Zitat von callecalle;2831767Geht um den Schadensfall.
Gibt eben Konditionen wie beim Auto etc. auch. (Garage usw.)
ja das meinte ich
das wird ja so dargestellt als ob man dann unter 23J kein Versicherungsschutz hat
und das kann nicht sein
Zitat von callecalle;2831767Geht um den Schadensfall.
Gibt eben Konditionen wie beim Auto etc. auch. (Garage usw.)
ja das meinte ich
das wird ja so dargestellt als ob man dann unter 23J kein Versicherungsschutz hat
und das kann nicht sein
Mit den Konditionen hast Du dann keinen Versicherungsschutz, wenn Du unter 23 bist.
[ATTACH=CONFIG]10208[/ATTACH]
Ist doch eigentlich eindeutig!!!???
Versteh auch nich wo das "Verständniss"-Problem ist...
Zitat von callecalle;2831746Ok. dann hattest wohl `ne Sonderkondition.
Auf meinem Schein steht 42,90€ (fällig Anfang März per Bankeinzug). So wie es vom TS auf der 1. Seite beschrieben ist...
42,90 bei wgv.de und 41,90 bei wgv-himmelblau.de
Ah, jetzt wird ein Schuh draus. Dachte bisher "himmelblau" is nur so ne Art Spitzname für WGV.de
Ne, die Himmelblau ist die OnlineVersicherung der WGV.
Wobei ich meine Kennzeichen bei der WGV auch immer online beantragt habe.
Aber da geht es wohl eher um den Service...
Ok. ich habe bei der WGV.de mein Passwort nicht mehr gewusst.
Daher das KZ dann telefonisch klargemacht.
Letztes Jahr hab ich 41,60 bezahlt und dieses Jahr 42,90...
Ogwad Wgv kann man je nur Online oder Telefonisch bestellen daher kommt auch der gute Preis zustande sonst hätte man bei Vertretter paar Euros mehr los geworden.
Zitat
das wird ja so dargestellt als ob man dann unter 23J kein Versicherungsschutz hat
und das kann nicht sein
Ist halt wie beim Tuning. Da herrscht ja auch bei einigen Leuten noch die Meinung, dass da angeblich der Versicherungsschutz "erlischt", nur weil ne Obliegenheitsverletzung begangen wurde.
Wenn der Hinweis auf dem Versicherungsschein irgendeine rechtliche Grundlage hat, sollte es ja kein Problem sein, die Stelle aus den AKB zu zitieren, aus der hervorgeht, dass der Vertrag automatisch endet, sobald ein jüngerer Fahrer das Fahrzeug benutzt.
https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/moped.pdf
Siehe auch:
Kfz Versicherung bei unberechtigtem, nicht eingetragenen Fahrer
"Wenn der Hinweis auf dem Versicherungsschein irgendeine rechtliche Grundlage hat, sollte es ja kein Problem sein"
ja genau wenn- ich glaube nicht
ich Kenn das das die Versicherung in Haftpflichtschadensfall zahlen muss egal wer gefahren ist
das ist soviel ich weis vom Gesetzgeber vorgeschrieben da müssen sich die Versicherung dran halten
das sieht man auch was die "Wgv" in ihren Vertragsunterlagen steht wird mit den link "Portal rund um die Versicherung" widersprochen.
Stell dir mal vor man lässt ein mit sein Moped fahren denk dabei nicht dran das der noch keine 23 Jahre ist der baut ein Unfall und der Geschädigte bekommt kein Schadensersatz weil der nicht versicher ist - nee das geht nicht, deshalb müssen ja auch alle Fahrzeuge ein Haftpflicht haben das ist eine Pflichtversicherung sonst gibt es erst keine Zulassung
Klar man sollte aber sich an den Spielregeln halten
aber selbst Versicherung schreiben in ihren Vertragsbedingung Schachen die nicht Gesetzeskonform sind bzw der aktuellen nicht Rechtsprechung entsprechen
Das kann ich aus Erfahrung sogar sagen
Vielen Dank für die Aufteilung der Preisvergleich. Ich finde Ihren Beitrag so informativ und nützlich. Wir sollten über kfz vergleich verstehen, um mit günstigen Preisen zu gewährleisten.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!