Hallo zusammen,
§ 76 Übergangsrecht
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Was bedeutet das?
Erstzulassung oder wie?
hab nämlich nur neue Papiere für meine Schwalbe, und da ist von Erstzulassung nichts zu lesen.
Grüße Andy