rausgezogen mit Rennmotor

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    MuZ,

    nö kein Jura gehabt warum auch, nur früher genug scheiße gebaut ich war auch schon hinter Schwedischen aber die 90er sind lange her...
    Somit weiß ich mittlerweile was man alles abziehen kann mit den Grünblauen frag sie mal nach einem Amtsausweiß "hat nicht ein Bulle mehr alles nur noch Bedienstete vom Prinzip ohne jegliche Gesetzliche Grundlage selbst Richter und alles was sich iwi AMT schreit, warum wohl?", kann ja jeder handhaben wie er will ich weiß was ich tue.
    Ich lasse mich nicht mehr für Dumm verkaufen und verblenden aber in der Schule gehts ja munter weiter mit der Gehrinwäsche.

    Und nur mal so wenn du dein Jura ganz genau nimmst ist das GG Owig ZPO StPO und was es alles noch so lustiges gibt und der ganze spaß alles aufgehoben, wird nur fein weiter bei der verblödenden Bevölkerung angewendet, "was man nicht weiß macht einen nich Heiß".

    Die wichtigsten Paragraphen die sie selber nicht einhalten bei Urteilen Prozessen/Beschlüssen und dergleichen sind unteranderem § 315 und § 317 ZPO das gleiche gibts auch in der StPO § 275 dann noch BGB § 126 oder § 34 VwVfG, nicht ein Urteil in den letzten 10-15 Jahren bei mir wurde irgendwie abgesegnet von einem Richter, daher alles nichtig und ungültig. Nur machen kann man wenig außer weiter Katz und Maus spielen aber das wollen die ja.
    Sowas wie "Dieses schreiben wurde Maschinell erstellt bla bla ist genauso nichtig gibt es Urteile" denn das ganze fällt unter § 839 sowie § 823 BGB, keiner mehr will sich Haftbar machen von den Spinnern den die wissen es ganz genau.

    Warum fällt wieder unter Verschwörungstheorien aber fakten sind fakten den rest muss man sich selber mit Bilden oder belesen.
    Gibt zb auch Internationale Beschlüsse EU oder Den Haag und denen glaube ich mehr als bei uns, das noch freie Internet macht es möglich schmeiß Suchmaschinen an.

    Lese mich da selber immernoch und mehr rein und das is verdammt viel Input, da ich wieder was habe wo man versucht einen zu verschaukeln und es um Kohlen geht denn nur noch das zählt in dem Verein wo wir leben.

    Nur die reale Realität will keiner sehen oder glauben könnte ja das Private Kartenhaus zusammenfallen oder die heile Welt zerbrechen, was denkste warum sich die Politkasperführung der BRD in die EU reinflüchtet?

    So den rest kann sich jeder selber denken genug paragraphen für den anfang, fakt ist was die machen ist genauso Illigal wie was wir kleinen Schwerverbrecher mit den Mopeds machen.

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    :D Du kannst nicht einfach Vorschriften aus dem Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, dem Verwaltungsrecht oder dem allgemeinen Zivilrecht beliebig würfeln. ...

    Bin erstmal raus, da mir das hier zu dumm wird.

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    MuZ

    doch weil es beispiele sind daher kombiniere ich sie eben als beispiele, im bezug darauf wenn es soweit ist das diese quasi Urteilssprechung nach dem Schwerverbrechen mit dem zu schnellen umgebauten Moped, keine rechtliche Grundlage hat wenn dies eben nicht erfüllt ist.

    Wiegesagt soll sich jeder selber seinen Teil denken und handeln wie er mag... :thumbup:

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    @ MuZ

    Mal ne Frage...
    Kann man den Fleppen abgeben müssen, wenn man mitm getunten möp rausgeholt wird?
    Ich gehe in dem Falle davon aus, dass ein passender Führerschein vorhanden ist.

    MfG

    Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    Zitat von Simmi-Thimmy

    @ MuZ

    Mal ne Frage...
    Kann man den Fleppen abgeben müssen, wenn man mitm getunten möp rausgeholt wird?
    Ich gehe in dem Falle davon aus, dass ein passender Führerschein vorhanden ist.

    MfG

    §46(1) der FEV würde unter Umständen greifen. Ist aber eine Einzelfallsentscheidung. Bei erstmaligem Verstoß eher nicht.

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    noch was gefunden ... (bezieht sich auf o.g. Vorschrift)

    "Bei Fahrerlaubnisentziehungen wegen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften sind die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen. (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten können, selbst wenn diesen für sich genommen (wie etwa Verstöße gegen Parkvorschriften) nur geringes Gewicht beizumessen ist, werden sie beharrlich und häufig begangen, (ausnahmsweise) in besonders krassen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel oder zumindest die Beibringung eines Eignungsgutachtens wegen (begründeter) Zweifel an der Eignung rechtfertigen, weil bei dieser besonderen Fallgestaltung auf charakterliche Mängel, die sich in der beharrlichen Missachtung der Rechtsordnung geäußert haben, geschlossen werden kann."
    (OVG Lüneburg v. 15.11.1991 - 12 L 130/90)

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    ach wenn man sich an alle gesetze halten würde dann wäre wohl fast alles was man tut inaktzeptabel :rolleyes: :rolleyes:

    zum glück isses bei uns so das die hier alle überhaupt keine ahnung haben :thumbup:


    wer dieses Hobby hat sollte sich auch im klaren sein was passieren kann wenn man halt erwischt wird so seh ich das :)


    mfg

    LT 70 Spezial
    Vm20 Vergaser
    LTM 85 Auspuff

    im Stino Fahrwerk

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    Zitat von CyB3RcLoNe

    Es geht dabei aber nicht um die Kubik oder PS, es geht dabei um die Geschwindigkeit. mehr als 60 darfste ja mit M nicht fahren.

    Nicht ganz richtig, der Führerschein M ist beschränkt auf 50ccm und 45km/h. Ausnahme ist das Simson mit einem bestimmten Baujahr. Die dürfen aus eigener Kraft nicht schneller als 60km/h fahren.

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    Zitat von streetdiver

    Nicht ganz richtig, der Führerschein M ist beschränkt auf 50ccm und 45km/h. Ausnahme ist das Simson mit einem bestimmten Baujahr. Die dürfen aus eigener Kraft nicht schneller als 60km/h fahren.


    Das dürfte hier so ziemlich jeder User wissen, da hab ichs mir gespart. --> § 76 NR. 8 FeV, EZ vor 23. Februar 1992

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    hallo dani,

    ich muß schon sagen das du da selber schuld hast.
    in meinen augen bist du nur ein kleiner angeber der keinen plan hat.
    auf dem treffen rumheulen was fürn armer tropf du bist, dir sorgen machst, was nun wird.
    aber dich am sonntag morgen wieder auf den bock setzt und den hahn wieder aufreißt u. damit nach hause fährst.
    die rennleitung sollte dir das teil wegnehmen.

    die einstigste lösung wäre es alles auf rechtliche füße zu stellen.
    laß alles beim tüv eintragen u. du hast für immer ruhe.

    kai

    duo 4 2 bj 1991
    duo 4 1 bj 1978
    schwalbe
    dkw hummel bj 1959

  • Re: rausgezogen mit Rennmotor

    Hey Kai,

    unser kleiner Proll kann mit dem Töff nicht zum TÜV, das Moped ist nicht für solche Motoren geschaffen und damit wird er ihn nie eingetragen bekommen und das weiss er genau.
    Aber Unterhaltungswert hatte der kleine Proll schon.
    Achja, Dani, halt uns auf dem Laufenden, was jetzt alles auf dich zukommt - ich hab zwar kein Mitleid aber ich bin neugierig.

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