Verkehrskontrolle

  • Moin,

    ich wurde gestern mit meiner Simson S50 von den grünen angehalten. Alles gut nichts dran gemacht usw. Plötzlich meinen die sie bekommen eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich erstmal: WAS?!. Denn wollten die mir erklären das man Klasse A1 zum führen einer Simson braucht und nicht Klasse M. Ja mit den konnte man auch nicht reden wollten sich nichts erklären lassen nun habe ich den Salat. Jetzt warte ich auf Post von denen. Aber ich bin doch im Recht es gibt doch die Fahrerlaubnisverordnung und der Einigungsvertrag bloss davon wollten die garnichts wissen. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Kennt jemand das Problem?


    lg aus NDS ;)

  • Re: Verkehrskontrolle

    Den Abschnitt?
    § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    1.

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat von Lenni

    Moin,

    ich wurde gestern mit meiner Simson S50 von den grünen angehalten. Alles gut nichts dran gemacht usw. Plötzlich meinen die sie bekommen eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich erstmal: WAS?!. Denn wollten die mir erklären das man Klasse A1 zum führen einer Simson braucht und nicht Klasse M. Ja mit den konnte man auch nicht reden wollten sich nichts erklären lassen nun habe ich den Salat. Jetzt warte ich auf Post von denen. Aber ich bin doch im Recht es gibt doch die Fahrerlaubnisverordnung und der Einigungsvertrag bloss davon wollten die garnichts wissen. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Kennt jemand das Problem?


    lg aus NDS ;)


    Was wollen die denn? Mit welcher begründung? Hubraum? Leistung? Höhstgeschwindigkeit?
    Einfach nur lächerlich.

    http://s50.de/stuff/Sonderregelung.pdf
    Druck das aus und schick es bei deinem Einspruch mit.
    Oder geh mal persönlich zur Polizei und rede mit dem, vielleicht kann das viel Ärger und Schriftverkehr ersparen, an sonsten mal nach seinem Vorgesetztem fragen. Irgendwann müssen sie auch einsehen, dass sie Verloren haben. Außerdem mal fragen wie das mit der Fahrtkostenerstattung ist, schließlich haben einzig und allein die die Schuld, dass du da grundlos Ärger hast.


    Das Problem kenn ich sehr gut (naja etwas anders mit der betriebserlaubnis)
    Immer wieder Einspruch einlegen!
    Leider wird das was du schreibst von denen ignoriert, sodass es irgendwann vor Gericht landet.
    War bei mir auch so, der Richter hat genau mit dem argumentiert, was ich im Einspruch geschrieben habe (Bei mir ging es darum, dass ich keinen Papiere fürs Moped hatte und der Meinte ich fahre ohne Betriebserlaubnis im Sinne von nicht Zugelassen und wollte mit 3 Punkte und 50€ geben, Laut KBA gibt es für Simsons ne Typengenehmigung, also hat mein Moped einen Betriebserlaubnis, solange es dem typ S51 entspricht)) Von der Polizei hab ich immer die Antwort bekommen, "Ihre Ausführungen konnten Sie nicht entlasten"
    :wallknocking:
    Also mach dich schonmal drauf gefasst, dass es längern dauern könnte und nicht aufgeben. Meiner Meinung nach vorfolgen die das Ziel, dass du irgendwann keinen Bock mehr hast, die Strafe aktzeptiert und zahlst und der Kommissar dafür nen Orden bekommt :hammer:

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: Verkehrskontrolle

    naja gut aber das is ja n anderer fall irgendwie...
    sowas is doch echt zum kotzen, nur weil manche leute keine ahnung haben, grade als vertreter der staatsmacht sollte man die ja haben :rolleyes:, hat man dann solche schei*e am hals

    ich würde mir das gesetzbuch irgendwoher besorgen, in dem der besagte Paragraph aufgeführt ist und denen das teil aufn tisch knallen, das is ja schon fast lächerlich!

    hast auf jedenfall nix zu befürchten, weil deine simme orginal is wie du schreibst!

    hier ist übrigens der absatz :
    Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel?XI, Sgb.?B, Abschnitt?III, Ziffer?2, Maßgabe?21 (Bundesgesetzblatt?1990?II, S.?1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von §?18 Abs.?2 Nr.?4?StVZO gleichgestellt, wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.

    Simson S50 B Bj. 1975

  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat von GT95

    ... grade als vertreter der staatsmacht sollte man die ja haben ...

    Auch als "Vertreter der Staatsmacht" kann man garnicht alle Vorschriften, Kommentare, Auslegungen im Kopf haben. Ich hab hier allein für den Fahrzeug - Zulassungsbereich etwa 20.000 Seiten Texte ... und ein Polizist hat nicht nur mit Zulassungsrecht zu tun.

    Weiteres Vorgehen:

    - Ruhe bewahren.
    - Gucken, was schriftlich kommt.
    - Ggf. Widerspruch einlegen.

    Nur, bevor Du nicht was schriftliches in der Hand hast, wäre alles weitere Spekulation.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Verkehrskontrolle

    Klar wir sind alle nur Menschenkinder aber es geht ja um die Art und Weise: Zitat "mit den konnte man auch nicht reden wollten sich nichts erklären lassen".

    Da kann ich den TS schon verstehn. Alles Kosten und Theater for nothing...

    (Also packt euch den § zu den Papieren. Dann können sie ggf. in der Leitstelle anrufen, Männchen machen und `ne gute Weiterfahrt wünschen.)

  • Re: Verkehrskontrolle

    Das selbe war bei meiner ersten Kontrolle auch so, das der herr meinte ich bräuchte a1 dann hab ich hald um halb 2 nachts mein vater angerufen. Der hat im inet schnell den abschnitt gesucht und ihn mir gesagt. Der Herr polizist hat dann schnell nachgeschlagen, dann war die sache erledigt.

    Simson S51 B2-4
    Mrs 60/4
    Bvf 19mm

  • Re: Verkehrskontrolle

    hallo-stege: Man ist aber als Beschuldigter dann ständig der Arsch, hat die Rennerei für nichts, obwohl man weiß das man im Recht ist. Wenn sie keine Ahnung haben, sollen sie sich nicht so hinstellen und tuen als ob.Entweder sie lassen die Kontrolle dann weg, oder funken zur Zentrale.

    Beim Kumpel diese Woche der gleiche Fall. Sie wollen eine ABE der E-geprüften Blinker und des Rücklichtes sehen. Er meinte das eine E-Nummer reicht, die Herren waren aber anderer Meinung und haben einen Mängelschein ausgestellt. Am Ende hab ich mit ihm die Gesetzestexte rausgesucht. Der Ärger war aber nicht zu Ende, weil sich kein Revier für die Zuständigkeit des Mängelscheins verantwortlich gefühlt hat. Auf der 4. Wache hat es dann erst geklappt! und wer zahlt die Auslagen? Keiner?!

  • Re: Verkehrskontrolle

    An deiner Stelle würde ich einfach nichts machen. Irgendwann kommt ein Brief, dass das Verfahren eingestellt ist.

    Schade ist aber, dass solche Kollegen wieder das Ansehen aller in den Dreck ziehen. :cry:

    Auch hier ... Wenn man keine Ahnung hat, ....

  • Re: Verkehrskontrolle

    Danke für eure Untersützung :)

    Echt nett :thumbup:

    Die Sache ist ja auch ich wollt den das aufm Handy zeigen was bei Wikepedia und sonst wo steht wollten die nicht :(

    Hab mir das jetzt ausgedruckt und die Paragraphen Nummer sollen die sonst selber nachschlagen:D

    Werde jetzt warten was kommt von den Netten Herren und Damen :D

    und werde auch weiter fahren ! :D

  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat von Rasor89

    hallo-stege: Man ist aber als Beschuldigter dann ständig der Arsch, hat die Rennerei für nichts, obwohl man weiß das man im Recht ist. ...

    Ich weiss. Der Polizist hätte das diplomatischer lösen können, so in der Art "Ich schreib mir mal Ihre Personalien auf und gucke dann auf dem Revier nach, wie der Sachverhalt genau ist" ... umgekehrt muss er natürlich bei Fahren ohne Fahrerlaubnis sofort eingreifen.

    Zitat von Rasor89

    Beim Kumpel diese Woche der gleiche Fall. Sie wollen eine ABE der E-geprüften Blinker und des Rücklichtes sehen. Er meinte das eine E-Nummer reicht, die Herren waren aber anderer Meinung und haben einen Mängelschein ausgestellt. Am Ende hab ich mit ihm die Gesetzestexte rausgesucht.

    Naja, ich hätte Dir auch aufgrund der Angaben auf dem Blinker sagen können, ob es überhaupt ein Blinker ist, und ob und wie Du ihn anbauen darfst. Dafür muss ich normalerweise nicht in die Bauartgenehmigung gucken ;)

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat von hallo-stege

    ... umgekehrt muss er natürlich bei Fahren ohne Fahrerlaubnis sofort eingreifen.


    Klar aber in diesem Fall gab es kein Fahren ohne FS (Punkt)

    Mich stört daran einfach nur das man ihnen den "Beamtenirtum" versucht nahezulegen aber sie sich nicht darauf einlassen.
    Ich möchte auch keines Falles alle über einen Kamm scheren aber das is ein typischer Fall von Belehrung - sich aber im Gegenzug nicht belehren lassen.

    Wie sagt man so schön: Unwissenheit schützt vor Starfe nicht... :?

  • Re: Verkehrskontrolle

    calle,

    "BEAMTENIRTUM" es sind alles keine Beamten es ist auch kein AMT mehr es handelt sich vollständig um Bedienstete und Angestellte, eventuell ist der Polizeipräsident noch Beamter weil er kurz vor der Rente steht usw.! Es werden auch keine neuen Beamten mehr vereidigt in der BRD GmbH, wie in den anderen Threads von mir schon erklärt...

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