Das Grundding hier ist einfach ne Beschlagnahme zur Beweissicherung in einem Strafverfahren. Gefahr im Verzug ist was ganz anderes und bedeutet z.B. dass die Polizeibeamten richterlichen Entscheidungen vorgreifen können, wenn durch diese richterliche Anordnung der Täter zB flüchten könnte oder Beweismittel vernichtet. Trotzdem bedarf es eines Tatverdachtes. Ist ja auch im Grunde egal.