Auto Fachmann für Auszubildende

  • Grüße!

    Also wer den Autofachmann kennt, weiß das darin 2 Teile vorhanden sind:
    1. Ausbildungsnachweis, in dem man einträgt was man an dem und dem Tag in der ausbildung gemacht hatt

    2. Fachliche Aufgaben, hir wird nochmal alles über die im heft enthaltenen Fachtexte abgefragt.

    Meine eigendliche Frage ist jetz, ist der 2. Teil auch pflicht für die zulassung zur gessellenprüfung?
    das der 1. teil pflicht ist ist klar, das wird einem auch immerwieder verinnerlicht! Diesen hab ich auch relativ vollständig geführt. Aber ich kann im internet niergends eine dierekte antwort auf meine Frage finden!

    wer kann helfen? danke euch 8-)

    Simson s51b
    Stino

    PLasteroller? Gasgeben kann jeder!^^

  • Re: Auto Fachmann für Auszubildende

    Die Kenntnisnachweise sind eigentlich nur für den Betrieb gedacht. Hab mal bei mir nachgeschaut - meine wurden von der HWK zusammen mit dem Ausbildungsnachweis kontrolliert und abgestempelt.

  • Re: Auto Fachmann für Auszubildende

    Ich habe auch den Autofachmann,so wie eigendlich alle kfzler benutzt.
    Aber ich fülle nur den Wissensteil aus,die Kenntnissnachweise mache ich alle in nem Extra Heft und auch nur dieses Habe ich bei der Prüfung abgegeben.

    Die können die Betriebe nicht zwingen ihre Zeitschrift zu kaufen,denen gehts nur danach das die nen Nachweiß haben was alles in der Aubildung gemacht wurde,und das auch nur dann wenn du die Prüfung verhaust und sagst dann das du das nie an der Arbeit gemacht hast

    Volvo v70
    Wartburg 311 BJ1962
    Trabant 601 L BJ1980
    MZ ETZ 250
    Iwl Berlin
    Simson S50

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