Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

  • Hallo,

    ich möchte etwas zu der Aussage wissen:

    Erlischt die BE ist man hat man keinen Versicherungsschutz.

    Ich vertrete diese Meinung auch, da man nicht eine Simson versichern kann und dann das Ding so umbauen kann, dass nur noch das Typenschild original ist und dann verlangen im Schadensfall, "Hey Versicherung zahl Du mal!"

    In diesem Fall dürfte die Versicherung NICHT verpflichtet sein den Schaden des Anderen zu zahlen, da der Versicherungsnehmer nicht mehr mit dem unterwegs war was mal versichert wurde. Aber darum, also um meine Meinug soll es nicht gehen. Vielmehr bitte ich um Eure Erfahrungen zur Verurteilung von Sündern, speziell zum Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

    Als Klartext:

    Wer von Euch wurde neben der Ankündigung des Polizisten:

    "Erlöschen BE, somit Versicherungsschutz weg, somit Anzeige PflVersG" auch

    VERUTEILT ????

    Bitte KEINE Aussagen zu Eurer Meinung wie Ihr darüber denkt! Davon kann man hier zu hauf lesen.

    BITTE NUR URTEILE, gerne mit Nummer.


    Vielen Dank

    Kells

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat

    Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit,
    die mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet werden kann.

    Der Versicherungsschutz ist bei fehlender Betriebserlaubnis ebenfalls erloschen.

    Gesetz: § 19 StVZO


    Du brauchst keine Gerichtsurteile zu dem Thema.
    Wenn du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist, fährst du unversichert.
    Das steht ja auch so im Gesetz. Wozu brauchst du da noch ein
    Gerichtsurteil? Und was soll in dem Urteil stehen?

    Gruss Tom

    Angehalten: :rockz:NOCH NIE :rockz:

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    §6 Pflichtversicherungsgesetz.

    Ein Erlöschen der BE bedeudet aber nicht zwangsweise, dass auch der Versicherungsschutz erlischt.

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Ich sehe man macht sich Gedanken. Der Link mit diesen 3 Antworten auf Wiki,..dingsbums,... schein offiziell zu sein aber letztlich muss alles auf ein § bezogen sein.

    Bitte um weitere Antworten.

    kells

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat von kells

    Ich sehe man macht sich Gedanken. Der Link mit diesen 3 Antworten auf Wiki,..dingsbums,... schein offiziell zu sein aber letztlich muss alles auf ein § bezogen sein.

    Bitte um weitere Antworten.
    posting.php?mode=quote&f=13&p=1055619
    kells

    Wie wäre es, wenn du dir mal Gedanken machen würdest, anstatt alles vorgekaut zu wollen :crazy:

    Wenn die BE erlischt, erlischt nicht gleich der Versicherungsschutz.


    Das Erlöschen der BE bedeudet lediglich, dass das Fahrzeug nicht mehr geführt werden darf. Sprich, es wird die Weiterfahrt untersagt. Eine Entstempelung ist nicht mehr so einfach möglich.

    Im §19 StVZO gibt es 3 Möglichkeiten, wie eine BE erlöschen kann:

    1- Änderung der Fahrzeugart: Mofa zu Kleinkraftrad zu Leichtkraftrad zu Kraftrad, ...
    2- Gefährdungsvariante: das Fahrzeug wurde so geändert, dass von diesem eine Gefahr ausgeht (z.B. scharfe Kanten, Sportlenkrad ohne Abnahme, etc.)
    3- Umweltvariante: das Fahrzeug stellt eine Gefahr für die Umwelt dar ... zu laut oder zu viel Abgase.

    Ein Verstoß gemäß Â§6 Pflichtversicherungsgesetz kann nur begangen werden, wenn von vornherein kein Versicherungsschutz besteht oder wie in Punkt 1 beschrieben die Fahrzeugart geändert wird.

    Sollte aber in den anderen ällen ein schädigendes Ereignis eintreten, wird die Versicherung zahlen, aber einen Teil per Regress zurückverlangen.

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Vorgekaut????

    Ist das ein Forum oder nicht? Und wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

    Keine Meinungen, nur Urteile und Erfahrungen bei Verurteilungen!! Deine Meinung kannst Du bitte in einem der zig Forenbeiträgen schreiben wo man darüber diskutiert.

    Aber um Dir den Wind aus den Segeln zu nehmen. Du meinst also, dass die Versicherung nicht weg ist nur weil man mal was am Krad verändert hat? Ok wo ist da die Grenze?

    Ich nehme 10cm vom Rahmen, den Teil mit der Typenplakette und der Rahmennummer und bau den Rest dran den man so an einem Moped braucht.

    So und nun kommst DU!!!!!

    Ist das noch das Moped was die Versicherung mal versichert hat?

    Mach Dich nicht lächerlich!!!

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz


    Die Grenze ist bei der Änderung der Fahrzeugart ... siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

    :strange: Hast du frisch angefangen Jura zu studieren, oder wieso kommst du auf so einen Sachverhalt?? egal.

    In deinem konstruierten Beispiel würde mir spontan folgendes einfallen:

    Urkundenfälschung, da ich es nicht so sehe, dass um deine Plakette etwas gebaut worde, sondern eine Plakette in einen anderen Rahmen eingebracht worde.
    Das Fahrzeug ist demzufolge nicht das, was auf der Plakette steht, sondern es kommt auf den Rahmen an.
    Aber wer macht sowas?! :crazy:


    edit: Damit du aber eine abschließende Info erhälst, frage bei deiner Versicherung nach, ab wann sie ihre Leistungen gegenüber einem Unfallteilnehmer versagen. Dann ist das Schutzgut des Pflichtversicherungsgesetzes tangiert und die Straftat greift. Regressfprderungen sind hier unerheblich.

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    kells

    Halt mal ein bisschen die Füße still. Für deine Unwissenheit brauchst du hier niemanden an zu gehen! ;)

    Beschäftige dich doch selber mal damit. Mit dem vorkauen (auch in anderen Threads) hat MuZ schon Recht. Hier gibt es haufenweise Themen dazu, man sollte sie aber auchmal lesen. Auch solltest du mal verstehen, was dir andere User schreiben!

    Ich hoffe du verstehst irgendwann noch, das es immer auf den Fall drauf ankommt, es immer viele Möglichkeiten gibt und man nie sagen kann: das und das kommt auf dich zu! Du kannst Pech haben oder auch viel Glück. Aber eins ist sicher, mit Kennzeichen fährst du garantiert besser und auch billiger! ;)

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat von kells


    Aber um Dir den Wind aus den Segeln zu nehmen. Du meinst also, dass die Versicherung nicht weg ist nur weil man mal was am Krad verändert hat? Ok wo ist da die Grenze?


    wenn du einen 50ccm motor tunst und noch alle möglichen andrern teile dranbaust die aber nciht gefährdent wirken erlischt die BE aber nicht die versicherung.

    haste mehr wie 50ccm isses ne andere fahrzeugart und somit is die versicherung futsch

    Zitat von MuZ


    Ein Verstoß gemäß Â§6 Pflichtversicherungsgesetz kann nur begangen werden, wenn von vornherein kein Versicherungsschutz besteht oder wie in Punkt 1 beschrieben die Fahrzeugart geändert wird.

    Sollte aber in den anderen ällen ein schädigendes Ereignis eintreten, wird die Versicherung zahlen, aber einen Teil per Regress zurückverlangen.

    ist es nicht so das bei ner pflichtversicherung diese in jedem fall zahlen muss?

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat von kells

    Keine Meinungen, nur Urteile und Erfahrungen bei Verurteilungen!!

    Hmmm ... ich würde mal in der nächstgelegenen Uni - Bibliothek in den einschlägigen Fachzeitschriften für Recht / Verkehrsrecht nachsehen.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Liegt es an mir oder daran, dass dem Einen oder Anderen hier die Finger jucken?

    1. Die Suchmaschine hier ist sicher nicht die Beste.
    2. Was man zu diesem Thema findet, sind unzählige Aussagen, dass der Versicherungsschutz weg sei. Belegen kann das
    aber KEINER.

    Daher mein Thema. Und wenn ich darum bitte keine Debatten ausbrechen zu lassen möge man das doch bitte akzeptieren. Wenn das Thema nach 2 Wochen keine Urteile findet oder sonstige Ahndungen hinsichtlich Verstoß PflVG dann denke ich, dass es bewiesen ist. dass die Aussage falsch ist.

    Wer dann noch das Bedürfnis hat, sich über meine Art auszulassen macht dies bitte beim ADMIN und nicht hier.

    Vielen Dank

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    AG Eschweiler 23.02.2010
    Urteil | Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei frisiertem Mofa | § 2b Abs 1 Buchst c AKB, § 2b Abs 2 AKB
    Text dazu: "Verursacht der Fahrer eines frisierten Mofas (schneller als die zugelassene Geschwindigkeit von 25 km/h) einen Unfall und ist dieser nur im Besitz eines Mofaführerscheins, so ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mofas leistungsfrei (AG Eschweiler, Urteil vom 23.02.2010, Az: 21 C 429/09)."

    Müsste das aktuellste Urteil zu dem Thema sein.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Zitat

    ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mopedfahrer, die ihr Zweirad schneller machen, als es in den Papieren vorgesehen ist, ihre Kaskoversicherung unter Umständen aufs Spiel setzen. In einem konkreten Fall erreichte das Kraftrad aufgrund der Entdrosselung eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h, obwohl der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis besaß, die zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h berechtigt. Durch diese Manipulation hat er schuldhaft seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, der so genannten Führerscheinklausel in den Versicherungsbedingungen, verletzt, so dass die Versicherung den Vertrag kündigen durfte. Folge: Sie musste dem Versicherten die Schäden aus dem Unfall nicht zahlen. Die Begründung der Richter: Das Frisieren des Mopeds sei eine Gefahrerhöhung, die sich bei dem Unfall verwirklicht habe (OLG Nürnberg, AZ: 8 U 3687/01).

    Zitat

    Führerscheinklausel
    Fahren ohne Führerschein, Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaft wird von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Schadensfalles ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr. Wer als Kraftfahrzeughalter einem anderen die Führung seines Fahrzeugs überläßt, muß sich selbst (und in der Regel durch Einblick in den Führerschein) vergewissern, daß der andere die erforderliche Fahrerlaubnis hat; die bloße Zusicherung des Fahrers genügt grundsätzlich nicht.

    Und bei Wiki heißt es:

    Zitat

    Ohne entsprechende TÜV-Eintragungen oder -Abnahme besteht beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr kein Versicherungsschutz in der Voll- oder Teilkasko mehr. Selbst in der Haftpflicht kann die Versicherung im Schadensfalle bis zu 5000 Euro Regress nehmen.

    Lieber 5000 als 5000000...

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Bedenkt aber, dass es bei einer strafrechtlichen Relevanz nur auf die Haftpflichtversicherung ankomt. :)

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Also ich denke, es ist hier ein Gemisch aus Strafgesetzubuch, Zivilrecht, PflVG und anderen Nebengesetzen. Der Hauptknackpunkt ist meiner Meinung nach der, ob es sich bei dem Moped was vor dem Polizisten steht noch um das Moped handelt, was mal versichert wurde.

    Wo liegt die Grenze, der Umbaumaßnahmen die ein Moped derart verändern, dass es ein VOLLKOMMEN anderes Fahrzeug ist.

    Andere Bremsen, anderer Lenker großer Zylinder!? Sicher ist dies noch das "alte" Moped aber geht man weiter und

    (achtung, leichte Übertreibung)

    Nimmt nur die Plakette oder gar noch ein Stück Rahmen und schraubt andere Fahrzeugteile dran die im Ergebnis ein Fahrzeug ergeben, was rein garnix mehr mit dem alten z.b. S51 zu tun haben,.... was sagt man da der Versicherung?

    "Ich habe einen Unfall gebaut mit meiner S51!" ???

    Zum Verständnis. Ich nehme eine Seifenkiste. (Zweispuriges Fahrzeug mal ausser Acht lassen) hänge einen S51 motor rein, verbaue noch etwas Rahmen mit der Plakette und gehe auf die Menschheit los.

    Was habe ich dann?

    Wie gesagt,....wo liegen die Grenzen? Ich habe mich mit dem Verband der deutschen Versicherer geschrieben und siehe da,... auch hier ist man sich nicht einig.

    Zu meinem Thema, natürlich kommt man nicht um Diskusionen umher, also Meinungen frei!!!

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

    Kells

  • Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Jetzt sage mir aber mal bitte, wozu du das wissen willst? Auf solch eine Fragestellung kommt man nicht so ohne weiteres. Vor allem fallen deine Sachverhaltskonstruktionen auf :crazy:

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