also ich frag mal hier für ein freund:
am 4.03 (1 uhr nachts)ist er mit dem alten kennzeichen gefahren und wurde dabei erwischt
ein kennzeichen + vertrag hatte er aber schon bei der wgv abgeschlossen gehabt welches auch am 4.03 im briefkasten lag (mittags)
nun kam heute ein brief in dem stand dass er 300 euro strafe zahlen muss obwohl der polizist zu ihm meinte, dass dei anzeige sowieso fallen gelassen wird, da es ja das erste mal usw...
soll er jetzt am ebsten zum anwalt gehen? ich meine der sachverhalt ist ja unlogisch, gut dumm dass er gefahren ist, aber eine anzeige wegen nicht bestehen einer haftpflichtveersicherung liegt ja nicht vor, da er ja eine abgeschlossen hatte nur die wgv es so spät geliefert hat...
im versicherugnsvertrag ist ja auch eindeutig das datum des abschlusses festgehalten