• lol was ist das für nen bescheuetes beispiel.
    das klingt ja grade so als könntest du das überhaupt nicht verstehen und würdest es als absolut unsinnig ansehen, wenn jemand seine altlasten nicht unter nem kindergarten verscharren darf.

    zum thema anzeigen: man kann nur etwas anzeigen, was gegen gesetze verstößt.
    es ist also hier nicht der anzeigende der bunhmann, sondern der gesetzgeber bzw derjenige der sich nicht dran hält....

  • Scrap es geht darum, dass es man wartete bis die Kita wirklich fertig ist, also der Schaden erst abgewartet wurde, und dann der Blockwart handelte, als es schon zu spaet war. Man muss also damit rechnen dass der Nachbar warten wird bis die illegale Strecke in Betrieb war, damit es richtig weh tut. Natuerlich hat das Asbest nix unter der Kita zu suchen, sorry wenn das falsch rueber kam. Wer ne Fa. hat, hat auch neider, war in dem Fall auch so.

    ---->bitte HIER klicken <----

  • Also wenn man auf seinem eigenen Grundstück nur einmal hoch und runterfährt ist das ja noch kein verbrechen. Zum Beispiel wenn man seinem Kind Mopedfahren beibringen wollte.
    Nächste Voraussetzung ist aber, dass das nicht zu unchristlichen Zeiten passiert, also Nachts oder ähnliches, desweiteren sollte man keine unglaublichen Lautstärkewerte erzeugen.
    Bis hierher dürfte noch kein Verstoß vorliegen. Du schreibst jetzt du möchtest mit mehreren was machen, dann noch Hügel schieben und so weiter.

    Erstmal die Hügel, jeder Hügel, der dort geschoben wird, darf bestimmte Maße haben und ab einer bestimmten Größe brauchst du dafür eine Baugenehmigung - für jeden Hügel.
    Alle Details dazu kann man dir beim zuständigen Bauamt nennen, das kann man erfragen und kostet nichts.

    Jetzt zu den weiteren Personen, wenn ein Kumpel auf deinem Gelände fährt und sich verletzt, wird es schon schwierig mit der Haftung und dem Versicherungsschutz, wenns dann noch fremde sind, die an deinen Rennen Teilnehmen, wirds noch schwieriger.
    Also einfach so andere Fahren lassen wird schwer. Du brauchst also nen Haftungsausschluß usw. .

    Anbieten würde sich auch, dass du einen Verein gründest und das Ganze ins Vereinsregister eintragen lässt - e.V. .

    Damit bist du aber immernochnicht am Ziel, es gibt verschiedene Gutachten, je nach Bundesland. Unter anderem brauchst du ein Emissionsschutzgutachten. Welches das noch sind, das müssten dir auch die entsprechenden behörden sagen können. Manchmal braucht man auch eine Kampfmittelbeseitigung, falls da früher NVA oder Bundeswehr drauf waren.


    Joa das sind so grobe Sachen, die mir eingefallen sind.

    Also am besten beim Bauamt nach den Grenzwerten für deine Hügel fragen und dann erkundigen, wie du deine Freunde fahren lassen darfst, ohne dass du dich Straf- oder Haftbar machst. Spätestens wenn du öffentliche Veranstaltungen fahren willst, wirst du um den ganzen Kram nicht rumkommen.

    MfG

  • Zitat von lasernst;2821531

    Scrap es geht darum, dass es man wartete bis die Kita wirklich fertig ist, also der Schaden erst abgewartet wurde, und dann der Blockwart handelte, als es schon zu spaet war.

    naja ob das alles so gewesen ist ist die frage.
    wenn die 2 monate allein für das gutachten brauchen ob dort asbest liegt dann wird vorher auch schon zeit ins land geflossen sein.
    man kann solche anschuldigungne ja auch nicht so ohne beweise anbringen. na sauerei ist es rum wie num.
    dass der herr behr das gemacht hat und dass das alles so lange gedauert hat, dass es jetzt keine kita gibt.

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