Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    au man, manche wollen es nicht lernen. Mir auch egal. Nur noch eins:

    Roller (50ccm/45 km/h) fallen unter das EU-Recht. Desswegen wurde die Klasse Ma uch angepasst. Früher waren es nämlich noch sinnvollere 50 km/h.

    Dass eine Simson in Deutschland mit der M gefahren werden darf ergibt sich aus dem Übergangsrecht §76 FEV (oder §74 FEV? kA, nachgucken!).

    Dieses gibt es aber in Tschechien nicht. Somit ist ganz einfach mindestens die Klasse A1 gefordert.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    sorry die doofe frage MuZ allso wenn ich nach cz fahren will mit der simme brauch ich die A1?
    hatte 97 bloß auto gemacht ( die 3 )wo man auch moped fahren konnte,...da hatte ich sozusagen immer schwein mit den cz bullen....?

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    wir sind immer früher zelten gefahren nach cz und angehten habense uns 2 mal,aber bloß um unser mopeds anzuschauen und nix weiter...

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Ja, das ist ja das Thema hier ... ;) Wahrscheinlich interessiert das die aber nicht.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    wie gesagt das ist schon einige jährchen her ,aber wie das nun rein rechtlich da drüben ist würde mich auch brennend interessieren

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Eine deutsche Übersetzung des tschechischen Fahrerlaubnisrechtes würde für Klarheit sorgen. Aber wer hat schon so etwas ;)

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Nein. Das sind Informationen, die kein deutscher Polizist benötigt. ;) Aber frag mal nen Tschechen.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    wenn ich mal wieder rüberfahren sollte frag ich die ma an der grnze,die werden ja sicher bissl deutsch können

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    naja,

    den is es eben verboten , machen werd ich weiterhin , die sollen mir das dan mal falsl se mich anhalten draüber aufklären und mir versuchen das zu erklräen ;)

    SCHWALBE KR51/2 / S83 BETA elektronischer drehzahlmesser, scheibenbremse etc

    und nochn paar andere fahrzeuge ( spatz , sr 2e usw )

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von backrider

    naja,

    den is es eben verboten , machen werd ich weiterhin , die sollen mir das dan mal falsl se mich anhalten draüber aufklären und mir versuchen das zu erklräen ;)

    Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, weißt Du aber schon?!? ;)
    So ne Sache kann, gerade bei dir als Führerscheinneuling, ziemlich ins Auge gehen.
    Es kommt auch sicher immer drauf an, an wen Du bei einer Kontrolle gerätst. Die Möglichkeit besteht aber...

    Zum eigentlichen Thema:
    Bei manchen Dingen kann ich mir echt nur noch an den Kopf langen. :crazy: :motz:

    Transparenz? Fehlanzeige!

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht erlaubt ist und man wirklich A1 benötigt. Allerdings wird es wahrscheinlich geduldet und man wird kaum an jemanden geraten, der sich daran hochzieht.

    "Der Affe kann nichts dafür, dass wir ihm ähneln. Eigentlich hätte er etwas besseres verdient." - Vloemans

    MZ ES 150/1 - 1974
    MZ ETZ 150 de Luxe - 1989
    Kawasaki EX500D - 2001

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von willy-goergen

    Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, weißt Du aber schon?!? ;)
    So ne Sache kann, gerade bei dir als Führerscheinneuling, ziemlich ins Auge gehen.
    Es kommt auch sicher immer drauf an, an wen Du bei einer Kontrolle gerätst. Die Möglichkeit besteht aber...

    Zum eigentlichen Thema:
    Bei manchen Dingen kann ich mir echt nur noch an den Kopf langen. :crazy: :motz:

    Transparenz? Fehlanzeige!

    is mir klar , aber ich war da so oft schon ;)

    SCHWALBE KR51/2 / S83 BETA elektronischer drehzahlmesser, scheibenbremse etc

    und nochn paar andere fahrzeuge ( spatz , sr 2e usw )

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    hab mir nicht alles durchgelesen:
    kennzeichen: auch im ausland gültig
    M-führerschein: auch im ausland gültig, ABER
    simson gilt im ausland als KKR, also A1 notwendig.

    soll heißen: mit nem 45er roller darf man nach CZ aber mit ner simson nicht.

    ob man deswegen probleme bekommt ist was anderes, aber so is die rechtslage.

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Zitat von scrap

    hab mir nicht alles durchgelesen:
    kennzeichen: auch im ausland gültig
    M-führerschein: auch im ausland gültig, ABER
    simson gilt im ausland als KKR, also A1 notwendig.

    soll heißen: mit nem 45er roller darf man nach CZ aber mit ner simson nicht.

    ob man deswegen probleme bekommt ist was anderes, aber so is die rechtslage.

    Nein, das ist keine europäisch einheitliche FE-Klasse. JEdes Land kocht in der 50ccm/45km/h-Kategorie sein eigenes Süppchen. Ich glaube nicht, dass die unsere Mopedklasse akzeptieren.

    Laut Äquivalenztabelle gibt es in Tschechien die A/50, welche hier in Dtl jedoch auch nicht akzeptiert wird.
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…031:0079:DE:PDF

  • Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...

    Interessante thematik...

    aber ich bin eh der meinung das man alles bis 100ccm mit maximal 10PS sowie 100kmh endgeschwindigkeit mit M oder was es gibt EU weit freigeben könnte, so wäre auch ein flüssiger Verkehr gegeben und die sinnlosen Plaste 45er und sonstwas für Käse würden die Straßen nicht blockieren oder behindern.

    Schlicht und simpel Kleinkrafträder mit den oberen angaben maximal100ccm/10PS/100kmh und das ab 16, so würde nicht jeder schlaumeier Bulle rumheulen wegen X und Y finde eh alles einfach nur affig mit Ihren 45kmh & 60kmh gequarke und X tausend führerscheinklassen. Alles drüber halt Motorad/Auto und ab 18...
    Auf der hauptstraße darf ich eh nur 100kmh fahren wieso da 50ccm 45kmh begrenzung welchen sinn hat das? So würde niemand weil er zu lahm ist den restlichen verkehr behindern desweiteren bin ich dafür auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit EU weit festzulegen auf 160kmh.

    Wer nun mehr fährt ob Hauptstraßen oder Autobahnen soll geahndet und bestraft werden...

    Es wäre alles so einfach aber nein es muss alles elendig kompliziert gemacht werden warum wissen die macher wo selber nicht und am ende gehts eh nur um Geld.

    Mein Senf. :thumbup:

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