Grüße!
Also wer den Autofachmann kennt, weiß das darin 2 Teile vorhanden sind:
1. Ausbildungsnachweis, in dem man einträgt was man an dem und dem Tag in der ausbildung gemacht hatt
2. Fachliche Aufgaben, hir wird nochmal alles über die im heft enthaltenen Fachtexte abgefragt.
Meine eigendliche Frage ist jetz, ist der 2. Teil auch pflicht für die zulassung zur gessellenprüfung?
das der 1. teil pflicht ist ist klar, das wird einem auch immerwieder verinnerlicht! Diesen hab ich auch relativ vollständig geführt. Aber ich kann im internet niergends eine dierekte antwort auf meine Frage finden!
wer kann helfen? danke euch ![]()