Hallo,
ich möchte etwas zu der Aussage wissen:
Erlischt die BE ist man hat man keinen Versicherungsschutz.
Ich vertrete diese Meinung auch, da man nicht eine Simson versichern kann und dann das Ding so umbauen kann, dass nur noch das Typenschild original ist und dann verlangen im Schadensfall, "Hey Versicherung zahl Du mal!"
In diesem Fall dürfte die Versicherung NICHT verpflichtet sein den Schaden des Anderen zu zahlen, da der Versicherungsnehmer nicht mehr mit dem unterwegs war was mal versichert wurde. Aber darum, also um meine Meinug soll es nicht gehen. Vielmehr bitte ich um Eure Erfahrungen zur Verurteilung von Sündern, speziell zum Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Als Klartext:
Wer von Euch wurde neben der Ankündigung des Polizisten:
"Erlöschen BE, somit Versicherungsschutz weg, somit Anzeige PflVersG" auch
VERUTEILT ????
Bitte KEINE Aussagen zu Eurer Meinung wie Ihr darüber denkt! Davon kann man hier zu hauf lesen.
BITTE NUR URTEILE, gerne mit Nummer.
Vielen Dank
Kells