• Hallo Leute, ich habe mir mal überlegt, unabhängig von Kosten, ob es möglich ist, eine DUO als Auto abehnehmen zu lassen und es so zulassen.

    Die Frage ist nur, dass am DUO ja einige Optimierungen vorgenommen werden müssen, damit das überhaupt als Auto durchgeht. Irre Idee, ich weiß. Aber grundsätzlich müssen ja einige Teile ergänzt werden. Was dürfte euch alles noch einfallen? (Klar, mit der DEKRA wird ja auch noch Rücksprache gehalten, nur um vorher erstmal kalkulieren zu können) Ich habe mir überlegt, dass ja eigentlich ein Nebelscheinwerfer und eine Nebelschlussleuchte angebracht werden müssen. Ebenso wie eine Kennzeichenbeleuchtung hinten und ein Tagfahrlicht vorn unten, damit man nicht immer mit Abblendlicht fahren muss. Eine Warnblinkanlage wäre genauso sinnvoll in meinen Augen.


    Bitte keine Diskussionen á la "viel zu teuer blabla".
    Danke, Felix

  • Re: DUO als PKW zulassen

    Da du es als neues Fahrzeug zulassen müsstest, brauchst du m.E auch bestimmte Abgasnormen, sehe ich beim Zweitakter als schwierig an. Des weiteren muss dann Warndreieck und Sanikasten mitgeführt werden. Heizung ist auch Pflicht!!!
    Nebelscheinwerfer sind keine Pflicht, Gurte aber!

    Grüße, Matthias
    -
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  • Re: DUO als PKW zulassen

    Naja der Trabant dampft viel mehr und darf auch fahren, wird nur interessant bei den Umweltzonen. Gurte sind m.E. nach nur ab einem bestimmten Baujahr Pflicht, und auch erst wenn sie ab Werk waren, aber das ist ja kein Problem. Aber warum eine Heizung?

    Sinn macht es, wenn die Duo LEGAL mehr als 50ccm auf dem Motor hat.

  • Re: DUO als PKW zulassen

    Soweit ich mich erinnern kann, wurden die letzten Duos kurz nach der Wende serienmässig als PKW zugelassen. Dein Dekra-Mann könnte also einfach in die entsprechende ABE gucken, um Antworten auf alle Fragen zu finden. (Robur oder Brandis)

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: DUO als PKW zulassen

    Zitat von BH-Inspector

    Naja der Trabant dampft viel mehr und darf auch fahren, wird nur interessant bei den Umweltzonen. Gurte sind m.E. nach nur ab einem bestimmten Baujahr Pflicht, und auch erst wenn sie ab Werk waren, aber das ist ja kein Problem. Aber warum eine Heizung?

    Sinn macht es, wenn die Duo LEGAL mehr als 50ccm auf dem Motor hat.


    Nur wird das meines Erachtens nur über einen komplette Neuzulassung inkl. Vollabnahme gehen, bei der du dann als Hersteller eingetragen wirst. Und da das Baujahr dann mindestens 2011 wird, brauchst du Gurte, musst Abgasnormen einhalten etc...
    Heizung ist Pflicht, damit ein Auto heutzutage eine Zulassung bekommt, wie die dann Aussieht, ist deine Sache (z.B. Krümmerheizung), hauptsache, sie verhindert das Beschlagen der Frontscheibe!!
    Und bei der Sache mit mit mehr als 50cm³ sehe ich schwarz, sofern du nicht das Antriebskonzept überdenkst und mindestens beide Räder über ein Differential antreibst.

    hallo-stege: Soviel ich weiß wurden die DUO`s nur bis zum Auslaufen ihrer Betriebserlaubnis `92 gebaut, als Kleinkraftrad.

    Grüße, Matthias
    -
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  • Re: DUO als PKW zulassen

    Hallo Matthias,

    die heutige Fahrzeugklasse wäre nicht PKW sondern L6e oder L7e nach der Motorradrichtlinie 2002/24/EG. Ist etwas leichter genehmigungsfähig als ein PKW.

    Eine Neuzulassung (Neufahrzeug) würde aber ein gebrauchter Duo nicht, da es sich bei einer Umschreibung von Kranken-KFZ in irgendwas anderes lediglich um eine Änderung der Fahrzeugart handelt.

    Zum PKW: Irgendwie hatte ich vor einiger Zeit sogar einen Prospekt zum Brandis-Duo PKW in der Hand. Die Duos hatten jedenfalls hübsche PKW Nummernschilder.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: DUO als PKW zulassen

    eine PKW zulassung mit jetzigen baujahr würde nicht funktionieren weil die duos genauso wie die jetzigen simsons alle nur bestandsschutz haben, das wichtigste das auch ein duo als pkw zählt währe ein Rückwärtsgang, hätte das duo damals schon einen gehabt währe es damals auch ein PKW geworden, so weit mir bekannt ist wurde deshalb auch der rückwärts gang weg gelassen weil es damals mit den führerschein prüfungen so eine sache war wer die prüfung zum drittenmal vergeigt hatte war dan auch den mopet füherschein los .
    Die Abgas norm wäre auch nicht umbedingt das problem da mußte man den motor umbau machen auf china Roller motor und auch gurte müssen Rein weil das baujahr heute wäre genauso die warnblink anlage mit Rot blinkenten Knopf usw.

    Was die änderungen zum Typenschein anbetrifft :
    12. Ergänzung, ausgegeben am 3.7.1991

    - Änderung des Herstellers von "VEB Robur Werke Zittau" in "Fahrzeugbau und Ausrüstungen Brandis GmbH im Aufbau"
    - Fahrzeugart Personenkraftwagen statt Kraftrad

    ist so gesehen auch hinfällig weil das was viele vermuten das das mit einer PKW zulassung zu tun hat ist trugschluss
    heute würde man das was die meinten nemlich als mehr spuriges Fahrzeug bezeichnen und nicht mehr als Personenkraftwagen !

    ps. auch ein Dekra prüfer auch wenn du ihn kennst oder es auch dein Vater währe würde dir das niemals eintragen bzw. umtragen

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