Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von MuZ

    Nichteinmal richtig lesen kannst du, mach dein tolles Abitur und dann denk nochmal über die Bewerbung nach. Lies, was ich vorher geschrieben habe.


    Festnahmerecht hat.

    <3<3<3<3

    was Dir auch passiert ist aber da war ich ja wieder Schuld......jetzt will ich Dir gegenüber mal Tolerant bleiben, damit hier kein Streit aufkommt, da du ja gutes Potential darin hast einen Streit zu entfachten!


    ps: ich wollte eigentlich nur nochmal schreiben, dass ich mit dem Staatsanwalt telefoniert habe und gleich hackst du darauf rum, ich könne nicht lesen usw. ich verstehe dein Problem echt nicht verhalte dich mal neutral !!!

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von chechen

    d.h. wenn die mit blaulicht und "stop" hinter einem herfahren,
    kann man legal abhauen? bzw. wenn sie einen dann doch stellen,
    warum ist dann mit höherem strafmaß zu rechnen?


    Ihr haut gerade vieles Durcheinander.

    Diese, wie einige es hier nennen, "Flucht vor der Staatsgewalt" ist nichts anderes als das Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen eines Polizisten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle. Das ist eine Ordnungswidrigkeit; 50€ und 1 oder 3 Punkte (müsste ich nachsehen).

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bedeudet, dass Hans Wurst z.B. wie oben geschrieben abhauen will aber dabei wild um sich schlägt oder z.B. die Kollegen schubst, etc.

    Flucht aus dem Gefängnis ist keine Straftat, da dies der natürliche Freiheitsdrang des menschen ist. Aber nach dem Einfangen wird die Zelle wahrscheinlich anders aussehen. :D

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von chechen

    d.h. wenn die mit blaulicht und "stop" hinter einem herfahren,
    kann man legal abhauen? bzw. wenn sie einen dann doch stellen,
    warum ist dann mit höherem strafmaß zu rechnen?


    Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten.
    Ordnungswidrigkeit nach 36 StVO.

    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    wie jetz zivten müssen sich nich ausweisen...?
    da kann ja jeder kommen....

    ist das ernsthaft so....

    ich mein dakommen 2 männer quatschen einen voll ich soll absteigen
    mr. x steigt ab weil er angst hat....die können ihm ja viel erzählen

    dann will er schnell weg steigt auf um nach haus zu kommen

    da bretten die von hinten an und kloppen ihn vom fahrrad

    angenomm mr x ist karate profi und legt die beiden nach strich und faden zusammen
    was dann

    gut er kann dann abhauen aber wenn nich und die wissen wer er war
    diese leute sich aber nicht ausgewiesen haben
    was meiner ansicht nach pflicht ist
    wäre er dann dran

    im prinzip selbstverteidigung oder


    gut er kann nich nachweisen das sie es nich taten und doc richter glaubt natürlich seinen untertanen
    hm

    be a ROCK and not a ROLL

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Wo steht, dass die sich in Zivil nicht ausweisen müssen?

    Es ist einfach so, dass sie nur die Befugnisse haben, die auch jeder Bürger hat, wenn sie sich nicht als Polizeibeamte zu erkennen geben.

    Das wäre dann nur das Festnahmerecht für jedermann gem. §127(1) StPO. D.h. jeder Bürger darf jemanden festhalten, wenn dieser eine Straftat begeht. Hier ist das die Trunkenheitsfahrt.

    Sollte er sich jetzt wehren, begeht er eventuell eine Körperverletzung, aber nie einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

    Richter und seine Untertanen? Schonmal was von Gewaltenteilung gehört?

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad


    so erging es mir. Sie haben auch in den Bericht geschrieben, dass ich ängstlich wirkte. War ich auch!

    MfG

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von Rasor89

    Das ganze muss doch aber verhältnismäßig sein und darf nur bei dringendem Tatverdacht erfolgen?!

    Verhältnismäßig war die Maßnahme und dringender Tatverdacht bestand auch. Er schreibt ja selber, dass er 1,6 im Blut hatte und nicht mehr gerade fahren konnte.

    Die ganze Sache ist ordentlich abgelaufen, nur eine Sache war taktisch unklug. Man hätte sich zeitnah als Polizei zu erkennen geben sollen. Das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit.

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    In dem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen und deine Sicht der Sache schildern.

    Wenn ein Polizeibeamter sich nicht ausweißen kann oder möchte, musst du ihm nicht Folge leisten.
    Das gleiche wenn er keine Uniform anhat.

    Denn es hätten tatsächlich irgendwelche Idioten sein können die sich einen Spaß machen. Immer Ausweiß verlangen, sonst gar nichts machen!
    Wenn du beim Pusten 1,68 hast und eine Stunde vorher nichts mehr getrunken hast, dann siehts schlecht aus.

    Jah bless you.

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von MuZ


    Verhältnismäßig war die Maßnahme und dringender Tatverdacht bestand auch. Er schreibt ja selber, dass er 1,6 im Blut hatte und nicht mehr gerade fahren konnte.

    Die ganze Sache ist ordentlich abgelaufen, nur eine Sache war taktisch unklug. Man hätte sich zeitnah als Polizei zu erkennen geben sollen. Das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit.

    Die Rechtmäßigkeit hat sich aber erst hinterher rausgestellt.
    Hätte auch massiv nach hinten losgehen können.

    Zum Beispiel:
    Die 2 Herren sind Zivilisten und halten den Jungen nach 127 an da sie ihn für betrunken halten.
    Es kommt zur Gewaltanwendung, da der TV sich bedroht fühlt und sich massiv wehrt (32 StGB).
    In der Folge kommt es zur KV am TV durch die Zivilisten.
    Hinterher stellt sich raus, dass der TV tatsächlich keiner ist, da er völlig nüchtern ist und nur kurz unsicher auf dem Fahrrad war.

    Mögliche Tatbestände: 223, 224, 239, 303 etc...

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von Felix992

    Wenn ein Polizeibeamter sich nicht ausweißen kann oder möchte, musst du ihm nicht Folge leisten.

    Polizeibeamte müssen (in Sachsen nach § 8 SächsPolG) sich ausweisen.

    Dies gilt jedoch nicht, wenn dies den Zweck der Maßnahme gefährden würde.
    Dann solltest du auch so Folge leisten. ;) Macht sich in derartigen Fällen oft besser. ;)

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Woher weißt du denn, dass er Polizist ist?!

    Und du kannst auch wegen überhöhter Gewalt klagen, weil du die Polizisten nicht angegriffen hast. (geht zumindest nicht aus deinem Beitrag hervor)

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von Felix992

    Woher weißt du denn, dass er Polizist ist?!


    Das wirst du in diesem Fall merken. ;)
    Nein bei dem Passus:

    Zitat von § 8 SächsPolG

    Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.


    geht es um solche Fälle wie zum Beispiel Demonstrationen. Würde der Polizeibeamte bevor er den Störer festnimmt erst seinen Dienstausweis zeigen sollen, wäre das in dem Getümmel sicher sehr witzig und der Störer danach vermutlich weg. ;)


    Zitat von Felix992

    Und du kannst auch wegen überhöhter Gewalt klagen,


    Was meinst du damit? Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder Körperverletzung im Amt oder was? :ask:


    Prinz

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von prinz_eisenherz

    Die Rechtmäßigkeit hat sich aber erst hinterher rausgestellt.
    Hätte auch massiv nach hinten losgehen können.

    Zum Beispiel:
    Die 2 Herren sind Zivilisten und halten den Jungen nach 127 an da sie ihn für betrunken halten.
    Es kommt zur Gewaltanwendung, da der TV sich bedroht fühlt und sich massiv wehrt (32 StGB).
    In der Folge kommt es zur KV am TV durch die Zivilisten.
    Hinterher stellt sich raus, dass der TV tatsächlich keiner ist, da er völlig nüchtern ist und nur kurz unsicher auf dem Fahrrad war.

    Mögliche Tatbestände: 223, 224, 239, 303 etc...

    Alles richtig, was du da schreibst. Lass uns die Sache mal weiterspinnen.

    Er war nüchtern, hat aber Verhaltensweisen gezeigt, die die Annahme rechtfertigen, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke das Fahrrad führt. Jetzt wird er aber wegen dieser Festnahme verletzt. Er erstattet Anzeige.
    Dann geht der Fall vor Gericht und die 2 Beamten müssen darlegen, wieso sie den Verdacht der Trunkenheitsfahrt hatten. Je nachdem, wie der Richter das Ganze nun sieht, ergeht ein entsprechendes Urteil.
    Nur können wir das hier nicht im Forum klären, da nur die Aussage des "TV" vorliegt.

    Aber wir können gerne abstrakt weiterdiskutieren, ich mag sas ^^

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Okay, also klagen würde ich nicht, vor allem weil du anscheinend wegen den 1,6 Promille echt Glück hattest.
    Aber stimmt schon, wenn du Boxer( oder irgendjemand anderes der ne Kampfkunst beherrscht) gewesen wärest und hättest die 2 fertiggemacht, nachdem sie dich vom Fahrrad gekloppt ham, hätte man dir wohl nichts vorwerfen können.

    Ich mein mal im ernst, du fährst Fahrrad, da kommt nen Auto an und erzählen dir was das du absteigen sollst wegen Zivilbeamte.
    Schiebst aus Angst ein Stück und gehst wieder drauf, nachdem du denkst das sie dich un Ruhe lassen.
    In dem Moment heizen die von hinten heran, du versuchst zu fliehen und die kloppen dich vom Fahrrad.
    Ich hätte auch große Angst gehabt und hätte wohl versucht so schnell wie möglich versucht da rauszukommen, wohl scheißegal wie.

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von MuZ

    Er war nüchtern, hat aber Verhaltensweisen gezeigt, die die Annahme rechtfertigen, dass er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke das Fahrrad führt. Jetzt wird er aber wegen dieser Festnahme verletzt. Er erstattet Anzeige.


    Dringender Tatverdacht. Ergo Maßnahme rechtmäßig. Legalitätsprinzip.


    Zitat von MuZ

    Dann geht der Fall vor Gericht und die 2 Beamten müssen darlegen,


    Sorry Missverständnis.
    Ich meinste mit "Zivilisten" Bürger mit 127 I. ;)


    Zitat von MuZ

    Je nachdem, wie der Richter das Ganze nun sieht, ergeht ein entsprechendes Urteil.
    Nur können wir das hier nicht im Forum klären, da nur die Aussage des "TV" vorliegt.


    Wenn es Polizisten sind dann ziemlich klarer Fall.

    Zitat von MuZ

    Aber wir können gerne abstrakt weiterdiskutieren, ich mag sas ^^


    Ich mag das auch.
    Unser PDK-Dozent sagte immer: "Ich konstruiere!" ;)

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    PDK?


    Ich konstruiere mal was anderes, damit einige die Sache vielleicht besser verstehen:


    Paul geht in den Alsi einkaufen und steckt sich eine Flasche Goldi unter die Jacke. Das sieht Herr Müller und spricht den Paul außerhalb des Kassenbereichs an, dass er die Flasche zahlen soll. Dies tut er jedoch nicht, sondern flieht. Da der Müller schneller ist, rennt er ihm hinterher und stellt ihm ein Bein, sodass Paul fällt. Als er ihn festhalten will, boxt Paul dem Müller die Nase breit. Der Müller versucht Paul weiterhin festzuhalte und bricht ihm dabei den Arm.

    Das ist genau der gleiche Sachverhalt, wie oben. Nur die Straftat ist eine andere

  • Re: Flucht vor Polizei mit dem Fahrrad

    Zitat von MuZ

    PDK?

    Polizeidienstkunde. Sollte bei dir ähnlich heißen.

    Zitat von MuZ

    Paul geht in den Alsi einkaufen und steckt sich eine Flasche Goldi unter die Jacke. Das sieht Herr Müller und spricht den Paul außerhalb des Kassenbereichs an, dass er die Flasche zahlen soll. Dies tut er jedoch nicht, sondern flieht. Da der Müller schneller ist, rennt er ihm hinterher und stellt ihm ein Bein, sodass Paul fällt. Als er ihn festhalten will, boxt Paul dem Müller die Nase breit. Der Müller versucht Paul weiterhin festzuhalte und bricht ihm dabei den Arm.

    Das ist genau der gleiche Sachverhalt, wie oben. Nur die Straftat ist eine andere

    Ist es nicht.
    Müller vermutet nur, Paul hätte die Flasche eingesteckt.
    Die 2 Herren wussten ja nicht ob der junge Mann getrunken hatte. Sie vermuteten dies auf Grund der Fahrweise.

    In den von dir konstruierten Fall ist die Lage klar.
    127/1 wobei die KV von Herrn Müller auch darüber abgedeckt wäre.
    Paul begeht einen 242 und eine KV.

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