• Moin erstmal aus NRW, ich weiß falsche Rubrik aber anders kann ich ja nicht posten. Bin ganz neu hier und habe einen Umbauplan im Kopf und suche eine günstige duo , gern auch auseinander genommen. Muss auch nicht unbedingt komplett sein. Wer hat was anzubieten.

  • Gruß Guido
    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz
    Mercedes 500SEC
    Smart for Two 450
    Duo
    Habicht
    Jeep Commander Diesel
    Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
    Trike Anthrotech
    Velomobil Quest
    Liegerad Challenge Wizard
    Pedelec Bergamont
    Hyosung Aquila

  • Wie gesagt es sollte güüüünstig sein.
    Wie erwähnt bin ich Neuling, ü 50, hab eigentlich keine Langeweile zum basteln aber egal. Da alles noch eine fixe Idee in meinem Kopf ist suche ich erstmal was günstiges.

  • Was ist denn für Dich günstig in welchem Zustand ?

    Wenn Du eigentl. nix zum Basteln suchst, dann kauf ein intaktes fahrfertiges (und bau es um). Das ist billiger als selbst Fehlteile kaufen zu müssen etc.
    Das teurere ist meist das günstigere Angebot...wie bei allen Oldies und Fun-Kisten....


    Was bist Du ü-haupt bereit auszugeben bis das Teil Deinen Wünschen entspricht (und was sind Deine Wünsche ?) ?

    Gruß Guido
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  • Moin Moin, also so ein Preis um die 1000 wäre schon gut. Natürlich ist bei dem Preis auch was zu basteln dran. Aber im groben sollte sie komplett sein und im besten Fall auch fahren. Aber wie ist das nun mit Helmpflicht? Besteht doch im Duo nicht?!!

  • DUO Helmpflicht- Das schein selbst für die Rennleitung nicht klar zu sein.
    Die berufen sich auf ein Gesetz was für Quad-/ Trike -Fahren ein Helm zur Pflicht macht.
    § 21a Abs. 2 StVO sagt
    "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
    Das würde bedeuten in ein PKW der keine Sicherheitsgurte zb.Oldtimer hat müsse man Helm tragen-
    nur ist ein Oldtimer mit Baujahr vor 1970 (DDR 1978) sind kein Sicherheitsgurte Pflicht es sei sie Werksseitig vorhanden,
    also doch kein Helm
    Ein Duo ist ein drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeug und hat eine Höchstgeschwindigkeit über 20km/h,
    aber ein Krankenfahrstuhl für den Sicherheitsgurte vorgesehen oder vorgeschrieben waren.
    Fazit: Für mich besteht da keine Helmpflicht.
    Die Rennleitung sieht das teilweise anders und lassen sich äußerst ungern in Sachen Vorschrift von Otto normal Bürger was sagen.

    Ich habe mir von Duo-Fahren sagen lassen fährt man ohne Verdeck und Gestell ohne Helm auf, sonst bekommst du Ärger mit der Rennleitung. Aber keiner von den ist bestraft wurden ohne Helm.

  • Zitat von Duobus68

    Ich verstehe und sehe es so, ohne Gestell mit Helm. Weil dieses eine Art Überrollkäfig darstellt.


    Das Gestell als eine Art Überrollkäfig zu bezeichnen ist ja schon fahrlässig.....
    Im Fahrzeugeschein/Brief unter "Bezeichnung Fahrzeugklasse und des Aufbaus" ist ein Cabrio ein Offenes Fahrzeug.
    Laut Gesetz muss man in ein offenen die vorgeschriebene Sicherheitsgurte anlegen oder Helm tragen da steht nix ob Verdeck offen oder geschlossen oder ob da ein Gestell ist. :crazy:
    Drei-, mehrrädrige oder mehrspuriges Kraftfahrzeuge mussten in der DDR ab Baujahr 1978 alle Sicherheitsgurte haben, sonst hätten die nicht auf die Straße gedurft zb. keine Zulassung bekommen.
    DUO`s sind auch danach ohne Gurte gebaut wurden weil es in sinne des Gesetzes ein motorisierter Krankenfahrstuhl ist.
    Das für ein motorisierte Krankenfahrstuhl Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind oder Helmpflicht besteht wüste ich nicht.

  • Schaut mal hier:


    Helmpflicht im Oldtimer-Cabrio?


    Unglaublich, aber wahr: Ein Oldiebesitzer wurde während der Fahrt mit seinem Cabrio von einem übereifrigen Ordnungshüter gestoppt und darauf hingewiesen, dass er während der Fahrt einen Helm zu tragen habe. Das Fahren ohne Helm stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Das meint der Oldtimeranwalt:
    Hier hat der Amtsschimmel gleich zwei Mal gewiehert: Bei der Abfassung des Gesetzestextes und bei der Beanstandung durch den Polizisten. Allerdings hat Letzterer mildernde Umstände verdient, da die Vorschrift sehr missverständlich formuliert ist: Seit 01. Januar 2006 ist die „40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft. Damit wurde unter anderem § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert, der (immer noch)
    folgenden Wortlaut hat:

    „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

    In dem geschilderten Fall hat der Polizist den Wortlaut gar nicht so falsch ausgelegt: Oldtimer-Cabrios sind mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer meist bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h. Soweit das Fahrzeug vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden war, sind auch auf den vorderen Sitzen keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Daraus könnte sich nach § 21a StVO die Helmpflicht für Oldtimer-Cabrios ergeben. Dass dies nicht richtig ist, leuchtet jedem ein und müsste sich eigentlich auch Polizisten erschließen. Wie lassen sich aber nun der gesunde Menschenverstand und der Gesetzestext miteinander in Einklang bringen?

    Juristen nehmen die amtliche Begründung der Vorschrift zu Hilfe. Dort steht, was der Gesetzgeber sich bei Abfassung der Begründung gedacht (!) hat. Diese Begründung des Verkehrsministeriums findet sich in einem Schreiben an den Bundesrat vom 04. November 2005 und auch in Presseinformationen. Danach gilt die neue Regelung nur für drei- und mehrrädrige Kraftfahrzeuge, die, wie zum Beispiel Trikes und Quads motorradähnlich ausgestattet sind: Diese haben kein Lenkrad, sondern einen Lenker, keine nebeneinander angeordneten, sondern hintereinander angeordnete Sitze, keine Karosserie, sondern Fußstützen u. ä. Das Ministerium hebt darauf ab, dass es insoweit auch zu motorradähnlichen Abläufen und Unfällen kommen kann.

    Die Vorschrift des § 21a II StVO gilt also nicht für Oldtimer-Cabrios, sondern nur für Trikes und Quads.

    Hintergrund der ganzen Neuregelungen war eine europarechtliche Vorschrift, die es nicht mehr erlaubt hat, die Fahrzeugpapiere von Trikes und Quads mit der Auflage zum Tragen eines Schutzhelmes zu versehen.

    Die Behörde hat in dem hier beschriebenen Fall also richtig gehandelt, als sie nach Überprüfung das Verfahren sang- und klanglos eingestellt hat. Leider bleibt aber unser Cabriofreund auf eventuellen Anwaltskosten sitzen, diese müssen nach geltendem Recht von der Behörde nicht erstattet werden.

    Daher gilt der Rat: Diesen Artikel ins Handschuhfach von Oldtimer-Cabrios legen und bei Bedarf den Damen und Herren Ordnungshütern zeigen. Wenn diese dann noch Fragen haben, dürfen sie mich gerne anrufen.

    Ihr Oldtimeranwalt Michael Eckert
    Rechtsanwalt in Heidelberg
    http://www.oldtimeranwalt.de


    Aus Obigem kann man nur ein Fazit ziehen: Ein Duo hat 2 Sitze nebeneinander und eine (wenn auch kümmerliche) Karosse,sogar mit (wenn auch untauglichem) Überrollbügel bzw Dachgestell. Ein Lloyd Alexander (Leukoplastbomber) war vom Dach auch kaum stabiler, obschon es ein geschlossener PKW war.. Damit ist ein Duo kein Quad oder Trike im Sinne des Gesetzgebers.

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  • Ist im Prinzip das was ich dar gestellt habe.
    Genau das ist der Punkt "...wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
    Es sind keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben bei ein motorisierter Krankenfahrstuhl.

  • Mal eine Preisfrage an die Profis hier. Mir wurde eine duo angeboten im Original Lack, ok etwas angerostet optisch aber nichts arg schlimmes. Motor wurde wohl revidiert mit neuem Zylinder Kolben etc. Elektrik ist gemacht worden. Es fehlt die Batterie aber ansonsten angeblich fahrbereit. Verdeck ist ein neues dabei. Papiere ebenfalls. 1000 Euro ok?

  • 100 Euro für ein fahrbereites DUO mit Patina und Neuteilen etc (wie deinerseits geschildert) ist ein Schnäppchen.

    Gruß Guido
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  • Zitat von Soest

    Für 100 nehm ich 5 Stück :D

    Upps...

    , :rockz: ich nehm auch 5 Stück...

    Für'n Hunni....ich meinte aber eigentl. 1000 Euro pro Stück.... :sorry:

    Gruß Guido
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