Getunt erwischt --> genaue Sachlage

  • Moin mir war das zwar bereits mit 15 mal passiert aber ich weiß nicht mehr genau was da alles im Schreiben stand und wurde sowieso Fallen gelassen die Anzeige.

    Wie ist das wenn man mit einem getunten Mopped erwischt wird, was ein kleines Versicherungskennzeichen hat? Ist das dann nur fahren ohne gültiger ABE oder auch gleich fahren ohne Verischerungsschutz? Weil versichert ist das ganze Ding ja eigentlich. Der Zustand des Moppeds weicht halt nur von der Betriebserlaubnis (stark) ab. Und schließlich ist es ja so, dass die Versicherung den Schaden zunächst zahlt (shiet egal wie schnell und frisiert das mopped war) sich das geld aber später wahrscheinlich von einem zurückholt. Aber somit dürfte es doch eignetlich nur fahren ohne gültige ABE sein und kommt einem nicht eingetragenen paar Felgen am Auto gleich? Zumindest wenn man dann noch n Motorradführerschein hat.

    Bitte nur Leute antworten die es wirklich wissen.
    besten Dank

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

    eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

    vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

    vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

    das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

    als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

    in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

    <a href="http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/474761.html" target="_blank"> <img src="http://images.spritmonitor.de/474761_6.png"

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    okok das schon mal sehr hilfreich. ich habe aber ein Motorradführerschein damit entfällt doch schon mal der Spass mit dem fahren ohne Fahrerlaubnis?

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Wenn du den Motorradführerschein hast, ist es "nur" noch ein Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz|Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

    Durch das Tuning ändert sich die Fahrzeugart vom Kleinkraftrad zum Leichtkraftrad oder sogar zum Kraftrad. Und das ist nicht mehr mit einem Versicherungskennzeichen versichert.

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    hmmm bist du dir da sicher?
    habe folgendes gefunden:
    Fahren ohne Betriebserlaubnis, §19 Abs. 2 StVZO :
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Hierbei handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind Bußgeld und Punkte in Flensburg.

    von erlöschen des Versicherungsschutzes steht da erst mal nichts. wie gesagt die Versicherung zahlt erst mal, holt sich aber im Zweifelsfall das Geld von einem zurück.

    Na ich hab mal ne Anfrage an n Anwalt ausm Umfeld geschickt hoffe der kann mich da aufklären werd das ganze dann hier posten


    ps. auf http://%22http//www.anwalt24.de%22 bin ich noch hierauf gestoßen:
    Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch kann im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das heißt, dass zunächst der Schaden von der Versicherung übernommen wird, diese sich dann aber das Geld vom eigenen Versicherungsnehmer zurückholt.

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Die oben erwähnte Ordnungswidrigkeit wird neben der von mir genannten Straftat mit wirksam, tritt aber aufgrund von Tateinheit in den Hintergrund.

    Es ist und bleibt eine Straftat gemäß Pflichtversicherungsgesetz. Ich nehme an, dass das Moped auch bescjlagnahmt worde? Aber haben dir die Kollegen vor Ort nicht gesagt, was auf dich zukommt? Oder hast du das in der Aufregung vergessen? ^^

    Zu dem Strafmaß: das legt je nach Sachverhalt der Richter individuel fest.

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    neee ich wurde ja gar nicht erwischt ich bin alltäglich mit meinem legalen unterwechs. frach nur generell. mein mopped beschlagnahmen... nicht ohne blaue augen

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    ...hab mal ne Vespa restauriert und dann vor meiner Garage auf dem Bürgersteig den Motor das erste mal nach der Regenerierung angemacht. Hatte n altes Kennzeichen drauf (nicht mehr gültig). Die Bullen kamen ums Eck und behaupteten ich wäre damit gefahren. Ich alleine und ohne Zeugen das ich nicht gefahren bin. Ergebniss: Fahren ohne Vericherungsschutz -> Vom Richter verurteilt zu 400€ Geldstrafe und !!! 6 Punkte !!! Mahlzeit....

    Greets Micha


    S51 B2-4 Elektronik Stino

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Den Richter will ich sehen der nach nem Urteil nochmal drüber verhandelt.
    Aber die Cops die ihn da erwischt haben waren wohl richtige *zensiert* :(

    Gruß Markus

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Nee, da hatte ich keine Chance, die Rennleitung hatte wohl schlechten Sex miteinander und war deshalb mies drauf.... Die Geldstrafe richtet sich übrigens nach der Höhe des Einkommens, wenn Du also Azubi bist wirds n bissle günstiger. Ich habe damals ca. 1350€ Netto verdient.... vor ca. 10 Jahren...

    Greets Micha


    S51 B2-4 Elektronik Stino

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Zitat von gelbraum

    Nee, da hatte ich keine Chance, die Rennleitung hatte wohl schlechten Sex miteinander und war deshalb mies drauf....

    Dafür braucht man keinen Sex, man muss lediglich lesen können. In § 4 FZV ist z.B. nicht von "Fahren" die Rede, sondern von "In Betrieb setzen". Und genau das hast Du getan. Insofern hatten die Rennleitung und das Gericht wohl vollkommen Recht.

    Das ist auch nicht ganz unbegründet, da schon von dem "In Betrieb setzen" eines Fahrzeuges eine Gefahr ausgeht - und deswegen die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung begründet ist, sobald Du Dich in öffentlichem Verkehrsraum befindest. Dabei ist noch zu beachten, das sogar Dein Privatgrundstück öffentlicher Verkehrsraum ist, wenn es nicht explizit z.B. durch ein geschlossenes Tor abgesperrt ist ... (siehe z.B. Pocket Bike Problematik)

    Wie Du siehst, ist die Lage nicht ganz so einfach und Blauäugigkeit bzw. Unwissen schützt wie immer vor Strafe nicht.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Ok, das die Sachlage so ist habe ich nicht gewusst. Nichts desto trotz hätten die Jungs aber auch n bissle Milde walten lassen können. Leben und leben lassen. :cheers:

    Greets Micha


    S51 B2-4 Elektronik Stino

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Zitat von gelbraum

    Ok, das die Sachlage so ist habe ich nicht gewusst. Nichts desto trotz hätten die Jungs aber auch n bissle Milde walten lassen können. Leben und leben lassen. :cheers:

    Ja, das mit der Milde ist sicherlich auf dem Land einfacher als in einer Großstadt. Vielleicht hätte es eine "klare Ansage" auch getan.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    Man man man wenn ich daran denke wie oft die Bullen schon vor meinem Moped gestanden haben und nichts getan haben außer mal zu fragen "na wie schnell fährt sie denn " natürlich hab ich nen bischen weniger als die hälfte angegeben also 60kmh mit Rückenwind :D und das bei der Optik

    [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/111018/temp/kmitu6aa.jpg]

    Tja schön ists aufn Land :thumbup:

  • Re: Getunt erwischt --> genaue Sachlage

    dublex bremse? von wo stammt die?

    Ein Moped ist erst dann schnell genug, wenn man davor steht und Angst hat es anzutreten.
    Kastenschwingen gibts bei mir...
    Schweißarbeiten? her damit...

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