300 euro abgelaufenes kennzeichen

  • also ich frag mal hier für ein freund:

    am 4.03 (1 uhr nachts)ist er mit dem alten kennzeichen gefahren und wurde dabei erwischt
    ein kennzeichen + vertrag hatte er aber schon bei der wgv abgeschlossen gehabt welches auch am 4.03 im briefkasten lag (mittags)
    nun kam heute ein brief in dem stand dass er 300 euro strafe zahlen muss obwohl der polizist zu ihm meinte, dass dei anzeige sowieso fallen gelassen wird, da es ja das erste mal usw...

    soll er jetzt am ebsten zum anwalt gehen? ich meine der sachverhalt ist ja unlogisch, gut dumm dass er gefahren ist, aber eine anzeige wegen nicht bestehen einer haftpflichtveersicherung liegt ja nicht vor, da er ja eine abgeschlossen hatte nur die wgv es so spät geliefert hat...
    im versicherugnsvertrag ist ja auch eindeutig das datum des abschlusses festgehalten

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    Wenn er hat Anwalt einschalten.

    Dummheit wars dennoch, aber er kann sich je nachdem was er gesagt hat vor Ort auf das andre Schild berufen.
    Geld kostet es dennoch

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    er war bereits versichert, nur hat er das Kennzeichen und die nötigen Papiere nicht da gehabt. Kostet eigentlich nur 20€
    gl

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    also ich hab ihm gerade mal eure antworten durchgegeben und er klang hörbar erleichtert :)
    ich hab ihm auch gesagt, er soll lieber erstmal am montag anrufen und es schildern

    danke euch1211

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    also er hat gestern angerufen gehabt und die haben gesagt, dass er wenn, dann muss er schriftlich einspruch einlegen, und dann kommt es zu einer hauptverhandlung

    jetzt hat er noch mehr angst :D
    vorallem er hat eine familienrechtsschutzversicherung, aber er weiß nicht, ob wenn er jetzt zum anwalt geht, dass er den dann bezahlen muss???

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    ja die 300 euro waren vom gericht 15 tagessätze a 20 euro

    jedenfalls wurde die anzeige fallen gelassen,
    ich habe ohne anwalt ein einspruch eingelegt, einen höflichen text verfasst und die kopie des versicherungsnachweises von 2010 eingereicht.


    jetzt kam HEUTE ein Brief vom Landratsamt

    -> 70 euro OWI und 1 Punkt

    wtf... als nächstes kommt noch der und der... ich dachte das hätte damit ein ende gehabt mit dem fallen lassen..

    toll jeder will was vom kuchen oder wie -.-

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    Ich erklärs dir:

    er hatte ein altes Kennzeichen dran, da bestand erst der Verdacht einer Straftat wegen fehlendem Versicherungsschutz. Gleichzeitig hat er aber auch eine Ordnungswidrigkeit begangen, da kein gültiges Kennzeichen dran war.

    Zuerst wird die OWi von der Straftat verdrängt, da die Tathandlung in Tateinheit begangen wurde. Da die Straftat nun eingestellt wurde, da sie in Wirklichkeit gar nicht vorlag ^^, wird nun die Owi verfolgt. Ganz einfach ;)

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    Wenn er am selben Tag den Brief von der Versicherung bekommen hatte, dann hatte er ja seit dem 4.03. seit 00Uhr den Versicherungsschutz.


    es ist also lediglich fahren ohne gültiges Kennzeichen... (bzw nichtmitführen des versicherungsnachweises)

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    Kostet genau 5,- Euro

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    Zitat von MuZ

    steht wo?


    Steht im Bußgeldkatalog,
    wikipedia erklärt dir gerne was das ist :hammer:

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: 300 euro abgelaufenes kennzeichen

    Was sagst du zu dem? :strange:

    Zitat

    804612 | Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges
    Versicherungskennzeichen in Betrieb. -> 40,00 Euro und 1 Punkt
    § 4 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 176 BKat


    (auch ohne wikipedia gefunden)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!