• Re: Unfall S 51 vs Audi

    http://simsonforum.de/wbb/index.php?…&threadID=12484 Der 3. Beitrag.

    60ccm-zylinder-t55515.html Der vorletzte Beitrag.

    http://87.106.27.9/rzt/forum/archive/index.php?t-8571.html Der 4. Beitrag

    Die haben also alle keine Ahnung?

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    KR51/2 E 06 - 12/2010
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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    ich sceene die morgen gern meine anklageschrift ein und schick sie dir allerdings ist die von 2003. Oder surf mal durch das inet, dann wirste schnell feststellen das besonders die roller fahrer oft erwischt werden und immer nur fahren ohne führerschein haben.

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zitat von Dubidu

    ich sceene die morgen gern meine anklageschrift ein und schick sie dir allerdings ist die von 2003. Oder surf mal durch das inet, dann wirste schnell feststellen das besonders die roller fahrer oft erwischt werden und immer nur fahren ohne führerschein haben.

    Das grundlegende Problem ist einfach, dass du es nicht verallgemeinern kannst.
    Ich denke jede Versicherung kann das anders sehen, deswegen sage ich ja auch, dass es sein könnte.
    Die HUK oder WGV wird da nicht so nen Akt draus machen, da sie groß sind und genug zutun haben, aber so nen Versicherungsbüro gucken gern zweimal hin. Wenn die merken, dass du die bescheißen willst, dann könnten die so einiges...

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zitat

    1. Einer Versicherung werden wichtige Daten zur Erhebung des Versicherungswerts vorenthalten bzw. falsche Angaben gemacht. Hierbei liegt Arglistige Täuschung vor.

    Tut man das nicht, wenn man angibt einen anderen Motor verbaut zu haben?

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zitat von chrisz17

    Tut man das nicht, wenn man angibt einen anderen Motor verbaut zu haben?

    seh ich auch so.

    Cheffchecker: Kalkreuth hat nen Coolen Jugendclub, nur das die WCs draußen sind is doof :thumbup:

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zitat von der_Sandro

    seh ich auch so.

    Cheffchecker: Kalkreuth hat nen Coolen Jugendclub, nur das die WCs draußen sind is doof :thumbup:


    den habense schon lange zugemacht,weil die leute sich beschwert haben...bin froh das ich da nich mehr wohne

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    ich würde den zylinder drauflassen der drauf ist. jeder umbau zum jetzigen zeitpunkt fällt auf. wenn sogar der alte zyli verbogen ist krigst du den neuen niemals unauffällig drauf. sieht der gutacher das rumgeschraubt wurde ( und das tut er auf alle fälle) hast du schlechte karten. die leute kommen auch nicht auf der buttermiclch hergeschwommen. nix fragen, nix sagen ganz einfach. freundlichsein und etwas dummstellen hilft immer. und als mädel gut aussehn sowieso.

    ich weis nicht ob der gutachter das moped zerlegt. ob der nen verbogenen zylinder abmontiert? weis nich wie verknittert der motor ist. aber schmutzig macht der sich sicher nich. also so lassen und ruhig blut. dein bruder ist ja nich schuld.

    Suche Pappiere Oder rahmennummer Für S50 Baujahr 1975. eine unbelegte nummer für BJ 75 reicht mir auch.

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zitat von chrisz17

    Das grundlegende Problem ist einfach, dass du es nicht verallgemeinern kannst.
    Ich denke jede Versicherung kann das anders sehen, deswegen sage ich ja auch, dass es sein könnte.
    Die HUK oder WGV wird da nicht so nen Akt draus machen, da sie groß sind und genug zutun haben, aber so nen Versicherungsbüro gucken gern zweimal hin. Wenn die merken, dass du die bescheißen willst, dann könnten die so einiges...

    Gut hast du auch wieder recht. Aber ich muss mich nochmal korigieren, weil Betrug ist wie schon gesagt ein delikt was von der polizei verfolgt werden muss, genauso wie mord oder vergewaltigung. Da ja bei jeden unfall das gutachter ergebniss bei der Staatsanwaltschaft landet und die akte bearbeiten, würden die sicher feststellen ob ein betrug vorlieg toder nicht, wenn ja dann würde es zu 100prozent zu einer anklage kommen, den Betrug und gerade Versichrungsbetrug ist ein schweres delikt. Also egal welche versichrung du hast. Davon abgesehen das es kein betrug ist.

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zum Thema "Versicherungsbetrug":

    Wäre mir neu, wenn ein solches Delikt hier vorläge. So was gibts es eigentlich nicht, das ist ein Märchen.
    Es ist einfach Fahren ohne Betriebserlaubnis, und die Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer ggf. anteilig in Regress, oder bei einer gegnerischen Versicherung könnte dabei eine Mitschuld rausspringen.


    Im konkreten Fall ist die Schuldfrage wohl erst mal klar.
    Auf den eigenen Gutachter pochen, wobei ein Kostenvoranschlag und Bezifferung von Zeitwert und Restwert einer Fachwerkstatt zureichen sollte und gar nicht erst ein Gutachter notwendig werden dürfte, hängt vom Streitwert ab.
    Bei den geringen Schäden und der eigentlich klaren Schuldfrage, um die es hier wohl geht, wird keine Versicherung ein Gegengutachten erstellen, weil der Aufwand nicht im Verhältnis stünde.

    Wenn die Rückrüstung auf 50ccm unauffällig schnell noch machbar ist, dann spricht praktisch gar nichts dagegen. Wer soll das prüfen, Horatio Caine vom CSI-Team? Da ist ja sein Fluckticket noch teurer.


    Gaaanz anders könnte es aussehen, wenn es mal einen krassen Personenschaden gegeben hat, wo eine Invalidenrente o.ä. ansteht.

    In rust we trust

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Zitat von RustyCrankshaft

    Zum Thema "Versicherungsbetrug":

    Wäre mir neu, wenn ein solches Delikt hier vorläge. So was gibts es eigentlich nicht, das ist ein Märchen.
    Es ist einfach Fahren ohne Betriebserlaubnis, und die Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer ggf. anteilig in Regress, oder bei einer gegnerischen Versicherung könnte dabei eine Mitschuld rausspringen.


    Endlich einer der die selbe meinung hat wie ich. Danke :cheers:

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    hallo,

    da der tread doch ein ganz schönes ausmaß angenommen hat, werde ich mich selbst nochmal melden.

    also er hat 125ccm führerschein (glaub a1 neu) von der hinsicht fahren ohne führerschein nicht zutreffend. was den versicherungsbetrug angeht das ist schon richtig. was manche vielleicht nicht verstanden haben, er ist der geschädigte. was die bauspuren angeht, da denke ich nicht das es probleme geben wird. am krümmer mussten wir eh abschrauben um das moped überhaupt schieben zu können und an den schrauben denke ich sieht man auch nichts. wir werden sehen was rauskommt.

    lg steffi

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Uiiii noch eine Dame hier im Forum :). Herzlich wilkommen :D.

    So zum Thema, wie hast du das jetzt mit den "Versicherungsbetrug ist schon richtig" gemeint?

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Dubidu

    wie soll ich es gemeint haben. wie es zig leute geschrieben. das moped war als 50ccm versichert, wenn ich die änderung auf 60ccm nicht melde begehe ich versicherungsbetrug. ist aber jetzt auch wurscht. ich lasse das ding drauf und werde sehen was passiert.

    @ chrisz17

    ich habe ja keine ahnung wie dein Zylinder von außen aussieht, aber geschmiert ist da sicher nichts. zumindest nix was von außen sichtbar ist.

    "Die HUK oder WGV wird da nicht so nen Akt draus machen, da sie groß sind und genug zutun haben, aber so nen Versicherungsbüro gucken gern zweimal hin. Wenn die merken, dass du die bescheißen willst, dann könnten die so einiges..."
    --> du glaubst doch nicht den spass den du da geschrieben hast. es ist egal ob es eine große oder kleine versicherung ist. die schauen doch alle darauf um nichts zu zahlen. und deine kleinen versicherungsbüros sind auch nur makler die versicherung der jeweilig größeren gesellschaft vertreiben. geld regiert die welt mein lieber und das nicht nur bei versicherungen.

    steffi

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Schau mal 2 posts über dir, da steht es nochmal das es kein versicherungsbetrug ist :wallknocking: . Aber jetzt genug der diskusion, ist sowieso sinnlos. Aber hier nochmal für euch was versicherungbetrug ist:
    Wegen Versicherungsbetrug macht sich strafbar, wer einen Versicherungsfall vortäuscht. Das bedeutet, die Geltendmachung eines nicht bestehenden Anspruchs auf die Versicherungsleistung des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung.

    Und jetzt sagt mir nochmal einer das ich falsch liege. Dann verweiß ich euch mal auf ne seite von nem anwalt

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  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    "Versicherunsgbetrug" und "Erlöschen des Versicherungsschutzes" werden immer schnell von uninformierten Leuten in den Raum geworfen.
    Das sind aber nichts als Schreckgespenster, mit denen Betroffenen unberechtigterweise Angst gemacht wird.


    Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis erlischt der Haftpflichtversicherungsschutz aber nicht automatisch, sondern eigentlich gar nicht.
    Dem Geschädigten gegenüber bleibt im Schadensfall die Versicherung in der Leistungspflicht.
    Dem Versicherungsnehmer gegenüber wird die Leistunsgpflicht unter Umständen aufgehoben, er kann dann in Regress genommen werden. Dafür gibt es allerdings eine gesetztlich festgelegte Obergrenze, sie müßte bei 5000 Euro liegen u.U. vllt. 10000.
    Ob die Leistunsgpflicht aufgehoben wird, hängt auch davon ab, ob die Änderungen am Fahrzeug, die zum Erlöschen der BE führten, ursächlich waren.

    Die Änderungen am Fahrzeug, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, sind eine Obliegenheitsverletzung. D.h. der Versicherungsnehmer verletzt eine im Vertrag zwischen ihm und der Versicherung festgehaltene Nebenpflicht.
    Das ist strafrechtlich überhaupt nicht relevant. Relevant ist es nur bzgl. des Vertragsverhältnisses und die Leistunsgerfüllung, Sanktionen sind Regress, Kündigung usw. und natürlich auch gesetzlich geregelt.
    Hat also mit Betrug gar nichts zu tun.


    Für den Bruder von Sanibiene könnte es jetzt rein hypothetisch so ablaufen:
    Falls ein Gutachter feststellt, daß der 60er drauf ist, könnte es zu einer Anzeige kommen wg. Erlöschen der Betriebserlaubnis. Macht im einfachen Fall 3 Punkte und 50 Euro, bei Probezeit evtl. mehr bzw. Nachschulung o.ä.
    Falls er keine Mitschuld trägt, stehen ihm trotzdem alle Leistungen durch die Versicherung zu.
    Trägt er eine Mitschuld und kann ihm noch dazu nachgewiesen werden, daß der Umbau auf 60ccm eine Rolle spielte (z.B. weil er innerorts mit 80km/h unterwegs war, die erst durch die 60ccm möglich wurden), dann wäre es denkbar, daß an ihn Regressansprüche gestellt würden, d.h. er müßte einen Teil des Schadens vom Unfallgegner aus eigener Tasche übernehmen.
    Über die Mitschuld müßte ggf. zivilrechtlich verhandelt werden.

    Das Ganze wie gesagt erst mal hypothetisch und als grobe Richtung.
    Ich möchte auch nicht so tun, als hätte ich besonders viel Ahnung von der Materie.
    Aber so manches, was angeführt wurde, entspricht eben einfach wirklich nicht den Tatsachen.

    In rust we trust

  • Re: Unfall S 51 vs Audi


    wo issn das in rabu passiert?

  • Re: Unfall S 51 vs Audi

    Besser hätte ich es nicht erklären können, danke.

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