Hallo,
Die Sonderregelung gilt ja wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen wurde.
Müssen also die Papiere von vor 1992 sein? Oder wie ist das wenn die Papiere neu beantragt sind?
Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fahren?
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Nein, die Papiere können gerne neue sein.
Das ist kein Problem! In den Neuen steht dann auch die Höchstgeschwindigkeit von 60km/h drinGruß
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
vielen Dank! Weil ich nämlich eine zum Kauf in den Augen habe
Aber was für eine Bedeutung hat den diese Regelung das sie vor 28.02.1992 im Verkehr genommen sein soll? Bzw. ist das auf das Baujahr bezogen oder wie wollen die wissen wann ich die Simme zum ersten Mal auf der Straße hatte? -
Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Es gibt ja wohl nicht nur die S50. S51, S53, Albatror, Star, SR50 und SR50/1 wurden teilweise bis 1996 gebaut.
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Ah ok also kann ich das so verstehen?
Bei Simson die vor dem Datum gebaut wurde spielen die Papiere keine Rolle ob alt oderneu? -
Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
So siehts aus.
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
hab bei ersten unfall s51 der mir geschrottet wurde, hatte auch neue KBA Papiere steht auch 60km/h währe ja sonst mist wenn die neue Papiere dann nur noch beschissene 50 oder noch schlimmer 45km/h stehen würde und das bei so eine Kult Simmi
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Weil es um das Datum der Erstzulassung (= Baujahr) und nicht um das der Ausstellung der Papiere geht.
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Zitat von NoName32Ah ok also kann ich das so verstehen?
Bei Simson die vor dem Datum gebaut wurde spielen die Papiere keine Rolle ob alt oderneu?Es gibt allerdings seit Mitte 1990 auch für das Inland Ausführungen mit 50 km/h und ab Herstellungsdatum 1.1.92 - Suhler GmbH auf dem Typenschild - überhaupt keine Simsons mehr mit 60 km/h, auch wenn die Übergangsregelung (die natürlich nur für Fahrzeuge gilt, die in den neuen Bundesländern erstmals auf die Strasse gekommen sind) noch etwas länger gegolten hätte.
Gruss von Frank
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Warum hat das SFW denn diese Selbstbeschränkung unnötig früh auf sich genommen?
Es ist doch nur von marktvwirtschaftlichem Vorteil, wenn ein das eigene Produkt in der gleichen Zulassungsklasse wie die Konkurrenz schneller fahren darf...Oder wollten sie eben früh genug den Umstieg schaffen, um dann nicht am Ablauf der Frist die S51/S53 als "große" (Zwischenfrage: ab wann gab es den A1 für 125er überhaupt?) verkaufen zu müssen?
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Woher ist denn überhaupt bekannt, welches baujahr mein Moped hat?
das steht doch in den neuen Papieren nicht drin.
Wenn ich jetzt zum beispiel einen SR50 neu beantragen will, der baujahr 1992 ist, haben die da irgendwo eine Datenbank, bzw wird das über die Rahmennummer abgeleitet?
Sonst könnte ja jeden kommen und sagen, neenee, der ist vor 1990 gebaut wurden -
Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
Da wird es schon eine Datenbank geben.
Immerhin stellt das KBA ja auch fest ob das Krad bzw. der Rahmen als gestohlen gilt.Eine Liste "Bj. zu Rahmennr." fliegt im Forum auch irgendwo rum...
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Re: Darf man mit einer Simson auch mit neuen Papieren 60 fah
SFW Fahrzeuge haben andere Rahmennummern als VEB Ernst Thälmann Fahrzeuge.
Papiere kannste für die SFWs auch nicht übers KBA bestellen sondern musst eine Abnahme beim Tüv machen.
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