Führerscheins.

    Wenn jetzt also jemand mit 20 seinen Lappen macht, darf er bis 22 nix trinken (Probezeit). Wenn jemand mit 18 seinen Lappen macht, darf er bis 21 nix trinken (unter 21 Jahre alt). Die Probezeit ist trotzdem mit 20 vorbei!

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

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