Hallo Leute,
als ich gestern zur Schule gefahren bin es war 11 Uhr und sehr schönes Wetter also hell und so
da haben mich 2 nette Leuter von der Polizei angerufen und meinten zu mir ich solle doch bitte mit Licht fahren beim nächsten mal gibts ne Strafe und sie meinten ich sollte wissen das man mit Licht fahren muss.
Ich wahr sehr schokiert also muss ich jetzt mit ner Simi wirklich auch Tagsüber mit Licht fahren ?
Tagsüber Licht ?
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Re: Tagsüber Licht ?
Kurzum: Ja !
Da gabs mal einen Beschluss dazu, bei meiner ist allerdings auf jeder Zündstellung das Vorderlicht an!
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Re: Tagsüber Licht ?
ist vorgeschrieben auch tagsüber mit licht zu fahren
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Re: Tagsüber Licht ?
STVO §17 2a "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren."
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Re: Tagsüber Licht ?
Die Regelung gibt's doch eigentlich schon ewig und wer nicht gerade seinen Lappen in der DDR gemacht hat, sollte das eigentlich auch gelernt haben.
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Re: Tagsüber Licht ?
Ja naja ich habs nicht gelernt weil ich habe Trecker gemacht und da ist M mit drinne und wir haben keinen Motoradstoff gehabt
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Re: Tagsüber Licht ?
Das weiß man einfach und gut. Und jetzt weißt du das auch. Aber das ist schon ewig bekannt.
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Re: Tagsüber Licht ?
Falls Du einen Akku drin hast:
Die Ladung mit Licht ist deutlich schlechter als ohne. Wer öfter blinkt, ist schnell am Ende (Akku leer). Daher war/ist es zulässig, nur den Scheinwerfer eingeschaltet zu haben. Dazu ist das Scheinwerferkabel zum Auf-Abblendschalter so umzustecken, dass der Scheinwerfer in jeder Zündschalterstellung ein ist.
Das hat aber einen großen Nachteil: Es gibt bei Dunkelheit keine auffällige Kontrolle mehr, dass auch das Rücklicht eingeschaltet ist. Ich beobachte immer wieder Simsonfahrer, die trotz ausgeprägter Dunkelheit vergaßen, auf "Normallicht" umzuschalten. Es sieht ja vorn schön hell aus...
Falls nicht schon geschehen, empfiehlt sich die Stellung "viel Ladung" für den Akku. -
Re: Tagsüber Licht ?
Meines Wissens ist es noch nicht gesichert, ob (heute) tatsächlich das Rücklicht getrennt vom Abblendlicht geschaltet werden darf, sieher auch hierzu:
http://www.schwalbennest.de/simson/fahr ... 04804.htmlBeim Roller gibt es die Beeinflussung der Batterieladung durch das Licht (fast) nicht, da das Rücklicht dem Scheinwerfer parallelgeschaltet ist. Hat allerdings den Nachteil, daß beim Durchbrennen der Scheinwerferlampe sich auch gleich noch das Rücklicht durch die Überspannung mit verabschiedet (es sei denn, man hat Halogen mit EWR verbaut). Und am Tage fällt das ja nicht gleich auf, daß es vorne die Lampe durchgehaun hat.
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