• Re: Moped beschlagnahmt

    Zitat von Leerhuelle

    ... aber in jedem Fall erstmal Einspruch einlegen (geht auch telefonisch).

    ein bußgeldbescheid ist ein schriftlicher verwaltungsakt. gegen diesen ist der widerspruch immer schriftlich oder zur niederschrift vom widerspruchsberechtigten einzulegen, wenn auch erstmal ohne begründung. am telefon geht das garnicht.

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Oben war irgendwo auf seite 2 von OWI die Rede, und sobald man ein Aktenzeichen hat kann man selbst verständlich auch telefonisch beim entsprechenden Sachbearbeiter Widerspruch einlegen. oder meinst du am anderen Ende sitzt sonst nicht auch nur ein Mensch der deinen Brief öffnet und den Status auf "Einspruch" ändert. Der sicherste Weg ist immer schriftlich per Einschreiben, aber es soll ja Leute geben die zu faul dazu sind und dann kann man ja wenigstens anrufen bevor die Frist verstreicht und man garnix gemacht hat.
    Habe ich selbst schon getan, deswegen sag ich es ja. Wir leben in 2012 und du kannst z.b. sehr wohl auch mal das eine oder andere Dokument einscannen und denen per mail zuschicken, nur für den fall, dass man sich die portokosten sparen will. das funktioniert (zumindestens hier in potsdam).

  • Re: Moped beschlagnahmt

    1. Wenn das Bremslicht nicht geht und du nichtmal Birnchen dabei hattest ist heimschieben ok, abschleppen sicher übertrieben

    2. Wenn deine Bremse nicht richtig ging, hat er vollkommen richtig gehandelt, auch beim Scheiben muss die sofort stehen bzw. das hinterrad blockieren.

    3. Wenn du einen rechtlichen Rat willst frage nicht im Forum sondern einen Anwalt. Denke gut nach wie in Ordnung dein Moped wirklich war...

    „Es gibt viele Narren, die so tun, als wären sie gescheit. Warum sollte ein Gescheiter nicht so tun dürfen, als wäre er ein Narr?“ Salvador Dali

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Zitat von Drake1979


    Morgen ist schon 7 Tage her :rolleyes:

    Wahrscheinlich war das Mopedle doch schrottiger, als der TE gedacht hat ;) Und nun hat es ihm die Sprache verschlagen.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Sorry...war ein paar Tage unterwegs

    also:

    Mängel sind:
    Bremshebel vorne ohne Wegreserve
    Hebelweg hinten zu groß
    Bremsstange unsachgemäß befestigt,Bremswelle verbogen..(???..Bremswelle?Hab ich gar nicht!!)
    alle Fahrtrichtungsanzeiger ohne funktion(klar..war ja auch keine Batterie drin)
    Bremslicht ohne Funktion
    Fernlichtschalter scharfkantig
    Lenkanschlag nach rechts verbogen
    Kraftstoffverlust am Vergaser(kann ich jetzt nicht feststellen,aber wenn ers sagt?)
    Gummi an den Fussrasten und am Schalthebel eingerissen
    Felge hinten deformiert.(Okay....da würd ich jetzt mal zustimmen)


    Befund:Verkehrsunsicher

    Nicht betriebssicher und darf nicht gefahren werden.

    Naja...aber die Bremsen funktionieren...:-))

  • Re: Moped beschlagnahmt

    is nich den sein ernst mit den eingerissenen gummis?
    was hat ein verbogener lenkanschlag mit verkehrssicherheit zu tun?
    kann ich mal nen foto von deinem fernlichtschalter sehen?
    :cheers:

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Es sind bestimmt auch echte Mängel vorhanden aber die meisten Mängel lesen sich für mich wie "ich als Gutachter muß jetzt unbedingt was finden".
    Mit anderen Worten, die Hälfte der aufgeführten Mängel sind Pillepalle.

    Liebe Grüße
    ausdePalz

    RIP Wolfgang

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Man kann sich auch wegen Kleinscheiß einkacken. Also wenn ich das lese, ich glaube wenn das jmd zu mir sagen würde müsste ich bei den meisten Mängeln herzlich lachen.

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Ich erläutere die Mängel jetzt mal aus Sachverständigensicht (siehe dazu auch die Richtlinie zur Hauptuntersuchung):

    Bremshebel vorne ohne Wegreserve : erheblicher Mangel bis Verkehrsunsicher

    Hebelweg hinten zu groß : erheblicher Mangel

    Bremsstange unsachgemäß befestigt,Bremswelle verbogen..(???..Bremswelle?Hab ich gar nicht!!) : Erheblicher Mangel, wenn sich die Bremsstange lösen kann auch verkehrsunsicher

    alle Fahrtrichtungsanzeiger ohne funktion(klar..war ja auch keine Batterie drin): Erheblicher Mangel

    Bremslicht ohne Funktion : Erheblicher Mangel

    Fernlichtschalter scharfkantig : geringer Mangel, es sei denn, es besteht Verletzungsgefahr

    Lenkanschlag nach rechts verbogen : erheblicher Mangel

    Kraftstoffverlust am Vergaser: je nach Stärke des Verlustes geringer Mangel (leicht benzinfeucht) bis verkehrsunsicher (läuft aus, Brandgefahr)

    Gummi an den Fussrasten und am Schalthebel eingerissen : geringer Mangel

    Felge hinten deformiert. Erheblicher Mangel (ggf. Verkehrsunsicher).

    Das Gesamturteil lautet dann natürlich "Verkehrsunsicher", da der "schlimmste" Mangel zählt. Ebenfalls kann eine Summe von Erheblichen Mängeln zum Urteil "Verkehrsunsicher" führen.

    Dementsprechend würde auch ein TÜV/Dekra/GTÜ/KÜS...Mängelbericht aussehen, falls wir demnächst die Hauptuntersuchung für Kleinkrafträder bekommen sollten. Naja, da werden sich dann wohl einige warm anziehen müssen. Beim Urteil "Verkehrsunsicher" wird übrigens - streng nach den Regeln - vom Prüfer eine Meldung an die Zulassungsstelle geschrieben, die dann eine Zwangsstillegung einleiten kann, wenn die Beseitigung der Mängel nicht kurzfristig nachgewiesen wird.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Zitat von iVoRy

    Wird vorher alles auf Original zurückgebaut und bissl gepfuscht und dann passt das.

    Is bei Autos nicht anders ;)

    Was fährst Du denn für ein Auto ??? Aktion "Schrott mach flott" ???

    Naja, zum Glück gibt es ab und zu noch "technische Unterwegskontrollen".

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Focus, ich mach nur das was sicherheitsrelevant ist.
    Als ob ich am Lack rumspachtel oder so?
    Für wasn das Auto hatte seine beste Zeit schon hinter sich wo ichs gekauft hab

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Is ja klar das der Gutachter das so sieht,

    Aaaber....
    "Alle Fahrtrichtungsanzeiger ohne Funktion"...würde im Gegensatz zu §53StVo (bin jetzt nicht ganz sicher obs der ist)stehen...weil...Fahrtrichtungsanzeiger bei Kleinkrafträdern nicht vorgeschrieben ist!
    Bermshebel vorne und hinten Weg zu lang??Wenn die Bremse trotzdem richtig bremst(Bremskraft wurde nicht beanstandet)?..Hmmmm
    Bremsstange unsachgemäß befestigt:Naja...Bin selbst Techniker im Maschinenbau und würde mal meinen linken Hoden drauf wetten das sich die im Leben nicht gelöst hätte...aber;nun ja,sah halt nicht "Original aus"also nehm ichs hin und stimme dem GA da zu.
    Lenkanschlag rechts verbogen???Also wer beim Kurvenfahren so weit einschlägt legt sich eh aufs Maul...also...Blödsinn!!
    Kraftstoffverlust am Vergaser:Also dazu müsste man erst mal zwischen Winterdreck und Kraftstoff unterscheiden können.(Selbst der GA der mir den Mängelbericht abgestempelt hat hat die Stirn gerollt)

    Einzig und allein die Felge würd ich zustimmen...zumindest im großen und ganzen..

  • Re: Moped beschlagnahmt

    warum fährste denn damit? sone gebrauchtes rad kostet doch nichts, gegen den rost hilft ne drahtbürste und felgensilber... außerdem ist so ein eierndes rad sicher nicht angenehm zu fahren.


    sicher etwas schlecht dass se dich abgeschleppt haben, aber sicher auch etwas gerechtfertigt...

    nunja, mein mopedist auch nicht in bestzustand, aber es funktioniert alles, nur machmal auf unerklärlich weise nicht :D

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: Moped beschlagnahmt

    Zitat von Ralle1975


    "Alle Fahrtrichtungsanzeiger ohne Funktion"...würde im Gegensatz zu §53StVo (bin jetzt nicht ganz sicher obs der ist)stehen...weil...Fahrtrichtungsanzeiger bei Kleinkrafträdern nicht vorgeschrieben ist!


    Falsch. Alles was ab Werk an einem Fahrzeug dran ist muss auch funktionieren. das gilt auch für bspw. Nebelscheinwerfer, die sind auch nicht vorgeschrieben, wenn trotzdem vorhanden müssen sie aber gehen. Wie die Blinker eben auch, daß die bei dir rangehören versteht sich von selbst.

    Zitat von Ralle1975


    Bermshebel vorne und hinten Weg zu lang??Wenn die Bremse trotzdem richtig bremst(Bremskraft wurde nicht beanstandet)?..Hmmmm


    Blöd nur, wenn du mal eine gefahrbremsung hinlegen musst und aufgrund des hohen Hebelspiels nicht gleich die volle Bremswirkung bekommst... das bedeutet dann nen unnötig verlängerten Bremsweg, wozu das führen kann dürfte klar sein.

    Was bleibt noch... die verbogene Felge ist ein Selbstgänger... und die anderen Sachen sind Kleinigkeiten, nichts worüber man sich aufregen müsste.

    Siehs aus nem anderen Blickwinkel und sei froh daß dir mal die Mängel so aufgezeigt wurden, dafür sollte man eigentlich fast dankbar sein. Und seis nur daß andere Verkehrsteilnehmer sich ein Stückchen sicherer fühlen können.

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