Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

  • Mich würde einmal interessieren, wie die Sachlage mit den Simsons (60 km/h vmax) ist, wenn man damit in die Tschechische Republik fährt.

    Hier haben die Dinger ja eine Ausnahmegenehmigung, mit der man berechtigt ist, die Mopeds mit der Klasse M zu fahren.
    Gilt diese Ausnahmeregelung nur für die BRD bzw. innerhalb davon?

    Wie sieht das z.B. in Tschechien aus. Weiß das hier jmd. von euch?

    Habe gerade in einem anderen Forum gelesen, dass das ich mich da evtl. auf ziemlich dünnem Eis bewegen würde.
    --> http://www.simsonforum.de/wbb/index.php ... post880580

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    mh...wenn ich im sommer mal langeweile hab und meinen ehemaligen eishockeytrainer mal wieder besuchen fahre frag ich mal, oder klotzt mal zu den "ice cops" in die kabine.

    Ein Moped ist erst dann schnell genug, wenn man davor steht und Angst hat es anzutreten.
    Kastenschwingen gibts bei mir...
    Schweißarbeiten? her damit...

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Hi ,also ich fahr öfters durch Holland und hatte bei meiner Versicherung
    auch mal wegen nem grünen Schein gefragt. Die meinten das es das für
    kleine Mopeds nicht mehr gibt und auch nicht mehr nötig sei.
    Wenn ich mir so die Vids anschau von unseren tschechischen Freunden,
    muß man dort mindestens nen 70/4 drauf haben und nen Obergurt der zum Himmel ragt,
    um überhaupt dort fahren zu dürfen :D

    S51E

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Wenn du an strenge Polizisten gelangst, kann man dir Fahren ohne Führerschein vorwerfen...
    Die Ausnahmeregelung gilt nur in Deutschland.

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Es ist ein Einigungsvertrag zwischen der ehemaligen DDR und der BRD. Wieso sollte bsp. die Schweiz das in Ordnung finden?
    In Polen müssen Simsons als Leichtkraftrad zugelassen werden.
    Überspitzt gesagt: Wenn ein Ami eine Knarre besitzen darf, darf er sie noch lange nicht in Deutschland besitzen.

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Die M ist eine nationale Klasse. Somit gilt diese nicht im Ausland. Es ist die Klasse A1 erforderlich.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von MuZ

    Die M ist eine nationale Klasse. Somit gilt diese nicht im Ausland. Es ist die Klasse A1 erforderlich.

    Das würde mir ja einleuchten, wenn ich meinen ständigen Wohnsitz im Ausland hätte und dort eine Simme anmelden wollte.

    Irgendwie scheint mir das ganze Thema aber insgesamt ein bisschen schwammig zu sein. So wirklich eine eindeutige Antwort (mit Beleg durch einen Gesetzestext z.B.) habe ich bisher noch in keinem Forum gesehen. Die Einen sagen eben, dass es man A1 bräuchte und die Anderen dann, dass die Regelung gilt, die im Heimatland bestand hat.

    Hat irgendwie etwas von der Verwirrung, die es selbst hierzulande wegen der Ausnahmegenehmigung gibt. Die einen sagen, man bräuchte A1 und die Anderen sagen, dass die Klasse M reicht.

    Alles in Allem ist das jetzt (für mich) noch keine befriedigende Antwort. Ich werde mich mal in einem Forum für Verkehrsrecht über die Sache erkundigen und dann berichten.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von MuZ

    Die M ist eine nationale Klasse. Somit gilt diese nicht im Ausland. Es ist die Klasse A1 erforderlich.

    Nu ja, es ist ja schon ne EU Fe Klasse ,oder? Ob die Ausnahmeregelung
    jedoch so ohne weiteres EU-weit anerkannt wird ist in der Tat fraglich.
    Eine definitive Antwort habe ich im Netz nicht gefunden ,nur
    immer wieder diese gleiche Frage ,darf man oder darf man nicht.
    Selbst der ADAC weiß keine Antwort und verweist aufs Schwesterunternehmen
    des jeweiligen Landes.Ob die es dann wissen ,wage ich aber auch zu bezweifeln.

    Ich für mein Teil werde jedenfalls etwas langsamer in NL fahren ,zumal man ja auch
    des öfteren auf den Fahrradweg umgeleitet wird und da sollte man ja
    dann auch nich so tief fliegen :oops:

    S51E

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Habe so grade mit der Führerscheinstelle telefoniert und die geben Muz
    recht. "M" ist ne nationale Klasse und endet an der Grenze ~schluck~

    Man arbeitet dran die Klassen anzugleichen und gegenseitig zu akzeptieren
    aber das wird sicherlich noch 1-2 Jahre dauern.

    Wie das im Ausland gehandhabt wird ist also völlig unklar aber auf der sicheren
    Seite ist nur der ,der minimum A1 hat :motz:

    S51E

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Ausprobieren :D

    Nen bekannter Arbeitet in der Schweiz und wurde dort auch schon öfters angehalten, gab noch nie Probleme. Moped ist aber in Deutschland angemeldet.

    Grutscher Waffenschmiede

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von Rasor89

    Ok das ist der eine Aspekt, der andere Wäre ob das Versicherungskennzeichen ausreichend ist?

    Bei der Huk sagte man mir das der Versicherungsschutz in der gesamten EU gelte.
    Am Nummernschild kann es ja dann nicht scheitern weil es ja gar keine andere Möglichkeit
    gibt das Moped zu versichern und der Versicherungschutz ja faktisch gegeben ist.

    S51E

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    da kann einem keiner an die nudel fassen ;)


    hab das thema mit meinem fahrlehrer durch,


    wen du einen gültigen m führerschein aus deutschland hast , und dein fahrzeug in deutschland versichert ist , dan darfst du damit auch ins ausland fahren und machst nix illegales , da in dem falle die deutsche regelung gilt

    andere frage is eher wie das mit der autobahn aussieht , in tschechien darfste ja schon mit 50 oder soas auf die autobahn, aber da denk ich gilft auch die o.g. regelung ;)

    mfg

    SCHWALBE KR51/2 / S83 BETA elektronischer drehzahlmesser, scheibenbremse etc

    und nochn paar andere fahrzeuge ( spatz , sr 2e usw )

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Ich würde den Fahrlehrer wechseln ;) Das deutsche Recht endet an der Grenze. Was er da erzählt, ist falsch.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von MuZ

    Ich würde den Fahrlehrer wechseln ;) Das deutsche Recht endet an der Grenze. Was er da erzählt, ist falsch.


    so ein schwachsinn ,

    1. fahre ich ziemlich oft bei den tschechen mit m schein ;)
    und nie haben die was gesagt ,
    nur weil du die landesgrenze überfährst heist es doch nich gleich das sich alles ändert , du hast deinen führerschein nach deutscher gültigkeit gemacht , und deswegen gelten für dich auch die deutschen führerschein regelungen,
    wen die in tschechien andere verkehrsregelungen hätten ( ACHTUNG MÖGLICHKEITSFORM)
    dan muste nunmal mit nem deutschen führerschein nach den deutschen verkehrsregeln fahren ,

    leute wir sind in der EU , die länder sind dazu verpflichtet die gesetze und verkehrlage der anderen eu staaten zu aktzeptieren


    anderes beispiel sind polnische autos , nix gegen polen , aber die fahren ihre autos nunmal 20 jahre länger als wir , wo wir i deutschland schon lange keinen tüv mehr bekommen haben die den in polen eben noch und deswegen drüfen die trotzdem bei uns auf die straße ;)

    fakt ist im groben und ganzen
    alle die den beleiteten führerschein mit 17 haben denen ist es NICHT erlaubt auserhalb deutschlands mit nem moped zu fahren da der führerschein ausdrücklich für die brd gilt

    wen man allerdings mit 16 seinen m lappen gemacht hat darf man laut eu regelung die besagt das fahrzeug und der fahrer sowei die führerscheingültigkeit aus dem herkunftsland gültig sind in diesem falle ;)

    was nicht geht ist zb mit einem tschechichen m schein der ungefähr dem deutschen entspricht ( auser die ausnahmeregelung)
    ein simsonmoped zu fahren auch in deutschland ist dieses dan verboten
    da hier der spieß umgedrht ist ;)

    und ich glaube ich brauch mir keinen neuen fahrlehrer suchen ,
    der hats immerhin geschaft das ich innerhalb von 2 wochen meine theorieprüfung mit 0 fehlerpunkten bestanden hatte und ich vornweg keine ahnung von nix hatte ;)

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  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    also dass Argument hinkt aber gewaltig :strange:

    wobei aber mein fahrlerer mal erwähnte dass man mit einen roller ins ausland fahren dürfe.
    obs stimmt keine ahnung

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    klar darf man das mitn roller ,

    die tschechinen roller fahren ja auch nur 45

    aber ich bin definitiv fest überzeug das ein simsonmoped mit deutscher versicherung auch im ausland bewegt werden darf ;)

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    und nochn paar andere fahrzeuge ( spatz , sr 2e usw )

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