Re: Mit der 60 km/h Ausnahmeregelung nach Tschechien...
au man, manche wollen es nicht lernen. Mir auch egal. Nur noch eins:
Roller (50ccm/45 km/h) fallen unter das EU-Recht. Desswegen wurde die Klasse Ma uch angepasst. Früher waren es nämlich noch sinnvollere 50 km/h.
Dass eine Simson in Deutschland mit der M gefahren werden darf ergibt sich aus dem Übergangsrecht §76 FEV (oder §74 FEV? kA, nachgucken!).
Dieses gibt es aber in Tschechien nicht. Somit ist ganz einfach mindestens die Klasse A1 gefordert.