Re: Moped beschlagnahmt
Zitat von Leerhuelle... aber in jedem Fall erstmal Einspruch einlegen (geht auch telefonisch).
ein bußgeldbescheid ist ein schriftlicher verwaltungsakt. gegen diesen ist der widerspruch immer schriftlich oder zur niederschrift vom widerspruchsberechtigten einzulegen, wenn auch erstmal ohne begründung. am telefon geht das garnicht.