Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

  • Hallo meine frage ist wie viel Sprit ich mit führen auf mein Moped

    Ich Hab bis jetzt immer 1 Kanister 10 Liter auf mein Gepäckträger geschnallt.
    Polizei sah mich bis jetze nie so.
    Weil ich bald ne große Tour machen werde mit Freuden, will ich jetzt genau wissen wie viel.


    Deswegen stell ich die frage.
    -er so wie jetzt mache 1 Kanister 10 l
    -Oder 2 ah 5 Liter?

  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Dafür gibt es keine feste Regelung. Es darf sich allerdings nur um eine "Reservemenge" handeln. Beim LKW wären das um die 20 Liter, beim Auto um die 10 Liter. Beim Moped würde ich also sagen um die 2 Liter. Ich denke mal es würde sich auch niemand ins Hemd machen, wenn du 5 Liter mitnimmst.

    Allerdings: "Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein."

    Fahrzeuge:
    KR51/2 E 06 - 12/2010
    KR51F 09/2010 - 01/2011
    KR51/1 K 12/2011 - 03/2012
    SR4-4 02 - 07/2011
    S51B1-4 06 - 07/2011
    S51E 12V 10/2010 - 09/2011
    SR50/1 B 05/2012 - 06/2012
    S51B1-4 06/2012 - heute

  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Gibt's denn keine Tankstellen in der Nähe? Mit 10 l komme ich 500 km weit (na gut, mit dem Stino-Zylinder ;) ).

    R.I.P. Flori

  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Außerdem gibt die Reservefunktion des Benzinhahnes ja auch nochmal 1 Liter mindestens her. Mit dem widerum solltest du ca. 30-50 km fahren können. Und Tankstellen in dem Abstand gibt es mehr als genug.

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  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Zitat von chrisz17

    Dafür gibt es keine feste Regelung. Es darf sich allerdings nur um eine "Reservemenge" handeln. Beim LKW wären das um die 20 Liter, beim Auto um die 10 Liter. Beim Moped würde ich also sagen um die 2 Liter. Ich denke mal es würde sich auch niemand ins Hemd machen, wenn du 5 Liter mitnimmst.

    Allerdings: "Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein."

    Prinzipiell Richtig.

    LKW 60L und PKW 20L.
    http://www.adac.de/infotestrat/ta…er/default.aspx.

    Ich würde einen 5L Kanister mitnehmen und gut.

  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Zitat von Kr51/2E

    PKW 20L.

    Das ist bei handelsüblichen Kleinwagen eine halbe Tankfüllung :D

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  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Zitat von chrisz17

    Das ist bei handelsüblichen Kleinwagen eine halbe Tankfüllung :D

    Oder bei Handelsüblichen Limouinen 1/3 - 1/4 ;)

  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Oder du holst dir einen alten Golf 2 mit LKW Zulassung und darfst 60 Liter LKW-Reserve mitführen. Für deinen 45 Liter Tank ... :rolleyes:


    BTT

    Wo soll es denn überhaupt hingehen Holgersonn?

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  • Re: Wie viel Sprit darf ich mitnehmen !!

    Den ADAC-Beitrag hat bestimmt der Praktikant geschrieben. "keine gesetzlichen Regelungen" ... und das in Deutschland :crazy:

    Kraftstoff fällt unter das Gefahrgutrecht. Das heißt, du musst bestimmte Auflagen einhalten, eine Schulung besitzen und das Fahrzeug mit orangenen Tafeln kennzeichnen, wenn du Benzin transportierst.

    Da aber so fast niemand den Sprit für den Rasenmäher kaufen könnte, hat der Gesetzgeber natürlich Ausnahmen erlassen.

    ADR Teil 1 (Anlage A) http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…e.html?nn=35602

    Zitat

    1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
    Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
    a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

    max. 60l-Behälter; max. 240l insgesamt; Verwendungszweck und Kraftfahrzeugart sind egal

    Da aber der Transport von 240l mit einer Simme recht schwer aussehen wird, setzt dir lediglich die Physik, sprich die Vorschriften der Ladungssicherung (VDI 2700), eine Grenze (siehe auch §22 StVO).
    Das zulässige Gesamtgewicht darf natürlich auch nicht überschritten werden.

    Aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass alles über 20l schwer zu sichern ist.


    (Andere Transportmengen haben meistens andere rechtliche Vorschriften zur Grundlage. Hier geht es mehr um den Grenzübertritt und das Steuerrecht. O.g. Ausführungen beziehen sich auch den Transport im Inland)

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